Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel / „Macht schlau“veröffentlicht am 4. Februar 2016
KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 154/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 5 EGV 1924/2006, Art. 6 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006Das KG Berlin hat entschieden, dass mehrere gesundheitsbezogene Werbeaussagen eines Verkaufssenders für ein Nahrungsergänzungsmittel irreführend sind. Dazu gehörten u.a. die Behauptungen „dieses Produkt macht schlau“ oder „der Ginkgobaum sorgt nachweislich für eine verbesserte Durchblutung der Kapillaren“. Dabei handele es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in dieser Form weder nachgewiesen noch durch die Health Claims Verordnung (HCVO) zugelassen seien. Zwar bestünden für einige Inhaltsstoffe des beworbenen Mittels Zulassungen nach der HCVO, die Angaben müssten sich dann jedoch auch spezifisch auf die dort genannten Stoffe beziehen und nicht auf das Mittel im Allgemeinen. Zudem seien einige Angaben falsch wiedergegeben. Die Angaben „Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ und „Pantothensäure trägt zu einer normalen geistigen Leistung bei“ wären gemäß der HCVO zugelassen, jedoch könne daraus nicht vorliegende Aussage abgeleitet werden, dass ein Produkt „schlau mache“. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Kein Wettbewerbsverstoß, obwohl „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ nur „Sachverständiger für Feuchte und Schimmelpilzbelastungen (TÜV)“ istveröffentlicht am 3. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 15.01.2016, Az. 6 U 103/15
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Sachverständiger sich auf seinem Briefbogen als „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ bezeichnen darf. Streitgegenständlich war die folgende (Teil-) Darstellung:
- OLG Hamm: Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftetveröffentlicht am 29. Januar 2016
OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Zusenden sog. Weiterempfehlungs-E-Mails mittels der auf der Internethandelsplattform Amazon zur Verfügung gestellten Weiterempfehlungsfunktion den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG erfüllt und der Onlinehändler, welcher über Amazon Waren vertreibt, wegen des Anbietens der Weiterempfehlungsfunktion auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Die Verfügungsbeklagte könne sich nicht von vorneherein darauf berufen, sie habe auf die konkret beanstandeten Angebotsinhalte ohnehin keinen Einfluss gehabt, denn dies stehe der verschuldensunabhängigen Haftung für ihre eigenen Angebote nicht entgegen. Maßgeblich sei, dass sich der Anbieter, der seine Waren auf der Verkaufsplattform Amazon bewerbe und verkaufe, die dortigen Angaben und Funktionen für sein Angebot zu eigen mache und sich diese demzufolge als eigenes Handeln zurechnen lassen müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Auch Weiterleitungsfunktion von eBay ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 28. Januar 2016
LG Hamburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 406 HKO 26/15
§ 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internethandelsplattform eBay wettbewerbswidrig ist, da sie es dem Nutzer ermögliche, das Angebot einem Bekannten per E-Mail weiterzuleiten, ohne dass sichergestellt sei, dass sich der betreffende Bekannte des Nutzers zuvor mit einer Übermittlung des Angebots per E-Mail einverstanden erklärt habe. Hierin liege ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Irrelevant sei, dass die Weiterempfehlungsfunktion nicht von dem beklagten Onlinehändler, sondern von der von ihm genutzten Verkaufsplattform bereitgestellt werde, und dass die E-Mails, die mit denen das Angebot des Onlinehändlers weiterempfohlen werde, nicht von der Beklagten, sondern von Nutzern der Verkaufsplattform versandt werden. Eine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis des Empfängers verstoße auch dann gegen § 7 Abs 2 Nr. 3 UWG, wenn sie nicht eigenhändig vom Gewerbetreibenden, sondern unter Mithilfe von Dritten versandt werde. Ähnlich entschieden hat das OLG Hamm in Bezug auf die Weiterleitungsfunktion von Amazon (hier, OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällenveröffentlicht am 27. Januar 2016
OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 2 UrhG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 952 BGB, § 985 BGBDas OLG München hat entschieden, dass bei Filesharing-Fällen der Anschlussinhaber die sekundäre Darlegungslast dafür trägt, dass er nicht der Täter ist. Dieser soll er dadurch Rechnung tragen, dass er in seinem Haushalt lebende, für den Urheberrechtsverstoß in Frage kommende Familienmitglieder benennt. Der Senat hat die Revision zugelassen – zu Recht. Gegen das Urteil ist beim BGH die Revision anhängig (Az. I ZR 19/16). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Freiburg: Keine Erstattung von Abmahnkosten bei zu pauschaler Abmahnungveröffentlicht am 18. Januar 2016
LG Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 12 O 46/15 KfH
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 UWG, Anlage 4 PKW EnVKVDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Abmahnung, die lediglich pauschal und oberflächlich den abgemahnten Wettbewerbsverstoß beschreibt, zwar einen Unterlassungsanspruch begründen kann, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten erzeugt. Vorliegend habe die Abmahnung zwar auf den konkreten Verstoß Bezug genommen, jedoch nicht dargelegt, worin genau der Rechtsverstoß besteht und zudem auf einen nicht einschlägigen Sachverhalt referenziert. Eine berechtigte Abmahnung, welche gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu einem Erstattungsanspruch führe, setze voraus, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Verstoß erfassen könne, um eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich machen zu können. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Im Impressum fehlende Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer stellen keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 15. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 3 W 64/07
§ 8 UWG a.F., § 11 UWG a.F., § 5 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 TMG auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. § 5 Abs. 1 TMG stelle zwar eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. dar. Die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG) und der Handelsregisternummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG) stelle aber nur einen unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hannover: Deutsche Universitäten dürfen unter der GNU GPL stehende Open Source Software nicht ohne Quellcode und Lizenztext vertreibenveröffentlicht am 14. Januar 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hannover hat entschieden, dass deutsche Hochschulen, die Open Source Software ohne Quellcode und ohne Lizenztext vertreiben, gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Im vorliegenden Fall unterlag die Software der sog. GNU-General Public License (GNU-GPL), welche vorsieht, dass Kopien des Quelltextes des Programms übertragen werden dürfen, wenn allen Empfängern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar der Lizenz überlassen und der Quelltext überlassen wird. Ebenfalls in dieser Weise entschieden hat das LG Leipzig (hier). Zum Volltext der Entscheidung des LG Hannover hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung durch mehrere Unterlassungsgläubigerveröffentlicht am 13. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.12.2015, Az. 6 W 96/15
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine rechtsmissbräuchliche Mehrfachverfolgung durch die Geltendmachung gleichlautender Unterlassungsansprüche mehrerer Unterlassungsgläubiger (durch denselben Rechtsanwalt) nur dann vorliegt, wenn diese Gläubiger derart miteinander verbunden seien, dass sie die Verfolgung der Ansprüche durch nur eines der Unternehmen zulässig hätten untereinander abstimmen können. Anderenfalls sei die separate Geltendmachung der Unterlassungsansprüche zulässig, soweit nicht der alle Gläubiger vertretende Anwalt die Mehrfachabmahnung in eigener Initiative koordiniert habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Tübingen: Immobilienmakler muss in Immobilienanzeige alle Angaben aus dem Energieausweis vorhaltenveröffentlicht am 13. Januar 2016
LG Tübingen, Urteil vom 19.10.2015, Az. 20 O 60/15 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG a.F., § 16a EnEVDas LG Tübingen hat entschieden, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, die Angaben aus dem Energieausweis vollständig in ihre Werbung aufzunehmen. § 16a EnEV sehe eine solche Informationspflicht nur für den Verkäufer vor; der Makler werde allerdings stellvertretend für diesen tätig. Die Regelungen der Energieeinsparverordnung wurden demgemäß als Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. bzw. § 3a UWG n.F. angesehen. Eine abweichende Rechtsansicht vertreten allerdings das LG Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig) und das LG Bielefeld (Urteil vom 06.10.2015, Az. 12 O 60/15 – nicht rechtskräftig). Art. 16a EnEV lautet: (mehr …)