Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München: Kein Unterlassungsanspruch, wenn bei der Berichterstattung ein Pseudonym verwendet wird und dieses dem richtigen Namen einer anderen Person entsprichtveröffentlicht am 2. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 11.08.2010, Az. 9 O 21882/09
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG München I hatte über einen heiklen Zufall in der Berichterstattung eines Magazins zu entscheiden. Das Magazin hatte über einen Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan berichtet. Der Langzeitverpflichtete hatte unter tragischen Umständen durch Schüsse auf ein Fahrzeug eine Frau und zwei Kinder getötet. In dem Bericht erhielt der Soldat das Pseudonym „Ronny Fischer“, wobei ein Sternchenhinweis auf der gleichen Seite erläutert, dass der Name von der Redaktion geändert worden sei. Zufälligerweise existierte jedoch tatsächlich ein Bundeswehr-Soldat, der in dem gleichen Zeitraum, auf den sich der Pressebericht bezog, in Afghanistan stationiert war. Dieser Soldat befürchtete nun Repressalien im In- und Ausland. Er nahm das Magazin klageweise auf Unterlassung und Richtigstellung in Anspruch. Die Kammer lehnte die Klage jedoch ab. (mehr …)
- OLG Brandenburg: Zu Unrecht eingetragener Domaininhaber kann nicht zu einer Einwilligung zur Umschreibung verurteilt werdenveröffentlicht am 2. Dezember 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010, Az. 3 U 164/09
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein zu Unrecht eingetragener Inhaber einer Domain nicht dazu verurteilt werden kann, die Einwilligung zur Eintragung des eigentlich Berechtigten zu erteilen. Ein dinglicher Beseitigungsanspruch des Klägers bestehe nicht. Der Inhaber einer Internet-Adresse erwerbe an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht, sondern erhalte als Gegenleistung für die zu zahlende Vergütung ein relativ wirkendes, vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer. Ein kondizierbarer Vermögensvorteil durch eine „Buchposition“ sei dem Beklagten auch nicht entstanden, da die Datenbank der DENIC, in der die Domaininhaber verzeichnet sind, keinen öffentlichen Glauben genieße. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Frankfurt a.M.: Filesharing – Keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR bei einem Musikalbumveröffentlicht am 2. Dezember 2011
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2009, Az. 31 C 1685/09 – 23
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 a Abs. 2 UrhGDas AG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil dem Anspruch eines Tonträger-Rechteinhabers auf Erstattung von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz stattgegeben. Dabei betrugen die Abmahnkosten bei einem zugrunde gelegten Streitwert von 10.000,00 EUR allein schon 651,80 EUR netto. Hinzu kamen noch 150,00 EUR Lizenzschadensersatz für das heruntergeladene Album. Zur Verneinung der Deckelung der Abmahnkoseten auf 100,00 EUR gemäß § 97 Abs. 2 UrhG führte das Gericht aus:
- BGH: Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs verstößt nicht gegen Urheberpersönlichkeitsrechte des vor 56 Jahren verstorbenen Architektenveröffentlicht am 2. Dezember 2011
BGH, Beschluss vom 09.11.2011, Az. I ZR 216/10
§ 11 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgte Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte des verstorbenen Architekten beeinträchtigt. Der Senat bestätigte seine Rechtsprechung, wonach die Urheberinteressen Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers nicht notwendig dasselbe Gewicht haben wie zu seinen Lebzeiten. Bei einem Werk der Baukunst sei im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere der Gebrauchszweck des Bauwerks zu berücksichtigen. Der Urheber eines Bauwerks wisse, dass der Eigentümer das Bauwerk für einen bestimmten Zweck verwenden wolle. Er müsse daher damit rechnen, dass sich aus wechselnden Bedürfnissen des Eigentümers ein Bedarf nach Veränderung des Bauwerkes ergeben könne. Die Interessen des Eigentümers des Bahnhofs, der Deutschen Bahn, überwogen demnach, zumal es sich dabei auch um öffentliche Interessen handelte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- vzbv mahnt Softwarehersteller ab, weil dieser vom Kunden eine Zustimmung zu Lizenzbedingungen verlangt, die erst nach Installation der Software auf dem PC eingeblendet werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2011
Im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller Electronic Arts laut eigener Pressemitteilung vom 30.11.2011 (hier) abgemahnt. Beanstandet wurden diverse Dinge, etwa, dass bei dem PC-Spiel „Battlefield 3“ nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sei, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich sei. Ein entsprechender Hinweis finde sich erst – klein gedruckt – auf der Rückseite der Verpackung. Interessant ist dann aber folgende Rüge, da sie jede gängige Standardsoftware betreffen dürfte: „Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.“ Der vzbv nimmt damit eine in den 1980er-Jahren begonnene Diskussion auf, ob Vertragsbedingungen wirksam durch entsprechende Bildschirmmasken, welche sich beim Installationsvorgang öffnen, einbezogen werden können (vgl. u.a. Koch, Computer-Vertragsrecht, 7. Aufl. [2009], S. 204, Rn. 27; Hahn/Wilmer, Handbuch des Fernabsatzrechts, 2005, S. 148, Rn. 41).
- OLG Hamm: Zur Informationspflicht des Unternehmers in Prospektwerbungveröffentlicht am 1. Dezember 2011
OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, Az. I-4 W 66/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass in Prospekten über die Identität des Unternehmers aufgeklärt werden muss, sofern die Gestaltung des Prospekts bereits die Abgabe eines Angebots ermöglicht. Anderenfalls liege eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vor. Identität und Anschrift des Unternehmers müssten unmittelbar aus dem Prospekt hervorgehen. Es genüge dem Verbraucherschutz nicht, dass sich der Verbraucher die notwendigen Informationen über eine Internetseite oder durch das Aufsuchen eines Geschäftslokals beschaffen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Wer den Euro nicht ehrt… – Zur Zulässigkeit von Werbegaben in Apothekenveröffentlicht am 1. Dezember 2011
OLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 26.04.2011, Az. 6 U 44/11
§ 2 UKlaG, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 HeilMWerbGDas OLG Frankfurt hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass bereits bei Werbegaben von Apotheken, die den Wert von 1 Euro auch nur geringfügig überschreiten (hier: Billig-Fieberthermometer), bereits eine unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern vorliegen kann. Maßgeblich sei dabei auch nicht der tatsächliche Wert der Zugabe, sofern dieser nicht ausdrücklich angegeben werde, sondern der Wert, den der Verbraucher der Zugabe beimesse. Dieser würde in der Regel bei einem Fieberthermometer deutlich höher als 1 Euro sein. Zum Volltext des Beschlusses:
- OLG Celle: Keine Alleinstellungsbehauptung eines Rechtsanwalts bei Nutzung der Domain „kanzlei-niedersachsen.de“ / Ein kleiner Kommentarveröffentlicht am 30. November 2011
OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011, Az. 13 U 168/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 6 BORA, § 8 BORADas OLG Celle hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der unter der Domain kanzlei-niedersachsen.de seinen Internetauftritt pflegt, nicht unsachlich wirbt. Es bestehe weder eine Vermutung noch ein Erfahrungssatz für eine führende oder besondere Stellung des Unternehmens in dem in der Firma genannten Ort oder Gebiet. Das Urteil beklagt, mit nicht schlechten Argumenten, der Kollege RA Möbius (hier), den wir auch ansonsten ob seiner zuweil sehr markigen Worte schätzen. Der Kollege hat postwendend für sich u.a. die Domains kanzlei-hessen.de oder kanzlei-schleswig-holstein.de registrieren lassen. Bei den Bajuwaren war Mario schneller (kanzlei-bayern.de), im Nordrhein-Westfälischen der Andreas. Nun ist allerdings nicht geklärt, ob alle bundesdeutschen Oberlandesgerichte die Rechtsansicht des OLG Celle teilen, oder ob doch nicht ein Senat den Rechtsauffassungen des Kollegen Moebius zuneigt. Ein OLG Schleswig oder OLG Frankfurt a.M. mag das ganz anders sehen – ein darunter zu findender fulminanter Kanzlei-Internetauftritt vorausgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel mit stillschweigender Vertragsverlängerung von 5 Jahren ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 30. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2011, Az. 6 U 267/10
§ 307 BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Nachrichtenagentur mit dem Wortlaut „Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit.„ gegenüber anderen Nachrichtenagenturen nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei eine stillschweigende Verlängerung von mehr als einem Jahr gemäß § 309 Nr. 9 b) BGB unzulässig, dies gelte jedoch nur gegenüber Verbrauchern. Die Beklagte schließe jedoch Verträge mit Unternehmern, auf welche diese Vorschrift nicht ohne Weiteres übertragbar sei. Die streitgegenständliche Klausel laufe den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht in unangemessener Art und Weise zuwider, erreiche mit einer Verlängerung von 5 Jahren jedoch auch die Grenze des noch Zulässigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Bei eBay reicht die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung nicht ausveröffentlicht am 30. November 2011
LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der beim Verkauf seiner Waren über eBay verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, diesen bereits in der „Angebotsübersicht“ und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitzuteilen hat. Dies läuft darauf hinaus, dass der Grundpreis in der Titelzeile aufgeführt wird, da eBay keine gesonderten Angabemöglichkeiten für Grundpreise zur Verfügung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)