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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Urteil vom 21.04.2015, Az. 8 A 10050/15.OVG
    § 25 WeinG, § 31 Abs. 7 WeinG; § 39 Abs. 2 S. 1 LFGB

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Voraussetzung für die Benennung eines Betriebes als „Weinkellerei“ ist, dass in diesem Betrieb Betriebsräume und Einrichtungen vorhanden seien, die der Weinbereitung dienen. Es genüge nicht, dass der Betrieb Weine kaufe und sie unmittelbar an einen Lohnabfüller liefern lasse, der sie abfülle, kartoniere und bis zum Versand einlagere. Darin liege eine Irreführung des Verkehrs über einen wertbestimmenden Umstand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2014, Az. 13 LA 55/14
    § 4a Abs. 6 DiätV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätV

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass ein Vitaminpräparat für Kinder nicht als „diätetisches Lebensmittel“ zuzulassen ist, da die angesprochene Verbrauchergruppe der Kinder keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen könne. Ein besonderer Ernährungszweck sei jedoch Voraussetzung für die Bezeichnung als diätetisches Lebensmittel. Ein solches müsse im Hinblick auf einen bestehenden Mangelzustand einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung einer bestehenden Unterversorgung leisten können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Juni 2015

    OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
    § 6 S.1 lit. a IFG NRW

    Das OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Urteil vom 09.03.2015, Az. 7 B 14.1605
    § 2 Abs. 2 Nr. 8 S. 1 RdFunkStVtr BY, § 7 Abs. 7 S. 1 RdFunkStVtr BY; Ziff. 4 WerbeRL

    Der BayVGH hat entschieden, dass die dauerhafte Einblendung des Logos eines Internet-Poker-Anbieters während einer im Fernsehen ausgestrahlten Pokersendung eine unzulässige Schleichwerbung ist. Auch wenn es sich um eine Fremdproduktion handele, sei der Rundfunkveranstalter dafür verantwortlich, dass von ihm ausgestrahlte Sendungen dem deutschen Rundfunkrecht genügen würden. Vorliegend seien alle Voraussetzungen der Schleichwerbung erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Stuttgart, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 12 K 1320/15
    § 90 Abs. 3 Nr. 2 d SchG, § 90 Abs. 6 Satz 1 SchG

    Das VG Stuttgart hat entschieden, dass der zeitweilige Unterrichtsausschluss eines Schülers rechtmäßig ist, wenn diesem ein schweres Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Dies kann darin liegen, dass er das Passwort eines Mitschülers an Dritte (hier: andere Schüler) weitergibt. Durch die mit der Weitergabe des Passwortes veranlasste Benutzung und Veränderung des fremden Schülerprofils sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schülers (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG) verletzt worden, das im Wege der mittelbaren Drittwirkung in das Zivilrecht ausstrahle und im Rahmen der §§ 823, 1004 BGB als absolutes Recht geschützt sei. Der Antragsteller müsse bei der Weitergabe des Passwortes davon ausgehen, dass dieses missbräuchlich genutzt werde, um auf Kosten des Schülers, dem das Passwort zustehe, „Unfug“ zu treiben. Dies ist vorliegend auch genau so geschehen, weil die Schüler, denen er das Passwort weitergegeben habe, hiermit u.a. pornographische Seiten aufgerufen und heruntergeladen sowie das Computerspiel „Counterstrike“ in dem Schülertauschverzeichnis abgelegt hätten, was dem Antragsteller auch bekannt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2015, Az. 8 A 10959/14.OVG
    § 25 WeinG

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung „Aperitivo Sprizz“ für ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk zulässig ist. Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, da der Ausdruck „Aperitivo“ bzw. „Aperitif“ keine besondere Qualitätsvorstellung wecke. Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich bei dem Getränk um aromatisierten Wein oder lediglich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2015

    VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152/14.WI.A
    § 7 EGovG, § 7 SigG, Art. 47 EU-Grundrecht-Charta, Art. 16a Abs. 1 GG, § 60 Abs. 1 AufenthG 2004

    Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass die elektronischen Akten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Führung elektronischer Akten gemäß § 7 des E-Government-Gesetzes genügen. Notwendig, aber nicht eingehalten sei, dass elektronische Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Papierdokument übereinstimmen müssten. Zitat: „Dies setzt voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde, sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument – soweit die elektronische Akte herangezogen wird – die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original. Dies setzt wiederum voraus, dass farbige Dokumente ebenfalls farbig eingescannt und auch farbig ausgedruckt werden. Dies setzt ferner voraus, dass die Stärke der Verpixelung des Dokuments so hoch ist, dass ein Qualitätsverlust des Dokumentes gegenüber dem in Papierform vorliegenden Ausgangselement in keinster Weise eintritt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Trier, Urteil vom 10.12.2014, Az. 5 K 1363/14.TR
    § 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG, § 25 Abs. 1 WeinG

    Das VG Trier hat entschieden, dass die Bezeichnung „Weinkellerei“ im Sinne des Weingesetzes dann nicht irreführend ist, wenn neben dem An- und Verkauf von Fremdweinen auch eine Verarbeitung und Abfüllung stattfindet. Dies gelte auch, wenn diese Tätigkeiten von Fremdfirmen auf Weisung ausgeführt werden. Entscheidend sei die Durchführung von Kellereitätigkeiten, nicht, ob diese in eigenen Betriebsräumen stattfinden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Februar 2015

    VG Gießen, Beschluss vom 14.11.2007, Az. 21 BG 1275/07
    Art. 2 GG, Art. 12 GG; § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG a.F.

    Das VG Gießen hat entschieden, dass der Werbefilm eines Arztes, der ihn bei einem Praxisrundgang und bei der Behandlung von Patienten in typisch ärztlicher Kleidung zeigt („Unternehmensfilm“) nicht gegen das Standes- oder Wettbewerbsrecht verstößt. Zwar sei die so genannte Weißkittelwerbung zur Zeit der Entscheidung noch verboten gewesen, im verfassungsrechtlichen Lichte sei die Vorschrift jedoch so auszulegen, dass damit einher eine Gesundheitsgefährdung für Verbraucher ausgehen müsse. Dies sei bei dem streitgegenständlichen Film jedoch nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2014, Az. 7 K 8148/13
    § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HeilBerG NRW

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis nicht irreführend ist. Eine Legaldefinition für die Anforderungen an ein „Augenzentrum“ gebe es nicht. Die Frage nach dem Verkehrsverständnis dieses Begriffes könne offen bleiben, weil eine irreführende Werbung des Klägers für seine Praxis mit dieser Bezeichnung schon deshalb nicht festzustellen sei, weil die Praxis tatsächlich ein deutliches „Mehr“ an Kompetenz und Leistungsangebot gegenüber dem durchschnittlichen Hausaugenarzt anbiete und dem einer Uni-Augenklinik zumindest nahekomme, wenn nicht teilweise übersteige. Zum Volltext der Entscheidung:

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