Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Münster: Ausgabe von Apotheken-Gutscheinen kann gegen die Preisbindung verstoßenveröffentlicht am 22. Dezember 2015
VG Münster, Urteil vom 12.11.2015, Az. 5 K 954/14
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG; § 19 Nr. 3 BO Apotheker; § 78 Abs. 2 S. 2 und 3 S. 1 AMGDas VG Münster hat entschieden, dass die Ausgabe von Gutscheinen bei Abgabe eines Rezepts durch eine Apotheke, z.B. für Geschenkpapier oder Kuschelsocken, gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung verstoßen kann. Dies sei auch der Fall, wenn es sich um geringwertige Zugaben im Wert von ca. 0,50 Euro handele, weil die Preisbindung auch dann umgangen werde, wenn der Kunde zwar den angegebenen Preis zahlen müsse, dazu aber Vorteile gewährt würden, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen ließen. Insoweit gehe die Arzneimittelpreisverordnung dem HWG, welches geringwertige Zugaben erlaube, vor. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- VG Magdeburg: Zur Prozesskostenhilfe für die Abwehr eines Gebührenbescheids der Polizei für sog. Facebook-Partyveröffentlicht am 16. Dezember 2015
VG Magdeburg, Beschluss vom 19.08.2015, Az. 7 A 655/13 MD
§ 114 S. 2 VwGODas VG Magdeburg hat entschieden, dass Prozesskostenhilfe gegen einen Gebührenbescheid für die Polizeikosten bei einer sog. Facebook-Party zu gewähren ist, wenn die ausstellende Behörde im Bescheid nicht erkennen lässt, ob überhaupt und inwieweit sie von ihrem durch die betreffende Tarifstelle (hier: 60 Nr. 1 AllGO LSA) eröffneten Ermessen Gebrauch gemacht hat. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hatte zunächst Gesamtkosten in Höhe von 215.503,50 EUR ermittelt, für diese dann unter Zugrundelegung von Tarifstelle 60 Nr. 5.1. und Nr. 5.2.2 AllGO LSA im Rahmen eines Leistungsbescheids eine Gebühr in Höhe von 9.565,00 EUR errechnet und diese nach Klage des Klägers im Rahmen eines Änderungsbescheids gemäß Tarifstelle 60 Nr. 1 AllGO LSA auf 3.500,00 EUR herabgesetzt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts konnte sich die Polizeidirektion nicht auf eine Ergänzung einer Ermessenserwägung gemäß § 114 S. 2 VwGO im Erstbescheid berufen, da der Erstbescheid auf eine andere Tarifstelle, nämlich 60 Nr. 5 AllGO LSA gestützt worden war, welche kein Ermessen eröffnete. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BVerwG: Zur Trennung von Werbung und Programm im Fernsehenveröffentlicht am 8. Dezember 2015
BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14
Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 3 S. 1 und S. 3 RStV, § 45 Abs. 2 RStV, § 46 RStVDas BVerwG hat bezüglich der Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen entschieden, dass eine optische Absetzung nicht zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich muss für den „aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauer“ sowohl erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt als auch eine Absetzung zum laufenden Programm erfolgen. Letztere kann durch verschiedene optische oder akustische Mittel erreicht werden. Nicht genügend sei es jedoch, wenn Werbung in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VGH Baden-Württemberg: Kein Bürgerrecht auf Einsichtnahme in Audioprotokolle zu Sitzungen des Gemeinderatsveröffentlicht am 19. November 2015
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2015, Az. 1 S 1124/15
§ 35 Abs. 1 GemO BW, § 38 Abs. 2 S.4 GemO BWDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass Gemeindeeinwohner kein Recht auf Überlassung von Audiodateien öffentlicher Gemeinderatssitzungen haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OVG NRW: Zur Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse zwischen Lebensmittelhersteller und Überwachungsbehördeveröffentlicht am 12. November 2015
OVG NRW, Beschluss vom 08.12.2014, Az. 13 A 1504/14
§ 11 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 LFGBDas OVG NRW hat entschieden, dass grundsätzlich die für Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde auf Feststellung klagen kann, dass ein Lebensmittelhersteller eine irreführende Etikettierung verwendet hat (hier: „Bourbon-Vanille“ in Speiseeis). Habe der Hersteller jedoch die Etikettierung schon vor geraumer Zeit korrigiert (hier: 19 Monate vor Klageerhebung), sei eine Klage unzulässig, soweit nicht ein besonderes Interesse an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses dargelegt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- VG Hamburg: Kunst als Sondernutzung im öffentlichen Raum?veröffentlicht am 15. Oktober 2015
VG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. 20 K 2855/13
§ 19 Abs. 1 WegeG HA, § 19 Abs. 4 Nr. 3 WegeG HA; Art. 5 Abs 3 GGDas VG Hamburg hat entschieden, dass Kunst im öffentlichen Raum, welche öffentliches Eigentum in Anspruch nimmt (hier: Aufbringung von Bildern auf einem öffentlichen Platz, welche die Schatten von Sitzbänken darstellen sollen), nicht unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt. Für die Installation des Kunstwerks sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, bei deren Erteilung eine Abwägung zwischen den Belangen des beantragenden Künstlers, den Belangen anderer Künstler und öffentlichen Belangen stattzufinden habe. Vorliegend sei die Erlaubnis rechtmäßig verweigert worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Ein Anruf zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit darf nicht zur Einholung von Einwilligungen für zukünftige Werbung genutzt werdenveröffentlicht am 7. September 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015, Az. OVG 12 N 71.14
§ 3 Abs. 5 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG; § 7 UWGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten darstellt, wenn ein Unternehmen per sog. Service Call die Zufriedenheit von Kunden abfragt und dabei gleichzeitig eine Einwilligung für zukünftige Werbemaßnahmen (per Telefon, SMS oder E-Mail) einholen will. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht mittelbar zu Zwecken der Absatzförderung (für zukünftige Werbung) genutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Wiesbaden: Machen Sie Ihr Buch zum Pflichtexemplar der Landesbibliothek und beantragen Sie Druckkostenzuschuss? Nicht immer.veröffentlicht am 13. Juli 2015
VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.2015, Az. 4 K 982/12.WI
§ 4 BiblG HE, § 4a BiblG HE, § 3 BiblG HE, § 5 BiblG HEDas VG Wiesbaden hat entschieden, dass nicht jedes Buch zu einem Bibliotheks-Pflichtexemplar erkoren werden kann, welches Anspruch auf Druckkostenzuschuss hat. Nach dem Hessischen Bibliotheksgesetz sei vielmehr erforderlich, dass das jeweilige Werk einen Bezug zum Land Hessen und seiner Geschichte hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Hess. VGH: Fernsehsendungen mit hohem Aktualitätsbezug sind gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nicht vorlagefähigveröffentlicht am 30. Juni 2015
Hess. VGH, Urteil vom 07.05.2015, Az. 8 A 256/14
§ 20 Abs. 3 JMStVDer Hess. VGH hat entschieden, dass eine Fernsehsendung, die durch einen hohen Aktualitätsbezug gekennzeichnet ist (z.B. Nachrichten), nicht gegenüber der Freiwilligen Selbstkontrolle vorab vorlagefähig ist, weil der erforderliche zeitliche Vorlauf vor Ausstrahlung nicht vorhanden ist. Dies gelte auch für eine Sendung wie „Big Brother“, da eine vorherige Kontrolle und verzögerte Ausstrahlung letztere überflüssig mache. Bevor in einem solchen Fall aufsichtsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, müsse sich aber die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) als Einrichtung der FSK jedenfalls mit der Sendung befassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerwG: Eine inländische Apotheke darf Arzneimittel von ausländischen EU-Apotheken auf Kundenwunsch beziehenveröffentlicht am 23. Juni 2015
BVerwG, Urteil vom 26.02.2015, Az. 3 C 30.13
§ 52a Abs. 7 AMG, § 69 Abs. 1 S. 1 AMG, § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMG; § 7 S. 1 ApoG, § 8 S. 2 ApoGDas BVerwG hat entschieden, dass ein Bestell- und Abholservice einer inländischen Apotheke in der Form, dass auf Bestellung des Kunden Arzneimittel von einer Apotheke im EU-Ausland bezogen und auf deren Rechnung an den Kunden abgegeben werden, zulässig ist, soweit der Betreiber der inländischen Apotheke seine pharmazeutische Verantwortung tatsächlich wahrnehme. Vorliegend sei dies der Fall. Vor der Ausgabe an Kunden würden die Arzneimittel auf Qualität, Eignung, Unbedenklichkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung usw. geprüft. Zum Volltext der Entscheidung: