IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Onlinehändler, welche Ihren Kunden die Zahlungsmethode PayPal anbieten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Zahlungsweise zu erheblichen Problemen führen kann, wenn der Händler die Ware nicht über ein unabhängiges Versandunternehmen verschickt, sondern die Ware vom Kunden selbst abgeholt wird. Beanstandet der Käufer, dass der Artikel nicht versandt worden ist, könnte gemäß Ziff. 3.2 der Verkäuferschutzrichtlinie in der Fassung vom 01.09.2008 der PayPal-Verkäuferschutz entfallen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: PayPal). Zitat: „3.2. Voraussetzungen bei Nichtversand. Falls der berechtigte Verdacht besteht, dass der Verkäufer den Artikel nicht versandt hat, müssen zusätzlich zu den in 3.1 genannten Voraussetzungen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. 3.2.1. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß 4 vor.“ In diesen Fällen wäre es überlegenswert, eine Selbstabholung nur dann zuzulassen, wenn der Kunde die Rückerstattung des Kaufpreises durch den Onlinehändler akzeptiert und zugleich den Kaufpreis bei Selbstabholung in bar zahlt. Fraglich ist, wie PayPal auf Empfangsquittungen des Onlinehändlers reagiert. Da es sich insoweit aber nicht um eine „formalisierte Beweisführung“ im Sinne PayPals handelt, dürfte ein erheblicher Korrespondenzaufwand mit im Ergebnis fraglichem Erfolgsfaktor die Folge sein.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Laut einer Studie des Branchenverbandes BITKOM wird im Internet meist per Vorkasse und Rechnung gezahlt. Allerdings nutzten bereits 11 % der Internetkäufer neue Bezahlverfahren zu denen auch T-Pay oder Paypal gehörten. Jeweils 31 Prozent aller Bundesbürger haben per Vorkasse und per Rechnung schon einmal ihre Onlinekäufe beglichen. Laut BITKOM wurde die Einzugsermächtigung bereits von 18 % der Deutschen genutzt. Populär seien zudem die Bezahlung der Leistung per Nachnahme (16 %), Kreditkarte (15 %) und spezielle Internetbezahlsysteme wie Paypal, T-Pay oder ClickandBuy. Diese seien immerhin von jedem Neunten (11 %) in Anspruch genommen worden (JavaScript-Link: Studie Zahlweise). Dies berichtet www.onlinemarktplatz.de (JavaScript-Link: Zahlungsweisen).

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einer vom Branchenverband BITKOM e.V veröffentlichten Studie zum Affiliate-Management genießt diese Werbe- und Vertriebsform einen wachsenden Zuspruch. Rund 79% der Unternehmen planten in Zukunft, diese Werbeform auszubauen. Es handele sich um ein besonders effizientes und risikoreduziertes Geschäfts- modell, so der BITKOM (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie Affiliate Management). Das Affiliate-Management bedarf indes sorgfältiger Überwachung, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG München; AG Pforzheim).

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    Nach einer kostenpflichtigen Studie der Deutsche Card Services GmbH (Page Retail Report 2008) erledigen deutsche Onlinekäufer den größten Teil ihrer Warenkäufe in den ersten drei Tagen der Woche.  Die Deutsche Card Services GmbH hatte auf eine Umfrage verzichtet und stattdessen „rund sieben Millionen zwischen Oktober 2006 und September 2007 tatsächlich durchgeführte elektronische Zahlungsvorgänge analysiert, die die Deutsche Card Services beispielsweise im Auftrag von Kreditkartenanbietern wie Visa und MasterCard oder per elektronischer Lastschrift (ELV) abwickelt“ berichtet heise.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie bei heise.de). Der Großteil der Online-Shopping-Aktivitäten, so heise.de, entfalle aber unverändert auf die typische werktägliche Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr. Über 53 Prozent der Einkäufe fänden in diesem Zeitraum statt, wobei insbesondere die „Mittagspause“, also das Zeitfenster zwischen 12 und 14 Uhr, mit über 13 Prozent aller Transaktionen herausrage.

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Trotz der anhaltenden Finanzkrise und vorausgesagter Konsumflaute erfreut sich der Onlinehandel wachsender Beliebtheit. Einer Stude des IT-Branchenverbands Bitkom und des Forsa-Instituts zufolge planen mehr als 10 Millionen Deutsche, ihren Geschenke-Kauf im Internet vorzunehmen. Weitere acht Millionen seien an Weihnachts-Shopping im Internet zumindest interessiert. Vor allem junge Erwachsene ordern laut Studie ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinehandel).

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin Reinhardt„Besonders Hersteller von Digitalkameras haben auf dem deutschen Markt immer wieder mit unkontrollierten Warenflüssen zu kämpfen.“ berichtet hsid.de. „Ärgerlich ist es nicht nur, wenn ungesteuert Waren aus europäischen Ländern – sogenannte Grauware – sondern Produkte aus China und USA nach Deutschland gelangen. Schwarzmarktware ist nicht nur für den Hersteller ein Problem, denn er wird ja die Güter für den europäischen Markt nicht mehr los, sondern vor allem für die unwissenden Verbraucher. Diese haben das Nachsehen bei fehlender Garantie, fehlenden Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendem Zubehör. Zudem zahlen die Schwarzmarkthändler keine Urheberrechtsabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und keine Gebühren für das duale System und schaden damit dem Gesamtsystem.“ (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Grauimporte).

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    Mit der Frage, welches Werbebannerformat die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht, hat sich im Januar 2008 die Plattform marketingsherpa.com auseinandergesetzt. Die dazugehörige anschauliche Grafik findet sich im e-Commerce-blog wieder (? Klicken Sie bitte auf den folgenden Link, der JavaScript verwendet: Bannerwerbung), der gleichzeitig darauf hinweist, dass die Bannerwerbung generell nicht sonderlich effektiv ausfällt. Am schlechtesten soll das Bannerformat 468 x 60, am besten hingegen die Bannergröße 300 x 250 wirken.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    Die britische Advertising Standards Authority (ASA), eine dem Deutschen Werberat vergleichbare Einrichtung zur Vermittlung zwischen beschwerdeführenden Verbrauchern und werbenden Firmen, hat auf Beschwerden von Verbrauchern Apple’s Fernseh-Werbung für das neue iPhone 3 G in Groß-Britannien verboten. Apple hatte das imageträchtige Handy mit folgenden Aussagen beworben: „So what’s so great about 3G? It’s what helps you get the news, really fast. Find your way, really fast. And download pretty much anything, really fast. The new iPhone 3G. The internet, you guessed it, really fast.“ (Sinngemäß: „Was also ist am 3G so großartig? Es hilft Ihnen Informationen zu erhalten, sehr schnell. Ihnen den Weg zu zeigen, sehr schnell. Und nahezu alles herunterzuladen, sehr schnell. Das neue iPhone 3G. Das Internet, Sie werden es erraten haben, sehr schnell.“). Die Werbung zeigte zu diesem Sprecher eine Nahaufnahme des Handys während ein anonymer Nutzer es zum Surfen auf Webseiten, zum Betrachten des Google Maps-Service und zum Herunterladen einer Datei verwendete, wobei der Benutzer für die erfolgreiche Beendigung der Tätigkeit nur Bruchteile von Sekunden warten musste. Ein Bildschirmtext wies erläuternd darauf hin, dass die Netzwerk-Verfügbarkeit und -Geschwindigkeit von den jeweiligen Örtlichkeiten abhänge. Die ASA wies darauf hin, dass der die Werbung durchziehende Hinweis „really fast“ („sehr schnell“) in Verbindung mit der Darstellung der jeweiligen Tätigkeit trotz des Bildschirmhinweises geeignet sei, bei Verbrauchern den Eindruck zu hinterlassen, das Handy funktioniere auch im Alltagsbetrieb mit den dargestellten Geschwindigkeiten, was dem Vernehmen nach nicht der Fall war. Apple wurde daraufhin die konkrete Werbesendung verboten.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Administration einer Website umfasst aus Sicht des Onlinehändlers nicht nur die Sammlung von Daten und das Auswerten des Kundenverhaltens auf der Website. Vielmehr sollte der Onlinehändler auch in der Lage sein, die Prozesse auf seiner Website messen und demgemäß auch steuern zu können. Dieser Teil der Website-Verwaltung ist auch als Web Analytics, Web Controlling oder Traffic-Analyse bekannt. Der BITKOM e.V. hat zu diesem Thema eine Best-Practice-Studie eingestellt, die im .pdf-Format kostenlos heruntergeladen werden kann (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Webanalytics).

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2008

    Laut einer Studie des Forschungsinstituts ibi research an der Universität Regensburg (Studie) verlieren die Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon gegenüber dem Verkauf über Onlineshops bei kleineren Onlinehändlern zunehmend an Bedeutu berichtete, dass knapp die Hälfte der Befragten der Studie erst seit weniger als drei Jahren über das Internet verkaufe, über 90 Prozent täten dies mit einem eigenen Webshop. Dabei seien allein in den ersten neun Monaten 2008 genauso viele neue Shops eröffnet worden wie jeweils in den beiden vorangegangenen Jahren. Das zeige der Vergleich mit Umfrageergebnissen aus 2006 und 2007. Nur jeder fünfte Befragte biete seine Waren über eine Verkaufsplattform an, knapp 30 Prozent unterhielten zudem ein Ladengeschäft. Der Vertrieb über Auktionsplattformen habe nach Erkenntnissen der Marktforscher an Bedeutung verloren: Nur 27 Prozent böten ihre Waren auch auf Versteigerungsportalen an – wobei eBay mit einem Anteil von über 90 Prozent klar dominiere. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Nutzung des Vertriebsweges Auktionsplattformen jedoch um 15 Prozent zurückgegangen. (heise-News).

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