Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Kiel: Ein Verkaufsverbot für Amazon und eBay ist kartellrechtswidrigveröffentlicht am 19. November 2013
LG Kiel, Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13.Kart
§ 33 Abs. 1 und Abs. 2, 1 GWB, Art. 101 AEUVDas LG Kiel hat entschieden, dass es kartellrechtswidrig ist, im geschäftlichen Verkehr in Händlerverträgen mit Einzelhändlern für das Sortiment an bestimmten Produkten (hier: Digitalkameras) zu bestimmen, dass deren Verkauf über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, ohne Einschränkungen oder Ausnahmen nicht gestattet ist, insbesondere durch eine Vertragsbestimmung mit dem Wortlaut:„Der Verkauf über so genannte „Internet Auktionsplattformen“ (z. B. eBay), „Internetmarktplätze“ (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die Haftung des Möbelversandhändlers für Transportverzögerungen kann nicht per AGB ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 8. November 2013
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12
§ 309 Nr. 7 lit. b BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 184/13 vom 06.11.2013: (mehr …)
- LG Frankfurt (Oder): Ein Hinweis auf die AGB, in denen eine Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt nicht die Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 360 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die gesetzliche Forderung nach einer Widerrufsbelehrung nicht durch einen Hinweis auf die AGB, in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt werden kann. Im Übrigen müsse die Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB drucktechnisch hinreichend deutlich hervorstechen. Zitat: (mehr …)
- LG Frankfurt (Oder): Zu der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Partnerbörsenveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 312b BGB, § 346 Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 357 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat zu einigen grundsätzlichen rechtlichen Aspekten des Widerrufs einer Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ausgeführt und dabei zwischen der Anmeldung zum Portal und der Inanspruchnahme einer Premium-Mitgliedschaft differenziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: AGB-Klausel in Reiseverträgen, die erheblichen Aufschlag bei Namensänderung vorsieht, ist unzulässigveröffentlicht am 22. Oktober 2013
LG München I, Urteil vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13
§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBDas LG München hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband entschieden, dass eine Klausel in einem Reisevertrag, die besagt „Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reisepreises oder mehr anfallen“, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dadurch unangemessen benachteiligt. Zudem weiche die Klausel vom Grundgedanken des § 651 b Abs. 2 BGB ab und es würden wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kehl: „Individuelle“ AGB gehen einbezogenen weiteren AGB vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
AG Kehl, Beschluss vom 30.08.2013, Az. 5 C 19/13
§ 38 ZPO; § 305 BGB
Das AG Kehl hat entschieden, dass die selbst erstellten Transportbedingungen eines Spediteurs den zudem noch einbezogenen ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) vorgehen, soweit Widersprüche zwischen den Klauselwerken auftreten. Durch die Einbeziehung der ADSp bringe der Verwender zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Frankfurt a.M.: Zur Unwirksamkeit diverser AGB-Klauseln im Samsung-App-Storeveröffentlicht am 13. September 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2013, Az. 2-24 O 246/12
§ 307 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 308 Nr. 5 BGB, § 309 Nr. 7a, 7b BGB, § 4a BDSG, § 12f. TMG, § 7 Abs. 2 UWG, § 1 UKlaG
Das LG Frankfurt a.M. hat diverse AGB-Klauseln im Samsung-AppStore (Softwareplattform für Smartphones), für unwirksam erklärt, etwa die Festlegung, dass der Nutzer des AppStores pauschal damit einverstanden ist, dass Updates auf seinem Smartphone installiert werden oder dort Werbung geschaltet wird. Hinweis: Es ist bei derartigen Entscheidungen aus Nutzersicht stets zu prüfen, ob die betroffenen AGB-Klauseln zwischenzeitlich abgeändert oder entfernt wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Hamm: Eine Vergütungsvereinbarung für die Nutzung von Fotos in AGB muss ausreichend transparent seinveröffentlicht am 2. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2013, Az. 22 U 8/12
§§ 307 bis 309 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen für Fotografen, die im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, ausreichend transparent sein müssen. Insbesondere müsse hinreichend bestimmt werden, für welche Nutzungssachverhalte welche Vergütung festgelegt sei. Werde wie vorliegend z.B. nicht ausreichend zwischen den Begriffen „Mehrzahl von Einzelbildern“ und „Fotostrecke“ unterschieden, welche unterschiedlich abzugelten seien, sei die Vereinbarung hinfällig. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Weiterverkauf von eBooks, die im Wege des Downloads gekauft wurden, ist unzulässig / Keine Erschöpfung des Urheberrechtsveröffentlicht am 14. August 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 17 Abs. 2 UrhG, § 44a UrhG, § 53 Abs. 1 UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass der Weiterverkauf von elektronischen Dateien (wie eBooks) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt werden kann. Der Kunde werde hierdurch weder überrascht noch benachteiligt. Eine andere Wertung ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Beklagte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kaufrechtlich geprägte Begriffe verwende, wie beispielsweise Kaufvertrag, Kaufpreis oder Lieferung. Was wir davon halten? Rechtsprechung aus der Mottenkiste. Dass elektronische Ware (hier: eBooks) auf Grund ihrer digitalen Natur keine Sache sein soll und kein Eigentum an ihr verschafft werden kann, dürfte seit der abgeschlossenen softwarerechtlichen Paralleldiskussion Makulatur sein. Auch im Übrigen zeugt die Entscheidung von einer Fülle formalistischer Erwägungen, die keine Zustimmung finden. Der „Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland“ wird sich bereits auf dem Weg zum Oberlandesgericht befinden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die Annahmefrist für ein Angebot kann nicht per AGB unbefristet ausgedehnt werdenveröffentlicht am 26. Juli 2013
BGH, Urteil vom 07.06.2013, Az. V ZR 10/12
§ 308 Nr. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, gemäß welcher ein Angebot des Vertragspartners unbefristet fortbesteht und vom Verwender der AGB jederzeit angenommen werden kann, unzulässig ist. Dies gelte auch dann, wenn das Angebot des anderen Teils jederzeit widerruflich sei. Eine solche Regelung müsse individuell vereinbart werden. Als vorformulierte Klausel sei sie jedoch gemäß § 308 Nr. 1 BGB („Fortgeltungsklausel“) unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung: