Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Datenschutz: Petition gegen Internetzensur bricht Rekord!veröffentlicht am 16. Juni 2009
Dem Vernehmen nach hat die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“ alle Rekorde in Sachen Teilnahme an einer elektronischen Petition seit Einrichtung des Online-Petitionsverfahrens durch den Deutschen Bundestag gebrochen. (JavaScript-Link: netpolitik). Mittlerweile 129.000 Teilnehmer haben den Text der Petition unterzeichnet. Dieser lautet: „Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.“ (JavaScript-Link: Petition). (mehr …)
- Comic-Verlag ist fix und foxi!veröffentlicht am 16. Juni 2009
Über das Vermögen des Hamburger Tigerpress-Verlags, in dem bislang der Comic-Klassiker „Fix & Foxi“ des Zeichners Ralf Kauka erschien, ist am 04.06.2009 bei dem AG Hamburg zum Az. 67 g IN 262/09 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. T-Online hatte berichtet, dass die Auflage des Klassikers auf 11.000 Exemplare gesunken war und die Erben Kaukas nicht sicher seien, ob und wo die Figuren wieder aufleben würden. (JavaScript-Link: T-Online). Was wir uns fragen: Ist Lupo damit auch erledigt?
- LG Frankfurt a.M.: Onlinehändler darf sich Annahme der Kundenbestellung nicht 14 Tage vorbehaltenveröffentlicht am 15. Juni 2009
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.02.2009, Az. 3-12 O 11/09
§§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Klausel „... ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen“ gegen § 308 Nr. 1 BGB verstoße und wettbewerbswidrig sei. Der Verwender behalte sich durch die 14-tägige Frist nach den von besonderen Einzelfallumständen losgelöst zu betrachtenden, maßgeblichen typischen Umständen unangemessen lang vor, das Angebot des Kunden anzunehmen oder abzulehnen.
- OLG Hamburg: Abforderung der Telefonnummer für „weitere interessante Angebote aus dem Abonnementbereich“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 15. Juni 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009, Az. 5 U 260/08
§§ 3, 4, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a BDSG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Das OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass bei einem an Verbraucher gerichteten Gewinnspiel die Aufforderung zur Angabe einer Telefonnummer zu undifferenzierten Werbezwecken wettbewerbswidrig ist. Gegenstand der Auseinandersetzung war der Hinweis „Telefon-Nr. (zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z… GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden)“. Die vorgenannte vorformulierte Einwilligung lehnte das Hanseatische Oberlandesgericht ab. Grundsätzlich könne eine Einwilligungs-Klausel zwar zulässig sein, wenn sie entsprechend eindeutig gestaltet sei und nicht gegen gesetzliche Vorschriften, z.B. AGB-Recht, verstoße. Die verwendete Formulierung mit der Zweckbestimmung „aus dem Abonnementbereich“ sei jedoch viel zu weit greifend und gehe über den erkennbaren Zweck eines Gratis-Gewinnspiels hinaus. Darüber hinaus werde die Einwilligung nach dieser Klausel unbefristet erteilt. Zwar gäbe es eine Möglichkeit, zum Widerruf; diese sei dem Verbraucher aber häufig nach einem längeren Zeitablauf nicht mehr bewusst und erfahrungsgemäß würden Telefonwerber darauf auch nicht hinweisen. Damit verstoße die vorliegende Klausel gegen verschiedene verbraucherschützende Vorschriften und sei wettbewerbswidrig. - Ich verdien‘ mein Geld mit Twittern!veröffentlicht am 15. Juni 2009
Während die Teilnahme an der Plattform Twitter kostenlos ist, wurde nun – kaum überraschend – bekannt, dass sich mit Konten auf der Kommunikationsplattform www.twitter.com bares Geld verdienen lässt, wie heise-online meldete (JavaScript-Link: heise). Dell habe etwa durch Exklusviangebote bei Twitter bereits 2-3 Mio. US-Dollar umgesetzt (JavaScript-Link: Dell); Creative Labs betreibe zwei Konten bei Twitter, über die Verlosungen und Produktnachrichten veröffentlicht würden. Dies dürfte allerdings nur die berühmte Spitze des Eisbergs sein.
- LG Hamburg: Gehen die „Don Ed Hardy“-Abmahnungen jetzt den Bach runter? / Erneute Niederlageveröffentlicht am 15. Juni 2009
LG Hamburg, Urteil vom 09.09.2008, Az. 312 O 415/08
§ 24 Abs. 1 MarkenG, Art. 13 GMVDas LG Hamburg hat eine einstweilige Verfügung wegen angeblichen Verstoßes gegen „Don Ed Hardy“-Markenrechte aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen, weil sich nach dem Vortrag des Antragsgegners ergeben habe, dass eine Erschöpfung des Markenrechts nach Art. 13 Abs. 1 GMV, § 24 Abs. 1 MarkenG „überwiegend wahrscheinlich eingetreten“ sei. Die Antragstellerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass die streitgegenständliche Ware ursprünglich von der Markeninhaberin selbst oder mit deren Zustimmung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sei. Dies ist eine von mehreren Entscheidungen, in denen ein angeblicher Markenverstoß gegen die Rechte an der Marke „Ed Hardy“ auf Grund unzureichender Beweislage verneint wird (vgl. Link: LG Düsseldorf; Link: LG Frankenthal; Link: LG Koblenz; Link: LG Mannheim). (mehr …)
- LG Hamburg: Teurer Markenrechtsverstoß bei eBay durch CD-Verkaufveröffentlicht am 14. Juni 2009
LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008, Az. 315 O 880/07
§ 14 MarkenGDas LG Hamburg hat im Fall einer markenrechtlichen Abmahnung den Abgemahnten zur Zahlung von Anwaltskosten bei einem Streitwert von 25.000,00 EUR verurteilt – über 900,00 EUR an Kosten. Dabei hatte der Beklagte über seinen Musik-Shop bei eBay nur eine CD verkauft. Diese hatte es jedoch in sich, denn es handelte sich um eine „Greatest Hits“ CD der ehemaligen Musikgruppe des Klägers, der sich den Bandnamen als Marke hatte schützen lassen. Die vom Beklagten verkaufte CD war jedoch leider nicht vom Kläger und dessen ehemaliger Band, sondern von einem ehemaligen Bandmitglied und einer Cover-Gruppe aufgenommen worden. Gegen die Abmahnungskosten verteidigte sich der Beklagte hauptsächlich mit Argumenten aus dem Bereich der Rechtsmissbräuchlichkeit, z.B. Vielfachabmahnung, überhöhte Forderung, einfachere Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung über z.B. VeRI-Programm bei eBay. Das Hamburger Gericht blieb aber hart, verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Anwaltskosten und begründete dies wie folgt: Eine Vielzahl von Abmahnungen spreche nicht für Missbrauch, sondern für eine Vielzahl von Rechtsverletzungen und eine ernsthafte Verfolgungsabsicht des Kläger; auf die Programme der Internetauktionshäuser könne nicht verwiesen werden, da die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt würde und der Rechtsinhaber müsse eine Verwirkung seiner Rechte vermeiden. Im Gegensatz zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind die Maßstäbe für einen Rechtsmissbrauch im Markenrecht jedenfalls nach Auffassung des LG Hamburg strenger anzusetzen.
- LG Oldenburg: Fehlende Information über Abspeicherung der AGB sind abmahngefährdetveröffentlicht am 14. Juni 2009
LG Oldenburg, Beschluss vom 20.05.2009, Az. 12 O 1340/09
§§ 312 c Abs. 2, 312 e BGB, § 3 Nr. 2 BGB-InfoV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das LG Oldenburg hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Fehlen der Information, ob ein Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer (Verkäufer) gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Antragsgegner käme seinen Mitteilungspflichten nicht ausreichend nach, die sich aus den §§ 312 c Abs. 2 und 312 e BGB i.V.m. BGB-InfoV ergäben. Diese Information sei für den Kunden auch wesentlich, da bei eBay nach 90 Tagen die abgeschlossenen Verkäufe von den Servern gelöscht würden. Wichtig dürfte die Frage, wann die Vertragsbedingungen gelöscht werden, insbesondere in Hinblick auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche sein, die häufig genug erst nach mehreren Monaten entstehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Kaufware beträgt 2 Jahre. - LG Berlin: Bei Online-Veröffentlichung eines Berichts ist Reduzierung des Streitwerts üblichveröffentlicht am 14. Juni 2009
LG Berlin, Urteil vom 19.03.2009, Az. 27 O 1234/08
§ 3 ZPODas LG Berlin hat in diesem aktuellen Urteil kurz und knapp darauf hingewiesen, dass nicht nur das Landgericht, sondern auch das Kammergericht bei rechtswidrigen Online-Veröffentlichungen nur „etwa ein Drittel des Werts einer im Übrigen vergleichbaren Print- Veröffentlichung für angemessen (vgl. KG, Beschluss vom 27.07.2004, 9 W 70/04)“ hält. Möglicherweise ist man in Berlin der Ansicht, dass eine Falschnachricht oder kompromittierende Abbildung eines Prominenten im Onlinebereich weitaus weniger schwer wiegt als im Printbereich.
- Alle eBay-Neuerungen ab dem 15. Juni 2009veröffentlicht am 13. Juni 2009
eBay plant für den 15.06.2009 einige grundlegende Neuerungen unter dem claim „eBay neu erleben“. Besonders bedacht ist man darauf, den Kaufprozess zu vereinfachen. Hierzu gehört eine neue Artikelseite, ein neues Angebotsformat (Produkte mit mehreren Varianten), neue eBay-Produktseiten, die neue Funktion „Häufige Kundenanfragen“, ein neuer eBay-Rücknahmeprozess (mit dem die Rückgabe eines Artikels bequem und übersichtlich direkt über das eBay-System abgewickelt und dokumentiert werden kann), eine verbesserte Versandnachverfolgung und der kostenlose Versand in einigen Unterkategorien (JavaScript-Link: Onlinemarktplatz).