Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Streitwertbeschwerde wegen zu geringem Streitwert kann allenfalls vom Rechtsanwalt eingelegt werdenveröffentlicht am 24. November 2011
OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011, Az. 6 W 51/11
§ 3 ZPO, § 32 Abs. 2 RVG, § 50 GKG, § 53 Abs. 1 GKG, § 68 Abs. 1 S.1 GKGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine von der Antragstellerin (einer einstweiligen Verfügung) eingelegte Streitwertbeschwerde, die eine Heraufsetzung des vom Landgericht festgesetzten Streitwertes zum Ziel hat, mangels Beschwer unzulässig ist. Die Antragstellerin könne, weil sich aus der Wertfestsetzung die Höhe der dem Gericht und ihren Verfahrensbevollmächtigten geschuldete Vergütung bemesse, nur durch eine zu hohe Streitwertfestsetzung beschwert sein. Hier werde demgegenüber mit dem Rechtsmittel geltend gemacht, die Streitwertfestsetzung sei zu niedrig. Im Falle des Erfolgs dieser Beschwerde würde die Antragstellerin sowohl dem Gericht als auch ihren Verfahrensbevollmächtigten höhere Gebühren schulden. Für eine mit diesem Ziel eingelegte Beschwerde besteht kein Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin. Durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung könnten allenfalls die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin beschwert sein, weil sie dazu führen würde, dass ihre Vergütung zu niedrig ausfallen würde. Die Verfahrensbevollmächtigten wären auch berechtigt, dies in eigenem Namen geltend zu machen. Sie hätten jedoch das Rechtsmittel nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Antragstellerin eingelegt, wie sich aus dem Umstand ergibt, dass in der Rechtsmittelschrift immer nur von der „Beschwerdeführerin“ die Rede sei , womit allein die Antragstellerin gemeint sein konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Mülheim an der Ruhr: Gewährleistungsrecht – Roter Punkt bei Kameraaufnahmen berechtigt zum Rücktrittveröffentlicht am 24. November 2011
AG Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 25.03.2011, Az. 27 C 458/10
§ 437 Nr. 2 BGB, § 323 BGB, § 433 BGB, § 434 BGBDas AG Mülheim hat entschieden, dass bei Auftreten eines roten Punktes („Fehlpixel“) bei Videoaufnahmen mit einer Digitalkamera ein Sachmangel vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger für einen Betrag von über 3.000 EUR eine hochwertige Digitalkamera erstanden. Bei dieser trat bei Aufnahmen im Videomodus immer wieder ein roter Punkt auf. Die Verkäuferin stritt einen Mangel ab und erklärte, dass der rote Punkt, der im Übrigen bei Standaufnahmen nicht auftrete, hinzunehmen sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und führte aus, dass bei einem hochwertigen Gerät auch entsprechende Anforderungen gestellt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Werbung eines Stromanbieters mit „Festpreis“ irreführendveröffentlicht am 24. November 2011
OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2011, Az. I-4 U 58/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff „Festpreis“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher nicht oder nur unzureichend über die in dem Tarif enthaltenen variablen Preisbestandteile informiert wird. Ein Sternchenhinweis mit dem Wortlaut „Ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie durch Änderungen der erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage“ sei jedenfalls nicht ausreichend, wenn nicht deutlich wird, dass von der Variablität ca. 40% des Gesamtpreises betroffen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Celle: Zur Erstattung der Kosten für ein Gutachten, um ein gerichtliches Gutachten zu widerlegenveröffentlicht am 23. November 2011
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, Az. 13 U 84/11
§ 839a Abs. 2 BGB, § 839 Abs. 3 BGBGemäß § 839 Abs. 3 BGB tritt eine Ersatzpflicht aus Amtshaftung nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. Das OLG Celle hat nun entschieden, dass auch die Einholung eines privaten Gutachtens als solches Rechtsmittel angesehen werden kann, um Fehler in einem gerichtlich eingeholten Gutachten aufzudecken. Es seien durch den Verletzten sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe schon vor Abschluss der jeweiligen Instanz auszuschöpfen, anderenfalls könnten in einem weiteren Verfahren keine Ansprüche gegen den Sachverständigen geltend gemacht werden. Dazu gehöre auch ein privates Gegengutachten, um eine erneutes Aufrollen der Angelegenheit im Schadensersatzprozess möglichst zu vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Rechtschutzversicherung darf in den AGB von ihren Kunden nicht fordern, „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“veröffentlicht am 23. November 2011
OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 145/11 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Mecklenburgische Versicherungsgruppe in ihren AGB für Rechtschutzversicherungen nicht mehr die Klausel verwenden darf, dass der Versicherungsnehmer „alles zu vermeiden [hat], was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Der Senat ließ allerdings die Revision zu. Die Hamburger Verbraucherzentrale geht derzeit gegen eine ganze Reihe von Rechtschutzversicherungen vor und hat die gerichtlichen Verfahren, soweit es die Übersicht (hier) erkennen lässt, bislang gewonnen. - AG Düsseldorf: Vertrag über Branchenbucheintrag kommt nicht zustande, wenn Annahmefrist nicht eingehalten wirdveröffentlicht am 23. November 2011
AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10
§§ 146 ff BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rücksendung eines Fax-Angebots für die Eintragung bei einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ nach einer darauf angegebenen Ananhmefrist nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. Gebe die Beklagte in ihrem Angebot eine Frist zur Rücksendung an, handele es sich bei einer Rücksendung nach Ablauf der Frist um keine Annahme des Angebots, sondern um ein neues Angebot. Dieses wiederum hätte von der Beklagten angenommen werden müssen. Da sie dies nicht innerhalb einer Woche – was der von ihr gesetzten Frist entsprochen hätte – getan habe, könne sie keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus müsse sie dem Kläger die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: „Regelstreitwert“ für Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die PkwEnVKV beträgt 5.000,00 EURveröffentlicht am 23. November 2011
OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 13 W 101/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 4 UWG, § 5 PkwEnVKVDas OLG Celle hat entschieden, dass der „Regelstreitwert“ für Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO 2 -Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (EnVKV) 5.000,00 EUR beträgt. Es korrigierte damit die Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanz, welche noch 30.000,00 EUR angenommen hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Eine negative Feststellungsklage gegen Schadensersatzhöhe bei Patentverletzung ist unbegründet, wenn Gegenvorstellung nicht bestimmt wirdveröffentlicht am 22. November 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011, Az. I-2 U 12/10
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der eine Feststellungsklage mit dem Inhalt erhebt, dass die Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzbetrages überzogen ist, zugleich aber die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennt, eine konkrete Gegenvorstellung zum Schadensersatz vortragen muss. Anderenfalls sei die negative Feststellungsklage unbegründet. Habe der Beklagte seinen Anspruch, gegen den sich die Feststellungsklage richte, nicht beziffert oder stimme der Kläger der vom Beklagten vorgenommenen Bezifferung des geschuldeten Schadenersatzbetrages nicht zu, müsse er – der Kläger – die von ihm für richtig gehaltene Bezifferung selbst vornehmen und auch die Grundlagen dafür darlegen und im Bestreitensfall beweisen, die die ihm nach seiner Ansicht zutreffende Berechnung ermöglichen und tragen. Bei einem auf Herausgabe des Verletzergewinns gerichteten Schadenersatz bedeute dies, dass die Klägerin sich zu allen relevanten Berechnungsfaktoren äußern müsse, insbesondere zum relevanten Umsatz und zur Bezugsgröße (ob die im jeweiligen Klagepatent unter Schutz gestellte Vorrichtung als Ganzes oder nur in Teilen und/oder ob auch weitere Gegenstände einzubeziehen sind), welche Kosten gewinnmindernd vom relevanten Umsatz abgezogen werden sollen und wie hoch der Anteil an dem nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibenden Gewinn sei, der kausal auf die Schutzrechtsverletzung zurückzuführen ist. Im Streitfall hatte sich die Klägerin lediglich zum Kausalitätsfaktor geäußert, den sie auf 15 % des erstinstanzlich von ihr errechneten Gewinns bezifferte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München: Sperrung des Telefonanschlusses wegen Nichtzahlung der Rechnung nicht immer zulässigveröffentlicht am 22. November 2011
LG München I, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11
Das LG München I hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass eine Telefongesellschaft einem Kunden nicht den Telefonanschluss sperren darf, wenn ein Teil der Telefonrechnung nicht gezahlt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Zahlungsverweigerung darauf beruhe, dass der Kunde die Forderung für unberechtigt halte und dies der Telefongesellschaft anzeige. Sei dies der Fall, müsse die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen werden und gerade nicht mit einer Sperre gedroht oder diese durchgeführt werden. Der Kunde dürfe nicht unter Druck dazu veranlasst werden, von ihm für unberechtigt gehaltene Forderungen zu zahlen. Zahlungsunwilligen oder -unfähigen dürfte diese Entscheidung jedoch nicht weiterhelfen, da dargelegt werden müsse, warum die Telefongesellschaft keinen Anspruch auf die nicht gezahlte Summe habe.
- LG Berlin: Kostenhinweis bei live2gether.de nicht ausreichend deutlich / Keine Zahlpflicht des Nutzersveröffentlicht am 22. November 2011
LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 50 S 143/10 – nicht rechtskräftig
§ 305 c BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 6 PAngVDas LG Berlin hat entschieden, dass der Kostenhinweis bei live2gether.de für die Nutzung des Mitwohn-Portals nicht ausreichend deutlich ist. Dies ergebe sich insbesondere aus der Gestaltung der Website und der Führung des Nutzers zum Anmeldebutton. Im Ergebnis bestätigte das LG Berlin damit in diesem Fall, dass es sich bei live2gether.de um eine Abofalle handele. Dies dürfte allerdings nur insoweit für die Zukunft gelten, als dass die Gestaltung der Website in den fraglichen Punkten nicht erheblich und den rechtlichen Anforderungen gemäß nachgebessert wird. Beachtlich: Das Landgericht hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)