Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 145/11 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Mecklenburgische Versicherungsgruppe in ihren AGB für Rechtschutzversicherungen nicht mehr die Klausel verwenden darf, dass der Versicherungsnehmer „alles zu vermeiden [hat], was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Der Senat ließ allerdings die Revision zu. Die Hamburger Verbraucherzentrale geht derzeit gegen eine ganze Reihe von Rechtschutzversicherungen vor und hat die gerichtlichen Verfahren, soweit es die Übersicht (hier) erkennen lässt, bislang gewonnen.

  • veröffentlicht am 23. November 2011

    AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10
    §§ 146 ff BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rücksendung eines Fax-Angebots für die Eintragung bei einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ nach einer darauf angegebenen Ananhmefrist nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. Gebe die Beklagte in ihrem Angebot eine Frist zur Rücksendung an, handele es sich bei einer Rücksendung nach Ablauf der Frist um keine Annahme des Angebots, sondern um ein neues Angebot. Dieses wiederum hätte von der Beklagten angenommen werden müssen. Da sie dies nicht innerhalb einer Woche – was der von ihr gesetzten Frist entsprochen hätte – getan habe, könne sie keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus müsse sie dem Kläger die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 13 W 101/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 4 UWG, § 5 PkwEnVKV

    Das OLG Celle hat entschieden, dass der „Regelstreitwert“ für Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO 2 -Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (EnVKV) 5.000,00 EUR beträgt. Es korrigierte damit die Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanz, welche noch 30.000,00 EUR angenommen hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011, Az. I-2 U 12/10
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der eine Feststellungsklage mit dem Inhalt erhebt, dass die Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzbetrages überzogen ist, zugleich aber die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennt, eine konkrete Gegenvorstellung zum Schadensersatz vortragen muss. Anderenfalls sei die negative Feststellungsklage unbegründet. Habe der Beklagte seinen Anspruch, gegen den sich die Feststellungsklage richte, nicht beziffert oder stimme der Kläger der vom Beklagten vorgenommenen Bezifferung des geschuldeten Schadenersatzbetrages nicht zu, müsse er – der Kläger – die von ihm für richtig gehaltene Bezifferung selbst vornehmen und auch die Grundlagen dafür darlegen und im Bestreitensfall beweisen, die die ihm nach seiner Ansicht zutreffende Berechnung ermöglichen und tragen. Bei einem auf Herausgabe des Verletzergewinns gerichteten Schadenersatz bedeute dies, dass die Klägerin sich zu allen relevanten Berechnungsfaktoren äußern müsse, insbesondere zum relevanten Umsatz und zur Bezugsgröße (ob die im jeweiligen Klagepatent unter Schutz gestellte Vorrichtung als Ganzes oder nur in Teilen und/oder ob auch weitere Gegenstände einzubeziehen sind), welche Kosten gewinnmindernd vom relevanten Umsatz abgezogen werden sollen und wie hoch der Anteil an dem nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibenden Gewinn sei, der kausal auf die Schutzrechtsverletzung zurückzuführen ist. Im Streitfall hatte sich die Klägerin lediglich zum Kausalitätsfaktor geäußert, den sie auf 15 % des erstinstanzlich von ihr errechneten Gewinns bezifferte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11

    Das LG München I hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass eine Telefongesellschaft einem Kunden nicht den Telefonanschluss sperren darf, wenn ein Teil der Telefonrechnung nicht gezahlt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Zahlungsverweigerung darauf beruhe, dass der Kunde die Forderung für unberechtigt halte und dies der Telefongesellschaft anzeige. Sei dies der Fall, müsse die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen werden und gerade nicht mit einer Sperre gedroht oder diese durchgeführt werden. Der Kunde dürfe nicht unter Druck dazu veranlasst werden, von ihm für unberechtigt gehaltene Forderungen zu zahlen. Zahlungsunwilligen oder -unfähigen dürfte diese Entscheidung jedoch nicht weiterhelfen, da dargelegt werden müsse, warum die Telefongesellschaft keinen Anspruch auf die nicht gezahlte Summe habe.

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 50 S 143/10 – nicht rechtskräftig
    § 305 c BGB, § 612 Abs. 1 BGB,
    § 1 Abs. 6 PAngV

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Kostenhinweis bei live2gether.de für die Nutzung des Mitwohn-Portals nicht ausreichend deutlich ist. Dies ergebe sich insbesondere aus der Gestaltung der Website und der Führung des Nutzers zum Anmeldebutton. Im Ergebnis bestätigte das LG Berlin damit in diesem Fall, dass es sich bei live2gether.de um eine Abofalle handele. Dies dürfte allerdings nur insoweit für die Zukunft gelten, als dass die Gestaltung der Website in den fraglichen Punkten nicht erheblich und den rechtlichen Anforderungen gemäß nachgebessert wird. Beachtlich: Das Landgericht hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11
    §
    8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

    Das BPatG hat beschlossen, dass die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ für Spirituosen nicht gegen die guten Sitten verstößt. Aus diesem Grund hatte die Markenstelle des DPMA zunächst die Eintragung verweigert, da die Wortmarke auf ein historisches Ereignis (Brand des Berliner Reichstages vom 27. auf den 28. Februar 1933) Bezug nehme und diese Anspielung für eine enthemmende/berauschende Substanz unerträglich und sarkastisch sei. Diese Entscheidung der Markenstelle wurde vom Gericht aufgehoben. Für die Annahme einer politischen Anstößigkeit sei nach Auffassung des Gerichts Zurückhaltung geboten, da der Verbraucher zunehmen an schockierende oder negativ besetzte Werbung gewöhnt sei. Gerade in Bezug auf Spirituosen, für die allein die Marke zur Anmeldung gebracht wurde, stehe eher die Doppeldeutigkeit des Wortteiles „Brand“ im Vordergrund. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. November 2011

    BGH, Urteil vom 01.06.2011, Az. I ZR 58/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 RDG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG

    Der BGH hat entschieden, dass kein Fall unerlaubter Rechtsberatung vorliegt, wenn ein Einzelhandelsverband ein Mitglied, welches eine Abmahnung wegen eines angeblichen markenrechtlichen Verstoßes erhalten hat, bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung berät. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az. 17 C 157/11
    § 304 ZPO; eBay-AGB

    Das AG Hamm hat entschieden, dass bei Abbruch einer eBay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn der Verkäufer keinen (nach den eBay-AGB) triftigen Grund zur Beendigung hat. Dies gelte auch, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden gelaufen wäre. Die bloße Meinungsänderung über den Verkaufswillen sei kein solcher Grund und könne zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Für einen Abbruch ohne Rechtsfolgen sei Voraussetzung: 1. Der Abbruch erfolgt mehr als 12 Stunden vor Auktionsende und 2. Es gibt einen Beendigungsgrund (z.B. Artikel verloren oder beschädigt oder es liegt ein Anfechtungsgrund (Irrtum) vor). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. November 2011

    AG Halle, Urteil vom 20.07.2011, Az. 93 C 57/10
    § 14 RVG,
    Nr. 2300 VV RVG

    Das AG Halle hat entschieden, dass die Festsetzung einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr, welche durch die sog. Toleranz-Rechtsprechung eröffnet wurde (hier), keineswegs ein „Selbstgänger“ ist. Der in diesem Fall zu entscheidende Klage lag ein Verkehrsunfall zu Grunde, bei dem es weder Streit um die Haftungsquote noch um die Schadenshöhe gab. Fraglich ist, ob sich die Gerichte der rechtlichen Argumentation auch für Fälle aus dem Gewerblichen Rechtsschutz anschließen.  Zitat (an der Grenze zum Volltext): (mehr …)

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