IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. November 2014

    BVerwG, Urteil vom 23.07.2014, Az. 6 C 31.13
    § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStV

    Das BVerwG hat entschieden, dass der Fernsehsender Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das „Hasseröder Männer-Camp“ vorgenommen wurden. Produktplatzierungen im Fernsehen seien u.a. bei Sportsendungen zulässig, soweit das Produkt nicht zu sehr herausgestellt werde. Vorliegend seien die geführten Interviews zentrales Thema der Liveschaltungen gewesen, so dass von einer zu starken Fokussierung auf das beworbene Produkt nicht ausgegangen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerwG, Urteil vom 03.09.2014, Az. 6 C 19.13
    Art. 19 Abs. 4 GG, § 21 TKG a.F. (2012); § 28 TKG a.F. (2012); § 30 Abs. 1 TKG a.F. (2012); § 31 TKG a.F. (2012); § 33 TKG a.F. (2012); § 35 Abs. 3 TKG a.F. (2012); § 37 TKG a.F. (2012), §§ 307 ff. BGB; § 546 Abs. 1 BGB

    Das BVerwG hat entschieden, dass mit der Erhebung von Strafgebühren für vorzeitige Vertragskündigungen gegenüber einem TK-Anbieter per se nicht die Grenze der „Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung“ (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG a. F. [2012]) überschritten wird. Die Telekom AG darf in der Folge Wettbewerbern für die Kündigung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung Entgelte in Rechnung stellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BVerwG, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 C 7.13
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der u.a. im Bundesland Bayern praktizierte automatische Serienabgleich von Kfz-Kennzeichen (beispielsweise bei internationalen Fußballturnieren oder ähnlichen Großveranstaltungen) rechtmäßig ist, da unauffällige Kennzeichendaten ohne Identifizierung des Halters sofort wieder gelöscht würden. Zur Pressemitteilung Nr. 63/2014 vom 22.10.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 BV 13.196
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gemäß § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV schriftlich begründet werden müssen. Diese Begründung kann nicht durch eine Sitzungsniederschrift des KJM, welche die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter zusammenfasst, ersetzt werden. Dem Protokoll lasse sich außer dem Umstand, dass die KJM-Mitglieder über den Sachstand und die Empfehlungen der Prüfgruppen informiert worden seien, lediglich entnehmen, dass sie sich mit der inhaltlichen Bewertung der Angebote befasst hätten und dass der Beschlussfassung eine Diskussion vorausgegangen sei. Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen diese Beschlüsse gestützt werden, gehe aus der Niederschrift nicht hervor. Die knappen Ausführungen im Protokoll differenzierten auch nicht zwischen den verschiedenen Prüffällen und den Teletext-Angeboten der einzelnen Anbieter. Weiterhin beanstandete der BayVGH, dass dem Betreiber der Erotikseiten unter Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip das gesamte Erotik-Teletextangebot untersagt worden sei, obwohl nur ein Teil der Seiten beanstandet worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2014

    VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634 – nicht rechtskräftig
    § 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSG

    Das VG Ansbach hat entschieden, dass der Betrieb einer On-Board-Kamera (sog. Dash-Cam) in einem Pkw grundsätzlich gegen das Datenschutzrecht verstößt. Im vorliegenden Fall wurde allerdings wegen fallspezifischer Besonderheiten (fehlerhafte Ermessensausübung) der Verwaltungsakt einer Datenschutzbehörde aufgehoben, welche einem Pkw-Fahrer die Verwendung einer solchen Videokamera untersagt hatte. Im Verbotsbescheid sei die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem klagenden Autofahrer verwendeten Dash-Cam nicht genannt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2014

    BVerwG, Urteil vom 01.10.2014, Az. 6 C 35.13
    § 1 Abs. 1 IFG

    Das BVerwG hat entschieden, dass die Presse Anspruch auf Mitteilung der Namen von Personen hat, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Hierzu gehörten neben den Berufsrichtern auch die Namen der Verteidiger, Staatsanwälte und der Urkundsbeamtin. Eine Ausnahme sei für eine Recherche zu Gerichtsverfahren lediglich dann gegeben, wenn es sich um personenbezogene Informationen handele, denen selbst bei Anlegung eines großzügigen, den besonderen Funktionsbedürfnissen und Arbeitsgewohnheiten der Presse vollauf Rechnung tragenden Maßstabs jede erkennbare materielle Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der Recherche bzw. der ins Auge gefassten Berichterstattung abgehe.  Zur Pressemitteilung Nr. 57/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2014

    OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2014, Az. 3 Bs 175/14
    § 2 Abs. 1 Satz 2 PBefG, § 14 HmbVwVG

    Das OVG Hamburg hat entschieden, dass das Betriebsverbot der Stadt Hamburg gegenüber der Uber B.V. und Uber Germany GmbH rechtens ist. Den Unternehmen bleibt es verboten, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die App „uber pop“ oder in sonstiger Weise an Fahrer zu vermitteln, soweit diese mit der Erfüllung der Beförderungswünsche entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchführen würden, ohne im Besitz der nach dem PBefG erforderlichen Genehmigung zu sein. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr im Internet oder in sonstigen Medien oder in anderer Weise öffentlich Dritte anwerben, sich als Fahrer dem Vermittlungssystem der App „uber pop“ oder einem sonstigen Vermittlungssystem anzuschließen und entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchzuführen, auch ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenbeförderung zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. August 2014

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2014, Az. 5 N 30.12
    § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB, § 15 LFGB

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kochschinkenprodukts als „Gourmet Aufschnitt“ und „Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse“ irreführend ist, wenn es sich dabei um Formfleisch (= aus kleineren Fleischstücken zusammengesetzes Fleischprodukt) handelt. Auch der Zusatz „Formfleisch, Schinken aus Schinkenstückchen zusammengelegt gegart“ schließe die Irreführung nicht aus, da er in viel kleinerer Schrifttype als die anderen Aussagen aufgedruckt gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBVerwG, Urteil vom 09.07.2014, Az. 8 C 7.13
    § 3 GlüStV

    Das BVerwG hat entschieden, dass die Werbeaktion eines Kaufhauses, den Kaufpreis für bestimmte Waren zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag/Ort zu einer bestimmten Zeit regnet, kein unzulässiges Glücksspiel ist. Es handele sich bei dem Kaufpreis für die Waren nicht um ein „Entgelt zum Erwerb einer Gewinnchance“, da der Kunde die gekaufte Ware ohne Verlustrisiko behalten könne. Die Warenpreise seien auch nicht anlässlich der Aktion erhöht worden, so dass kein verdecktes Entgelt vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 47/2014 vom 09.07.2014:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2014

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2014, Az. OVG 12 S 23.14
    § 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn Bußgeldstellen Lichtbilder, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gefertigt wurden (sog. „Blitzerfotos“), im Internet zur Verfügung stellen – allerdings nur, wenn diese Daten ausschließlich nach Eingabe individueller Zugangsdaten abgerufen werden können und demnach nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind. Die bloße Befürchtung, dass solche Bilder durch einen „Hack“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, genüge nicht für die Untersagung dieser Praxis der Bußgeldstellen. Wer gänzlich vermeiden wolle, dass solche Bilder ins Netz gestellt würden, könne dies nach pragmatischer Auffassung des Gerichts durch eine Einhaltung der Verkehrsvorschriften erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I