Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07

    Das AG Rotenburg Wümme hat entschieden, dass Ware, die der Händler nach einem Widerruf von einem Kunden zurück erhält, immer noch als neu verkauft werden darf. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in welches der erste Käufer vor Ausübung seines Widerrufsrechts bereits Daten eingegeben hatte. Der Händler verkaufte dieses Telefon als „neu“ an einen zweiten Käufer, der daraufhin einen Preisnachlass forderte, da das Gerät seiner Ansicht nach eben nicht „neu“ gewesen sei. Das Gericht gab jedoch dem Händler recht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Business Software Allicance (BSA) sieht für das Jahr 2008 einen erheblichen Anstieg bei der Piraterie von Software in Deutschland (JavaScript-Link: Global Software Piracy Study). Im Durchschnitt ist fast jede dritte Softwarekopie raubkopiert. Weltweit liegt der Wert der nicht lizenziert eingesetzten Software bei 1,55 Mrd. Euro. Deutschland steht in Sachen „Softwareklau“ weltweit auf Platz 12; die europäische Spitze nimmt Griechenland mit 57 % ein. Russland habe den weltweit größten Erfolg beim Kampf gegen die Softwarepiraterie. Dort liege der Anteil raubkopierter Software bereits bei „nur noch“ 68 %. Vgl. auch den Bericht bei heise (JavaScript-Link: Presse).

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    LG Hamburg, Beschluss vom 09.04.2009, Az. 312 O 128/09
    § 68 GKG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten um bundesweit begangene Wettbewerbsverstöße ein Streitwert von 25.000,00 EUR angemessen sei, sofern es sich um Verstöße eines mitteleren Schweregrads handele. Im vorausgegangenen Streitfall ging es um ein Internetverzeichnis, welches im gesamten Bundesgebiet abrufbar war. Das LG Hamburg bezieht sich bei der Überprüfung des Streitwerts unter anderem auf einen Beschluss des OLG Hamburg (30.01.2006, Az. 3 W 10/06), welcher den Wert von 25.000,00 EUR als Regelwert für Verstöße der genannten Art festsetzt. Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht nicht verallgemeinerungsfähig. Im konkreten Fall ging es um die wettbewerbswidrige Bezeichnung „Fachanwalt Markenrecht“; in Fällen allgemeiner Abmahnung bei eBay sind dagegen in der jüngeren Vergangenheit Streitwerte von weniger als 10.000,00 EUR angenommen worden.

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  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 31 AR 232/09
    § 97 UrhG, § 32 ZPO, § 2 NRWGeschmMRKonzVO

    Das OLG München hat darauf hingewiesen, dass eine Berufung auf den Grundsatz des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ keineswegs ein Selbstgänger ist.
    Die Klägerin, ein kartographischer Verlag mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts München, betrieb eine Internetseite, von der aus Stadtpläne u.ä. unentgeltlich aufgerufen werden konnten, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Nutzung solcher Kartographien nur gegen Entgelt gestattet sei. Sie begehrte von der Beklagten, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des AG Hagen hatte, Schadensersatz in Höhe von 1.050,00 EUR wegen Urheberrechtsverletzung infolge einer unberechtigten Verwendung einer Internet-Karthographie. Das angerufene AG München wies darauf hin, dass es an ausreichendem Vortrag zur bestimmungsgemäßen Aufrufbarkeit der Internetseite der Beklagten fehle. Nachdem hierauf kein Vortrag erfolgte, die Klägerin vielmehr lediglich einen entsprechenden Verweisungsantrag stellte, verwies es den Rechtsstreit an das für den Sitz der Beklagten für Urheberrechtsverletzungen örtlich zuständige Amtsgericht Bochum. Dieses lehnte die Übernahme ab. Das OLG München erklärte das AG München für unzuständig. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juni 2009

    Zum 30.06.2009 schließt eBay seinen Marktplatz für Wiederverkäufer, wie onlinemarktplatz.de (JavaScript: onlinemarktplatz) berichtet. eBay hatte diesen Handelsplatz für Großhandel, Konkurswaren, Sonderposten, Großhändler, Wiederverkäufer und Importeure im Jahr 2005 eröffnet, als Teil einer Strategie-Allianz mit Global Sources Ltd. Händler sollten hier die Möglichkeit erhalten, preisgünstig Ware aus China erwerben zu können. eBay Sprecher John Pluhowski sagte nun vergangenen Freitag: „eBay bittet seine Entwickler-Gemeinschaft darum, Wiederverkäufer- und Liquidations-Tools/Applikationen zu kreieren, die direkt in der Selling Manager Plattform integriert werden können. Durch die direkte Einbettung dieser Applikationen hätten Händler einen besseren, schnelleren Zugang zu mehr und optimalem Inventar. Liquidatoren andererseits könnten ihre Angebote einem breiteren Publikum effizienter anbieten. …“.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az. 28 W (pat) 152/08
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Lucky Charms“ nicht als Marke für den Bereich Schmuck und Bekleidung eintragungsfähig ist. „Lucky Charms“ bedeutet Glücksbringer und sei daher nach Auffassung des Gerichts als Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Waren dienen kann, freihaltebedürftig. Es bestehe ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an der freien Verwendbarkeit dieser Bezeichnung. Dies gelte auch, obwohl die Bezeichnung fremdsprachlich ist, da die beschreibende Bedeutung ohne Weiteres erkennbar ist. Darüber hinaus könnten Mitbewerber das Markenwort zur ungehinderten beschreibenden Verwendung, auch im Import/Export-Bereich, benötigen.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    LG Duisburg, Urteil vom 29.05.2009, Az. 22 O 121/08
    § 5 UWG

    Eine weitere Entscheidung zum richtigen Umgang mit der Bewerbung von Produkten durch Warentesturteile hat nun das LG Duisburg getroffen. Der Discounter Aldi hatte eine Olivenöl-Sorte mit einem guten Testurteil der Stiftung Warentest für den Erntejahrgang 2007/2008 beworben. Das fragliche Olivenöl stammte  zwar aus dem gleichen Anbaugebiet wie das geteste, jedoch aus einem anderen Erntejahrgang. Deshalb wurde die Werbung als irreführend und damit wettbewerbswidrig eingestuft. Bei der Nutzung von Testurteilen für die Werbung gelte es, immer genau darauf zu achten, ob der Test auch für exakt das in Rede stehende Produkt durchgeführt wurde. Anderenfalls sei das Risiko einer Irreführung als sehr hoch einzuschätzen. Gerade beim Handel mit Lebensmitteln, deren Qualität schwankend ist, sei genaueste Prüfung erforderlich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte bereits vor 2 Jahren zur Werbung mit veralteten Testurteilen entschieden (Link: LG Nürnberg-Fürth).

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 7, § 15 UrhG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind und zwar auch dann, wenn einzelen Klauseln durch den Gesetzeswortlaut vorgegeben sind oder keine eigene schöpferische Leistung enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    LG Darmstadt, Urteil vom 08.01.2008, Az. 16 O 164/07
    §§ 12 UWG; 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass sich der Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, der auf diese nicht antwortet, dem Abmahner gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte auf die Abmahnung der Klägerin weder durch Abgabe einer Unterlassungserklärung noch durch Verweigerung einer solchen reagiert. Aus diesem Grund leitete die Klägerin ein gerichtliches Verfahren ein. Es stellte sich heraus, dass der Beklagte bereits vorher gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, so dass kein erneuter Unterwerfungsanspruch der Klägerin bestand. Die Kosten für das Verfahren musste der Beklagte trotzdem tragen, da das Gericht der Auffassung war, dass der Beklagte die Drittunterwerfung hätte mitteilen und so das Verfahren mit der Klägerin vermeiden können. Zu dieser Aufklärung über Umstände, die der Abmahner nicht habe wissen können, sei er nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen. Auf eine unberechtigte Abmahnung nicht zu antworten, kann also unter Umständen für den Abgemahnten teuer werden.

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07
    §§ 16, 19a, 97 Abs. 1 UrhG, § 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster RapidShare AG täterschaftlich für Urheberrechtsverstöße durch illegales Filesharing ab Kenntnis derartiger Verstöße verantwortlich ist. Eine vorherige Haftung verbiete sich. Im streitgegenständlichen Fall war IBM Software illegal auf der Plattform www.rapidshare.com hochgeladen und der Öffentlichkeit für einen freien Download zugänglich gemacht worden. Die monumentale, jeder Veröffentlichung in Printmedien feindliche Urteilsbegründung setzt sich unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Thema „Störerhaftung“ und „Täterhaftung“ auseinander.

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