Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zu dem Beginn der Verjährungsfrist von Unterlassungsansprüchen bei einer wettbewerbswidrigen Werbungveröffentlicht am 18. Dezember 2008
OLG Köln, Urteil vom 01.06.2007, Az. 6 U 232/06
§§ 5, 11 Abs. 2 UWGDas OLG Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann die Verjährung von Ansprüchen wegen wettbewerbswidriger Werbung beginnt. Zu unterscheiden ist demnach zwischen Werbung in einem Prospekt/einer Zeitschrift und Werbung im Internet bzw. es ist zu differenzieren, ob eine Einzelhandlung oder eine Dauerhandlung (fortwährende Störung) in Rede steht. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt bei einer Einzelhandlung mit deren Abschluss, bei einer Dauerhandlung mit der Beendigung des störenden Eingriffs. Das Gericht unterscheidet die Art der Störung danach, ob es der Verletzer noch in der Hand hat, die Störung zu beseitigen. Bei Schalten einer Zeitungsanzeige ist dies nach Aufgabe der Anzeige nicht mehr der Fall, denn es besteht keine Möglichkeit für den Verletzer, auf Häufigkeit und Dauer der Leserkontakte Einfluss zu nehmen. Die Verjährung beginnt dann mit dem Tag, an dem der Anspruchsteller nach Erscheinen der Anzeige Kenntnis von diesem Verstoß erlangt, zu laufen. Im Falle der Internetwerbung beginnt die Verjährung nach Kenntnis des Anspruchstellers sowie Entfernung der Werbung aus dem Internet.
- OLG Hamburg: eBay ist doch verpflichtet, präventiv gegen Markenverletzungen vorzugehenveröffentlicht am 17. Dezember 2008
OLG Hamburg, Urteil vom 24.07.2008, Az. 3 U 216/06
§§ 3, 4 Nr. 10 , 6 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 6 UWG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas OLG Hamburg hat in diesem Urteil, bei über 70 Seiten Stärke von wahrhaft eindrucksvollem Umfang, zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eBay verpflichtet ist, vorbeugende Maßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen zu treffen. Dass dies technisch keinesfalls einfach fallen dürfte, zeigt sich bereits bei der Überlegung, dass eBay über sämtliche (!) markenrechtlich geschützten Waren informiert sein und für jede einzelne Marke eine softwarebasierte Filterungsmethode entwickeln müsste. Erfasst werden, nach Auffassung der Hamburger Richter, auch Gelegenheitsverkäufer, also solche eBay-Mitglieder, die ihre Ware nicht gewerblich veräußern. Ein solches Unterfangen dürfte nicht zuletzt mit einem ganz erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sein.
- OLG Zweibrücken: Ergebnis der Stiftung Warentest kann nicht ohne weiteres für baugleiches Gerät verwendet werdenveröffentlicht am 15. Dezember 2008
OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.09.2008, Az. 4 U 38/07
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 6, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWGDas OLG Zweibrücken hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass für die Verwertung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest im Rahmen von Werbung bestimmte Standards gelten. Nach diesen Stiftung-Warentest-Empfehlungen (Nr. 2) dürfe eine Untersuchung nicht mit einem Produkt in Zusammenhang gebracht werden, für das sie nicht gelte. Diese zunächst sinnfällige Aussage des Urteils wird im Folgenden verständlich. Werde ein Qualitätsurteil für ein gleiches Produkt, welches von der Untersuchung nicht erfasst war, benutzt, dürfe es nicht ohne Erwähnung des konkret untersuchten Produkts verwendet werden. Demzufolge sei eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwende, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich mache, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht der Werbeagentur bei Lieferung wettbewerbswidrigen Werbematerialsveröffentlicht am 11. Dezember 2008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, Az. 5 U 39/02
§§ 675, 631 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbeagentur ihrem Kunden haftet, wenn dieser nach Nutzung des von der Werbeagentur zur Verfügung gestellten Werbekonzepts von einem Wettbewerber auf Grund eines Wettbewerbsverstoßes kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass die Werbeagentur die rechtliche Zulässigkeit der Werbung zu überprüfen habe. Nicht ausreichend sei dagegen der bloße Hinweis, dass man die Werbemaßnahme rechtlich nicht habe überprüfen lassen. Dies hebe die grundsätzliche Mangelhaftigkeit des abgelieferten Werks nicht auf. Die Werbeagentur hatte eingewandt, sie habe nur Vorschläge zum internen Gebrauch gemacht. Eine Rechtsprüfung sei nicht vereinbart gewesen. Zu einer rechtlichen Prüfung sei sie auch sonst nicht verpflichtet. Sie habe nur die Entscheidungsfindung der Klägerin vorbereitet. Zu einem Hinweis auf das Erfordernis einer rechtlichen Prüfung an die Klägerin sei sie nicht verpflichtet gewesen.
- OLG Naumburg: Auf einem Online-Bestellformular für ein Arzneimittel können Pflichtangaben fehlenveröffentlicht am 10. Dezember 2008
OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2006, Az. 10 U 58/05 (Hs)
§§ 3, 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Abs. 1a und 3 HWGGemäß § 1 Abs. 6 Heilmittelwerbegesetz (HWG) (6) findet das Gesetz keine Anwendung beim elektronischen Handel mit Arzneimitteln „auf das Bestellformular und die dort aufgeführten Angaben, soweit diese für eine ordnungsgemäße Bestellung notwendig sind“. Das OLG Naumburg hat mit diesem Urteil allerdings entschieden, dass eine Artikel-Druckansicht nicht als „Bestellformular“ zu werten sei, was der beklagte Onlinehändler zu seiner Verteidigung eingewendet hatte. Zu den Pflichtangaben gehört gemäß § 4 Abs. 3 HWG, worauf das Oberlandesgericht hinweist, auch der bekannte, gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt vorzuhaltende Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.
- OLG Stuttgart: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Datenschutzrechtveröffentlicht am 8. Dezember 2008
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 28 Abs. 3 BDSGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Weitergabe von Kundendaten einschließlich der Kontoverbindung des Kunden an Dritte für Werbezwecke wettbewerbswidrig ist, wenn keine wirksame Einwilligung des Kunden vorliegt. Das Gericht führte aus, dass Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz in einer Vielzahl von Fällen zwar nicht wettbewerbswidrig seien, da es an der erforderlichen Marktbezogenheit bei einer Verletzung in der Regel fehle. Hier hatte die Beklagte, ein Telekommunikationsdienstleister, jedoch Kundendaten an eine verbundene Lottereieinnahmestelle weitergegeben, in dem Wissen, dass an diese Kunden mit massiver Werbung herangetreten und sogar unberechtige Abbuchungen von Kundenkonten getätigt würden. Die dadurch ausgelösten Auswirkungen auf den Wettbewerb gingen über die rechtswidrige Datenweitergabe an sich hinaus, so dass eine Marktbezogenheit in diesem Fall zu bejahen sei. Zweck der Weitergabe sei die Verschaffung eines wettbewerbsrechtlichen Vorteils. Die Beklagte war durch die Weitergabe der Daten wissende und willentliche Teilnehmerin am Wettbewerbsverstoß und wurde auf dieser Basis verurteilt.
(mehr …) - LG München I: Onlinehändler ist für fehlerhafte Preisangaben der Suchmaschine selbst verantwortlichveröffentlicht am 8. Dezember 2008
LG München I, Beschluss vom 17.07.2006, Az. 11 HK O 12517/06
§§ 3, 4, 8 Abs. 2 UWG, PAngVDas LG München I hat mit diesem Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass sich ein Onlinehändler etwaige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), die durch ein Verschulden des Betreibers einer Suchmaschine entstehen, zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall waren die Preisangaben des Onlinehändlers im Shop vollständig aufgeführt, auf Grund der besonderen Darstellungsweise der Suchmaschine allerdings nicht in deren Suchergebnis vollständig abgebildet worden.
(mehr …) - Studie: Welches Banner zieht die meiste Aufmerksamkeit auf sich?veröffentlicht am 4. Dezember 2008
Mit der Frage, welches Werbebannerformat die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht, hat sich im Januar 2008 die Plattform marketingsherpa.com auseinandergesetzt. Die dazugehörige anschauliche Grafik findet sich im e-Commerce-blog wieder (? Klicken Sie bitte auf den folgenden Link, der JavaScript verwendet: Bannerwerbung), der gleichzeitig darauf hinweist, dass die Bannerwerbung generell nicht sonderlich effektiv ausfällt. Am schlechtesten soll das Bannerformat 468 x 60, am besten hingegen die Bannergröße 300 x 250 wirken.
- ASA: Werbung für das Apple iPhone 3 G wird als irreführend verbotenveröffentlicht am 4. Dezember 2008
Die britische Advertising Standards Authority (ASA), eine dem Deutschen Werberat vergleichbare Einrichtung zur Vermittlung zwischen beschwerdeführenden Verbrauchern und werbenden Firmen, hat auf Beschwerden von Verbrauchern Apple’s Fernseh-Werbung für das neue iPhone 3 G in Groß-Britannien verboten. Apple hatte das imageträchtige Handy mit folgenden Aussagen beworben: „So what’s so great about 3G? It’s what helps you get the news, really fast. Find your way, really fast. And download pretty much anything, really fast. The new iPhone 3G. The internet, you guessed it, really fast.“ (Sinngemäß: „Was also ist am 3G so großartig? Es hilft Ihnen Informationen zu erhalten, sehr schnell. Ihnen den Weg zu zeigen, sehr schnell. Und nahezu alles herunterzuladen, sehr schnell. Das neue iPhone 3G. Das Internet, Sie werden es erraten haben, sehr schnell.“). Die Werbung zeigte zu diesem Sprecher eine Nahaufnahme des Handys während ein anonymer Nutzer es zum Surfen auf Webseiten, zum Betrachten des Google Maps-Service und zum Herunterladen einer Datei verwendete, wobei der Benutzer für die erfolgreiche Beendigung der Tätigkeit nur Bruchteile von Sekunden warten musste. Ein Bildschirmtext wies erläuternd darauf hin, dass die Netzwerk-Verfügbarkeit und -Geschwindigkeit von den jeweiligen Örtlichkeiten abhänge. Die ASA wies darauf hin, dass der die Werbung durchziehende Hinweis „really fast“ („sehr schnell“) in Verbindung mit der Darstellung der jeweiligen Tätigkeit trotz des Bildschirmhinweises geeignet sei, bei Verbrauchern den Eindruck zu hinterlassen, das Handy funktioniere auch im Alltagsbetrieb mit den dargestellten Geschwindigkeiten, was dem Vernehmen nach nicht der Fall war. Apple wurde daraufhin die konkrete Werbesendung verboten.
- LG Osnabrück: Onlinehändler muss sich nicht als gewerblicher Anbieter zu erkennen gebenveröffentlicht am 3. Dezember 2008
LG Osnabrück, Beschluss vom 06.11.2002, Az. 12 O 2957/02
§§ 1, 3 UWGIn dieser Entscheidung des LG Osnabrück gelangt das Gericht zu der – kurios anmutenden – Rechtsauffassung, das sich ein Onlinehändler, insbesondere auf der Auktionsplattform eBay, bei der Angebotsgestaltung noch nicht als gewerblicher Anbieter zu erkennen geben muss. Im vorliegenden Fall hatte ein Autohaus mehrere Kraftfahrzeuge über eBay angeboten. Ein Wettbewerbsverein war der Ansicht, dass der Händler durch das Verschweigen seiner gewerblichen Tätigkeit den Verbraucher in die Irre führe. Das Gericht sah dies anders und begründete seine Rechtsauffassung damit, dass Nutzer des Internetauktionshauses annähmen und es sogar erwarten würden, dass dort auch Angebote von Händlern zu finden seien und dies auch durch die eBay-AGB deutlich gemacht würde. Für den Nutzer sei die Möglichkeit, einen günstigen Preis zu erzielen wichtiger als die Identität des Anbieters, die sich ihm nach Kaufvertragsschluss offenbare. Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER rät davon ab, diese Entscheidung zu verallgemeinern. Wir weisen darauf hin, dass die Verschleierung einer gewerblichen Tätigkeit im Onlinehandel, insbesondere bei eBay, sowohl wettbewerbs- als auch steuerrechtlich empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.