IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07
    §§ 259, 242 BGB, 17 Abs. 2, 44a, 51, 53, 58 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG, Art. 2, 5, 14, 12 GG

    Das LG Hamburg hat klargestellt, dass die Wiedergabe fremden urheberrechtlichen Inhalts in jedem Fall der Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten bedarf. Sie kann nicht ohne weiteres fingiert werden. Insbesondere werde die Einwilligung nicht hinfällig, wenn die jeweiligen Webseitenbetreiber durch geeignete Programmierung ihrer Webseite das Auffinden der jeweiligen Dokumente und der darauf enthaltenen Inhalte durch die Robots der Beklagten beeinflussen könnten. Selbst wenn dies der Fall wäre, sei die Annahme fernliegend, dass die Betreiber solcher Webseiten, die ihrerseits durch Aufnahme der streitgegenständlichen Werke in ihre eigene Webseite Urheberrechtsverletzungen begehen, auf mögliche weitere, selbständige Urheberrechtsverletzungen durch die Beklagte Rücksicht nehmen und deshalb das Auffinden ihrer Webseite bzw. der inkriminierten Inhalte durch Anwendung der Robots Exclusion Standards oder entsprechender Befehle in den Meta-Informationen der Webseite verhinderten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beklagte ihrerseits durch Anwendung der von ihr entwickelten Suchtechnologie einen Geschehensablauf in Gang setzt, den sie selbst vollständig technisch, organisatorisch und wirtschaftlich kontrolliere. Der Umstand, dass der Webseitenbetreiber selbst im Vorfeld das Auffinden von Inhalten (mit)kontrollieren könne, würde allenfalls bedeuten, ihn als Mittäter oder Teilnehmer neben der Beklagten an deren eigener Rechtsverletzung zur Verantwortung ziehen zu können, falls er in den Meta-Informationen keine geeigneten Befehle oder im Stammverzeichnis der Domain keine robots.txt mit entsprechendem Inhalt vorhalte.

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  • veröffentlicht am 1. Dezember 2008

    OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2008, Az. 6 W 123/08
    §§ 18, 30, 31 Abs. 3, § 32 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 1 RVG, § 31 Abs. 3 KostO

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch ein Gegenstandswert von 3.000,00 EUR angemessen sein kann, wenn es sich um die Verletzung von Urheberrechten an einem einzigen Musikalbum (auf die Zahl der Einzeltitel kommt es insoweit nicht an) durch Veröffentlichung der entsprechenden Datei unter drei verschiedenen IP-Adressen handelt.
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  • veröffentlicht am 27. November 2008

    LG Köln, Beschluss vom 02.07.2008, Az. 28 O 368/08
    §§ 916 ff., 935 ff., 938 ZPO, 97 UrhG

    Das LG Köln hat in diesem Beschluss deutlich gemacht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Onlinehändlern nicht straflos ohne Einwilligung des Verwenders übernommen werden dürfen. Den hier 3-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen käme, so das Landgericht, Urheberrechtsschutz zu, so dass die Verwendung der AGB ohne Einwilligung des verwendenden Onlinehändlers rechtswidrig sei. Der Streitwert für das Verfahren wurde immerhin auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
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  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19 a, 31 Abs. 1, Abs. 3, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG München hat entschieden, dass der Firma Getty Images Inc. für die unberechtigte Verwendung der von ihr lizenzierten Fotografien, hier: u.a. amerikanischer und britischer Fotografen, Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren zu zahlen ist. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich dabei nach der Gebührenliste von Getty Images Inc. Der zu Grunde zu legende Zeitraum entspricht den von Getty Images Inc. angebotenen Lizenzintervallen; eine anteilige Berechnung der Lizenzgebühren nach der tatsächlichen Nutzungsdauer lehnte das Landgericht ab. Als Besonderheit dieses Falles dürfte gelten, dass

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    Getty Images Inc. die Ansprüche der sechs Fotografen in gewillkürter Prozessstandschaft und nicht als Anspruch aus eigenem Recht geltend machte. Zudem reagierte Getty Images Inc. im Wege einer Widerklage, nachdem der Abgemahnte eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen der erhobenen Ansprüche eingereicht hatte.

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  • veröffentlicht am 23. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.2008, Az. 8 W 457/08
    § 140 Abs. 3 MarkenG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch auch für den Patentanwalt besteht, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Dies gelte jedoch nur für den – soweit abtrennbaren – markenrechtlichen Teil des Rechtsstreits. Wegen des übrigen urheber-/wettbewerbsrechtlichen Teils des Rechtsstreits seien etwaige Patentanwaltskosten nur nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten, also dann, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch notwendig sei. Diese Notwendigkeit käme z. B. ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es um die Beurteilung patent- oder markenrechtlicher Vorfragen bei den Schutzrechtsberühmungen innerhalb des § 1 UWG gehe oder zum Verfahrensgegenstand schwierige technische Streitfragen zu beantworten seien, die auf der Grundlage des Wettbewerbs- oder Urheberrechts ausgetragen werden, im Übrigen allerdings nicht.

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  • veröffentlicht am 21. November 2008

    OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, Az. 6 Wx 2/08
    §§ 19 a, 101UrhG; 20 Abs. 1 FGG; 280, 281BGB; 2 RDG; 1Abs. 1UrhWG; 96 TKG

    Das OLG Köln hat bestätigt, dass ein Auskunftsbegehren nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt werden kann. Im vorliegenden Fall wäre die Antragsgegnerin berechtigt und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 UrhG auch verpflichtet, die von der Antragstellerin begehrte Auskunft zu erteilen. Das weitere Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG würde auf diese Weise hinfällig und der damit bezweckte Schutz der datenschutzrechtlichen Interessen des am Verfahren unbeteiligten Kunden der Antragsgegnerin könne nicht erreicht werden. Es sei auch kein Ausnahmefall ersichtlich, nach dem eine Vorwegnahme der Hauptsache zulässig wäre, selbst wenn die Antragsgegnerin die Verkehrsdaten ihrer Kunden nach sieben Tagen zu löschen pflege. Es könne auch auf andere Weise verhindert werden, dass der Antragsgegnerin die Erfüllung des Auskunftsanspruchs der Antragstellerin unmöglich gemacht werde. Hierzu sei es ausreichend, dass (wie vom Senat angeordnet und im Einzelnen begründet) der Beschwerdeführerin einstweilen die Löschung der Daten untersagt werde.

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  • veröffentlicht am 13. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 27.11.2006, Az. 13 W 90/06
    § 2 UrhG

    Das OLG Celle hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass eine Widerrufsbelehrung ein Werk i. S. des § 2 UrhG darstellen kann. Im vorliegenden Fall war sie nicht nur eine bloße handwerkliche Leistung. Durch die Hinweise, Hervorhebungen und Warnungen stelle sie vielmehr eine eigenständige schöpferische Leistung dar, an der der Verfügungsklägerin das Nutzungsrecht zusteht. Es ist davon auszugehen, dass der Verfügungskläger eine eigene Widerrufsbelehrung hatte entwickeln lassen und nicht nur das gesetzliche Muster übernommen hatte.
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  • veröffentlicht am 10. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 219/05
    § 95a Abs. 3 UrhG, §§ 677, 683 Satz 1, § 670, 823 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch Privatpersonen, die (wie hier über eBay) Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Audio-CDs käuflich anbieten, von den Herstellern der Tonträger auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, auch für private und einmalige Verkaufsangebote gelte. Es verstoße nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Erneut (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BGH Abmahnkostenersatz) ) bestätigte der BGH, dass der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung nicht entfalle, weil die Anspruchsinhaber (hier: die Tonträgerhersteller) über eigene Rechtsabteilungen verfügten. Der hier klagende Privatmann kam nicht in Genuss der Abmahnungspauschale von 100 EUR (vgl. § 97 a Abs. 2 UrhG), da die Rechtsverletzung vor dem 01.09.2008 erfolgte, also vor Inkrafttreten des § 97 a Abs. 2 UrhG.
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  • veröffentlicht am 7. November 2008

    LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007, Az. 12 O 194/06
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 2, § 49 Abs. 2 UrhG

    Laut einer Entscheidung des LG Düsseldorf kommt einer Tagesnachricht, insbesondere kurzen Teilen davon, nicht immer urheberrechtlicher Schutz zu. Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Unter Einbeziehung der übernommenen Texte hatte die Beklagte eigene Meldungen oder Kommentare veröffentlicht. Das Gericht war der Auffassung, dass die „kurzen Textpassagen ihrerseits nicht die Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer sprachlichen Gestaltung erfüllen. Die konkrete entlehnte Textpassage muss indes für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen.“ Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liegt nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

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  • veröffentlicht am 5. November 2008

    LG Hamburg, Urteil vom 27.02.2008, Az. 308 O 42/06
    § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, §§ 259, 242, 683, 670 BGB

    Das LG Hamburg hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass die Einstellung eines Fotos oder einer Illustration auf einer Website nicht mit einer stillschweigenden Einwilligungserklärung gegenüber Dritten verbunden ist, dieses Foto zu eigenen Zwecken verwenden zu dürfen. Die Verwendung solcher Fotografien sei auch weder von den urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen gedeckt noch erschöpfe sich das Urheberrecht mit der Online-Stellung des Fotos. Im vorliegenden Fall ging es um sog. Thumbnails, also verkleinerte Darstellung von Fotos, welche die Firma Google in der von ihr betriebenen Suchmaschine als Ergebnisanzeige verwendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Urteil sorgte außergerichtlich für einige Wellen. (mehr …)

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