Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Das „günstigste“ Produkt bestimmt sich nicht nur nach dem niedrigsten Preisveröffentlicht am 29. Oktober 2009
LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 312 O 677/08
§§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung mit dem günstigsten Preis irreführend ist, wenn der dargestellte Preis-Leistungs-Vergleich nicht zutreffend ist. Im vorliegenden Fall warb der Hersteller eines Mittels für Kopfläuse mit der „preislich besten Wahl“ und wurde zur Unterlassung verurteilt. Zwar sei die Behauptung der Beklagten hinsichtlich des Verhältnisses Preis pro Milliliter zum Zeitpunkt der Werbung zutreffend gewesen, doch sei nach Ansicht des Gerichts bei flüssigen Darreichungsformen auch in die Kalkulation miteinzubeziehen, wieviel von der Flüssigkeit (Shampoo, Gel etc.) für eine Anwendung benötigt werde und wie viele Wiederholungen der Anwendung in der Regel notwendig seien. Trotz günstigstem Milliliter-Preis sei durch eine größere erforderliche Verbrauchsmenge im Vergleich zu anderen Produkten im Endeffekt eine höhere Geldausgabe erforderlich, um denselben Effekt zu erzielen. Daher sei die pauschale Behauptung des günstigsten Preises irreführend und zu unterlassen.
- LG Düsseldorf: Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbungveröffentlicht am 7. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
§§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)
- LG Köln: Der Arzt darf nicht im Kittel werben! / Zum Thema „Werbung in Berufskleidung“veröffentlicht am 4. Juni 2009
LG Köln, Urteil vom 31.07.2008, Az. 31 O 86/08
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 3 Nr. 1 UWG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWGDas LG Köln hat entschieden, dass außerhalb von Fachkreisen für ärztliche Behandlungen nicht mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung und/oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe geworben werden darf. Die Beklagte hatte es einer Dritten erlaubt, unter ihren Domains Inhalte, darunter Abbildungen von Zahnmedizinern und deren Hilfspersonal in Berufskleidung und bei Ausübung ihrer Tätigkeit zu Werbezwecken zu verwenden. Das Heilmittelwerbegesetz finde, so die Kölner Richter, auf die angegriffene Werbung unter den Domains der Beklagten Anwendung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Es handele sich dabei nicht um bloße Imagewerbung, sondern um Werbung für eine Behandlung der Zahnwurzel. (mehr …)
- BGH: Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln ist der fehlende Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die …“ wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. April 2009
BGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. I ZR 100/04
§ 4 Abs. 3 S. 1, S. 4 HWGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, die gesundheitsrelevante Nebenwirkungen haben, nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 4 HWG die Angabe „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ zu erfolgen habe. Vorstehende Regelung sei keineswegs verfassungswidrig und verstoße auch nicht gegen EU-Recht. Das Interesse der Beklagten an einer ungestörten Werbung für die von ihr verkauften Erzeugnisse habe hinter dem mit § 4 Abs. 3 HWG bezweckten Schutz der Volksgesundheit zurückzustehen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei dem von der Beklagten angebotenen Mittel um ein Arzneimittel handele, das trotz gegebener Risiken frei verkäuflich sei. (mehr …)