Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Procter & Gamble darf den Weichspüler „Lenor“ nicht mehr mit dem Hinweis „+30 % mehr Wäschen pro Liter“ bewerbenveröffentlicht am 23. September 2015
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.07.2015, Az. 2-03 O 19/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Procter & Gamble den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis „+30 % mehr Wäschen pro Liter“ bewerben darf. Das Besondere: Die Aussage war objektiv richtig. Die Frankfurter Kammer vertrat allerdings die Ansicht, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten werde, dass er „+30 % mehr“ Waschladungen pro Flasche erhalte. Procter & Gamble hatte allerdings mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 ml auf 950 ml gesenkt hat. Im Ergebnis waren es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen. Der Hinweis auf die tatsächliche Bezugsgröße „pro Liter“ war in einer viel kleineren Schriftgröße aufgebracht. Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Verbraucherzentrale Hamburg (hier).
- LG Frankenthal: Urheberrechtliches Auskunftsverfahren muss sich gegen Netzbetreiber und Reseller richten, sonst Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 15. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 101 Abs. 9 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses dem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn das Auskunftsverfahren nur gegen den Netzbetreiber gerichtet war, nicht aber (auch) gegen den Vertragspartner des Anschlussinhabers („Reseller“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Auch auf einer Website gilt das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhaltenveröffentlicht am 15. September 2015
LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.
- BGH: Wer für Versicherungen anderer wirbt, muss dies zur Meidung einer Eigenhaftung hinreichend deutlich machenveröffentlicht am 15. September 2015
BGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 7/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 34c und d GewO, § 11 VersVermVDer BGH hat entschieden, dass ein Handelsunternehmen, welches auf seiner Website bestimmte Versicherungsprodukte anbietet und für Online-Vertragsabschlüsse auf den Versicherungsvermittler verlinkt, dies aber nicht hinreichend deutlich macht (weil der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt), selbst als Versicherungsvermittler behandelt wird. Im vorliegenden Fall war der klagende Verband der Rechtsansicht, dass das Handelsunternehmen zur Unterlassung dieser Tätigkeit verpflichtet sei, weil es nicht über die erforderlichen Genehmigungen nach der Gewerbeordnung verfüge und seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Ein Telekommunikationsanbieter muss auf Bereitstellungskosten und Mietkosten für zwingend notwendiges LTE-Modem hinweisenveröffentlicht am 8. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, Az. 38 O 35/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen bei seiner Werbung unvollständige Preisangaben macht, indem er nicht auf sog. einmalige Bereitstellungskosten (für Dienstleistung und/oder Hardware) hinweist. Die Kammer beanstandete im Übrigen, dass in der betreffenden Werbung kein ausreichender Hinweis darauf erfolgt war, dass zur Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistungen zwingend ein LTE-Modem und ein WLAN-Router erforderlich waren und für diese zusätzliche monatliche Leihkosten (hier: 2,50 EUR) anfielen.
- LG Stuttgart: Arzt darf grundsätzlich nicht mit kostenlosen Arztleistungen werbenveröffentlicht am 3. September 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015, Az. 11 O 75/15 – nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass Ärzte, anders als Händler, nicht mit kostenlosen Zugaben werben dürfen. Im vorliegenden Fall ging es um Gutscheine eines Zahnarztes für eine kostenfreie Zahnreinigung. Kostenlose Zuwendungen sind gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG aber nur dann erlaubt, wenn die Zuwendung aus der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht. Dies war vorliegend nicht der Fall; vielmehr würde die Zahnreinigung eine individuelle ärztliche Leistung darstellen. Der Einwand des Zahnarztes, es handele sich um eine Zuwendung von geringem Wert gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG ließ die Kammer angesichts von Gesamtkosten in Höhe von ca. 100,00 EUR nicht gelten (vgl. zum Verbot von Werbung mit kostenlosen Arztleistungen: LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14; OLG München, Urteil vom 08.10.2009, 6 U 1575/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2008, Az. 3 W 28/08).
- OLG Hamburg: Eine falsche Online-Berichterstattung kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014, Az. 3 W 64/14
§ 824 BGB, § 1004 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Berichterstattung einer Anwaltskanzlei über Abmahnungen einer anderen Kanzlei wettbewerbswidrig ist, wenn in dem Bericht ein falscher Rechtsinhaber benannt wird. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Unternehmen der Antragstellerin zu schädigen. Daher bestehe ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Berichterstattung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Fahrschule darf nicht für (abgeschafftes) ASP-Seminar werbenveröffentlicht am 28. August 2015
LG Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 13.08.2015, Az. 16 O 72/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass Fahrschulen (seit dem 01.05.2014) nur noch das „Fahreignungs-Seminar“ anbieten dürfen, bei dem bei bis zu 5 Punkten ein Punkt abgebaut werden kann. Die Bewerbung eines „ASP-Seminars“, welches im Gegenzug abgeschafft worden sei, sei irreführend. Fahrschulen dürfen nicht (mehr) für ein so genanntes Aufbauseminar zum Punkteabbau (ASP)-Seminar werben. Denn im Zuge der sogenannten „Punktereform“ ist das „ASP-Seminar“ abgeschafft worden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale erneut aus Anlass eines jüngst abgeschlossenen Verfahrens hin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2012, Az. I-4 U 15/12 – FSF Seminar).
- OLG Nürnberg: Zwangskosten für Überführung von Pkw und COC-Papiere müssen im Gesamtpreis angegeben werdenveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2015, Az. 3 U 578/15
§ 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei Verkaufsangeboten für Pkw im Gesamtpreis auch Kosten für die Überführung und die Ausstellung von COC-Papieren angegeben werden müssen, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht nach eigener Wahl selbst abholen kann. Es handele sich, so der Senat, um eine spürbare Beeinträchtigung der Marktteilnehmer. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Vorschriften, welche die Festlegungen in einem Krankenhausplan regeln, sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWGveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.09.2013, Az. 1 U 222/12
§ 4 Nr. 11 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass Festlegungen, die in einem Krankenhausplan enthalten sind, nicht als Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG gelten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)