Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 18.03.2010, AZ. 21 U 2/10
    § 661a BGB

    Das OLG Köln hat per Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die massenhaft in den Postkästen der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten  (im Folgenden auch nur „Mitteilung“ oder „Zusendung“ genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den zugesagten Gewinn, hier in Höhe von 13.340,00 EUR, an den Kläger auszuzahlen. Das Landgericht habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbraucher als Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB aufzufassen sei, zutreffend nicht nur auf deren Inhalt, sondern auch auf die äußere Gestaltung abgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2010

    Nach einem Hinweis des Blogs Basicthinking steht die Bundesrepublik Deutschland auf der sog. „2010 International Piracy Watch List“, einer Liste, die von einer Gruppe von US-Politikern vorgestellt wird, die sich weltweit gegen Copyright-Verletzungen bei von US-Firmen hergestellten Produkten einsetzt. Die Liste führt solche Staaten auf, in denen Urheberrechtsverletzungen ein alarmierendes Maß erreicht haben, welche die USA Milliarden kosten. Angeführt wird die Liste von China und Russland, doch es finden sich auch Staaten wie Spanien und Deutschland auf ihr, da diesen Staaten nicht ausreichende Präventionsmaßnahmen gegen den Diebstahl geistigen Eigentums ergriffen hätten. „Zum ersten Mal„, so Basicthinking, „wurde aber auch eine Liste mit gefährlichen Websites erstellt. Und auf diese Liste hat es prompt auch Deutschland geschafft. … Und da steht Deutschland wegen RapidShare ebenso im Fadenkreuz … wie Schweden wegen The Pirate Bay, China wegen Baidu, Kanada wegen IsoHunt, Luxemburg wegen RMX4U und die Ukraine wegen mp3fiesta.

  • veröffentlicht am 23. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 65/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung eine vorausgegangene rechtmäßige Abmahnung nachträglich in eine rechtswidrige Abmahnung verwandeln kann. Vorliegend sei die Missbräuchlichkeit nicht nur auf die der zweiten Abmahnung zu Grunde liegenden Beanstandungen bzw. Verstöße beschränkt. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs sei zwar für jeden mit der Klage oder dem Verfügungsantrag geltend gemachten Anspruch selbstständig zu prüfen (Köhler, a.a.O., § 8 Rn. 4.17). Das könne aber, insbesondere bei mehr oder weniger gleichzeitig erhobenen Klagen dazu führen, dass alle Klagen unzulässig seien (Köhler, a_a.0.). Liege dagegen zwischen der Erhebung der Klagen eine gewisse Zeitspanne, so sei aus der Erhebung der späteren Klage nicht unbedingt zu schließen, dass auch bereits die frühere Klage als unzulässig anzusehen sei (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 – Missbräuchliche mehrfache Verfolgung; Köhler, a.a.O.). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2010, Az. 4 U 200/09
    § 4 Nr. 1, Nr. 10; 5; 6 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass in der Äußerung „Häufig gehen auch viele im ursprünglichen Salz enthaltene Mineralien und Spurenelemente bei der maschinellen Weiterverarbeitung verloren“ ein unsachlicher Warenartenvergleich liegt. Denn damit suggeriere die Beklagte, dass durch das sogenannte Raffinieren, welches bei handelsüblichem Kochsalz stattfinde, wertvolle Stoffe verloren gingen, weshalb das Salz der Beklagten gesünder sei. Tatsächlich enthalte das Salz der Beklagten aber keine Stoffe, die es gesünder machten. Somit sei die Werbung der Beklagten wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 1, Nr. 10 und § 5 UWG. In diesem Zusammenhang führte der Senat aus, dass keine vergleichende Werbung im Sinne des § 6 UWG vorliege. Denn es würden ganz allgemein die herkömmlichen Kochsalze dem Salz der Beklagten gegenübergestellt, insbesondere wenn es unter „Informationen zum Thema:“ heiße „Salz ist nicht gleich Salz.“ Es liege vielmehr der Fall eines bloßen Warenartenvergleiches vor.

  • veröffentlicht am 23. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2009, Az. 31 O 117/09 KfH
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG;
    Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel-Food-Verordnung)

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Online-Vertrieb von Lebensmitteln wettbewerbswidrig ist, wenn eine Zulassung nach der EU-Novel-Food-Verordnung nicht gegeben ist. Der Beklagten hatte das Getränk „… Guanabana“ im geschäftlichen Verkehr ohne Zulassung nach dieser Verordnung beworben bzw. verkauft. Die im Getränk enthaltene Frucht Guanabana falle jedoch in den Anwendungsbereich dieser Verordnung und habe keine Zulassung der zuständigen Behörde. Die Guanabana-Frucht aus Mittel- und Südamerika bzw. Lebensmittel daraus seien nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden. Die Frucht werde in einschlägigen Lexika zu Lebens- oder Nahrungsmitteln selbst mit aktuellem Stand nicht aufgeführt. Unter diesen Umstände gebe es keine Erfahrungen darüber, dass der Genuss des Saftes unbedenklich sei. Der Konsum der Frucht in außereuropäischen Ländern sei für die Frage eines nennenswerten Verzehrs innerhalb der EU unerheblich.

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009, Az. 1 O 379/08
    §§ 823 Abs, 1; 1004 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass unerbetene Werbeanrufe der Telekom AG oder von ihr „autorisierter“ Vertriebspartner dem Angerufenen einen Unterlassungsanspruch geben. Die Zusage, den Angerufenen in eine „Blacklist“ aufzunehmen, welche verhindere, dass der Angerufene zukünftig weitere Werbeanrufe erhielte, räume die Wiederholungsgefahr nicht aus.

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2009, Az. 4 U 423/09
    § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG

    Das OLG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass eine Bank nicht rechtswidrig handelt, wenn sie eine Kreditvergabe der SCHUFA meldet, soweit der Verbraucher nicht darlege, dass unrichtige Informationen weitergegeben würden. Die Rechtsauffassung wurde im Rahmen eines sog. Hinweisbeschlusses mitgeteilt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2010, Az. I-4 W 48/10
    §§
    8, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EinhZeitG; § 1 Abs. 1 EinVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass beim Verkauf von digitalen Bilderrahmen und MP3-Spielern eine Größenangabe in Zoll bei fehlender Angabe in cm nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar stelle diese Auszeichnung einen Verstoß gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung dar, da nach dessen Vorschriften Größenangaben im geschäftlichen Verkehr nach den gesetzlichen Einheiten anzugeben sind. Danach sind Längenmaße in Metern anzugeben. Der einschlägige Markt sei mit der Maßeinheit Zoll, die ebenso eine Vergleichbarkeit der Größen ermögliche, überaus vertraut, so dass der Verbrau­cher auch einen zutreffenden Überblick über die wesentlichen Angaben des Pro­dukts, sprich vor allem die Größe, erhalte. Daher sei in diesem besonderen Fall derzeit eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen der maßgeblichen Markt­teilnehmer ausnahmsweise zu verneinen. Das OLG Hamm bestätigte einen Beschluss des LG Bochum.

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 65/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einer getrennten Abmahnung des gleichen Wettbewerbsverstoßes bei eBay und im Onlineshop ein Fall von rechtsmissbräuchlicher Mehrfachverfolgung vorliegt und zwar auch dann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte der Anspruchstellerin sich mit dem Onlineshop des Antragsgegners erst nach der Versendung der Abmahnung zum eBay-Angebot näher befasst hat. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Mai 2010

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009, Az. 20 S 139/08
    §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1, 143 Abs. 1, 280 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen eine Online-Marketingagentur wegen zu geringer Klick-Quoten auf eine Google-Adwords-Kampagne nicht ohne Weiteres gegeben ist. Zwar könne sich aus der Erfolglosigkeit der Kampagne ein Schadensersatzanspruch ergeben, weil der Auftraggeber nach Treu und Glauben nicht zur Bezahlung einer wertlosen Leistung verpflichtet sei; jedoch könne im konkreten Fall kein Verstoß gegen eine Vertragspflicht seitens der Agentur festgestellt werden. Alleine aus dem Umstand, dass die streitgegenständliche Anzeige in nur ca. 0,166 % der Fälle, in denen sie angezeigt wurde, auch angeklickt worden sei (rund 50 Klicks bei rund 30.000 Anzeigen), folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet habe. Der Beklagte habe nicht dazu vorgetragen, ob 30.000 Anzeigen oder das Anklicken von 0,166 % der Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sei. Immerhin handele es sich um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden. Genau diese Unterdurchschnittlichkeit hätte nach Ansicht des Gerichts jedoch nachgewiesen werden müssen. Nach dem geschlossenen Vertrag schuldete die Agentur dem Auftraggeber keinen bestimmten Erfolg, sie war lediglich verpflichtet, eine Anzeige während eines bestimmten Zeitraumes in einer bestimmten Frequenz zu schalten.

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