Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Detmold: Fernabsatzrecht – Bestellung im Onlineshop ist nicht gleich Kaufveröffentlicht am 23. April 2013
LG Detmold, Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11
§§ 305 ff BGB, § 433 BGBDas LG Detmold hat entschieden, dass die Bestellung in einem Onlineshop nicht gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrags ist. Insbesondere, wenn versehentlich eine Ware mit einem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet wurde, kann der Shopbetreiber dies – die richtigen AGB vorausgesetzt – noch korrigieren. Vorliegend hatte ein Kunde ein hochwertiges Elektrofahrrad für einen Preis von 280,00 EUR (normal: 2.500,00 EUR) bestellt. Laut vereinbarter AGB war festgelegt, dass ein Kunde nach Bestellung „automatisch eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, die lediglich den Eingang der Bestellung dokumentiere, jedoch keine Annahme des Antrages darstelle“. Nach Versand dieser Empfangsmail teilte der Händler dem Kunden mit, dass ein Vertrag nicht zustande komme, da das Rad zu dem Preis versehentlich eingestellt wurde. Die Klage des Kunden auf Übereignung des Rades oder hilfsweise Schadensersatz scheiterte in zwei Instanzen, weil auch das jeweilige Gericht in der Empfangsbestätigung keinen Vertrag erkennen konnte.
- LG Frankfurt a.M.: Das Guthaben einer Pre-Paid-Mobilfunkkarte darf nicht ins Minus rutschenveröffentlicht am 22. April 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 2-24 O 231/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter dafür Sorge zu tragen hat, dass Prepaid-Verträge nicht in einen Negativsaldo rutschen und dementsprechend Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen hat, unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen von Gewinnspielenveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
§§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Mönchengladbach: Die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den AGB eines Darlehensvertrags ist unzulässigveröffentlicht am 11. April 2013
AG Mönchengladbach, Urteil vom 20.03.2013, Az. 36 C 25/13
§ 307 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Das AG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den AGB eines Darlehensvertrags unwirksam ist, da der Darlehensnehmer dadurch unangemessen benachteiligt wird. Der Preis für die von dem Darlehensgeber geschuldete Überlassung eines Geldbetrages auf Zeit sei laut der gesetzlichen Regelung allein der Zins. Die Bearbeitungsgebühr sei hingegen ein einmaliges Entgelt für die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Privatkredites und stelle somit allgemeine Geschäftskosten dar, deren Erstattung das Gesetz nicht vorsehe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: AGB-Klausel über Sondergebühr für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist unzulässigveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
§ 307 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Teilkündigung von Zusatzoptionen durch Mobilfunkanbieter nicht zulässigveröffentlicht am 8. April 2013
LG Hamburg, Urteil, Az. 312 O 170/12
§ 305 ff BGB
Das Landgericht Hamburg hat nach einem Bericht von heise online (hier) auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, die es dem Betreiber erlaubte, Zusatzoptionen einzeln zu kündigen und ansonsten den Vertrag weiter laufen zu lassen, unwirksam ist. Im konkreten Fall ging es um eine Flatrate für kostenlose Telefonate ins Ausland. Nach Kündigung dieser Option sollte der ursprüngliche Vertrag weiterlaufen und die nunmehr geführten Auslandstelefonate einzeln berechnet werden. Dies störe jedoch nach Auffassung des Gerichts das ursprünglich bei Vertragsschluss angenommene Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung und benachteilige den Kunden daher in unangemessener Art und Weise. - OLG Dresden: Die per AGB-Klausel erfolgende Vorausabtretung von gesetzlichen urheberrechtlichen Ansprüchen auf Ausschüttung, die gegenüber einer Verwertungsgesellschaft bestehen, ist unwirksamveröffentlicht am 15. März 2013
OLG Dresden, Urteil vom 12.03.2013, Az. 11 U 1493/12
§ 20b Abs.2 UrhG, § 27 Abs.2 UrhG, § 54 Abs.1 UrhG, § 94 Abs.4 UrhG, § 134 BGB, § 307 Abs.1 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass die von Sendeanstalten (hier: MDR) klauselmäßig vorgesehene Vorausabtretung von gesetzlichen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen (hier: § 20b Abs. 2 UrhG, § 27 Abs. 2 UrhG, § 54 Abs.1 UrhG), die durch eine Verwertungsgesellschaft (hier: die Verwertungsgesellschaft Film und Fernsehen – VFF) vereinnahmt werden, unwirksam ist. Die §§ 20 b Abs. 2 Satz 3, 63 a Satz 2 UrhG ließen eine Vorausabtretung der Vergütungsansprüche aus §§ 20 b Abs. 2, 54 Abs. 1 UrhG nicht zu, es sei denn, sie erfolge an eine Verwertungsgesellschaft. Diese gesetzlichen Vorausabtretungsverbote erfassten zwar nicht unmittelbar eine Vorausabtretung der Ausschüttungsansprüche gegenüber der Verwertungsgesellschaft. In einer solchen Vorausabtretung liege aber eine Umgehung dieser gesetzlichen Verbote, zumal eine Abtretung des Ausschüttungsanspruchs von einer Zustimmung der Verwertungsgesellschaft abhänge. Eine solche Umgehung stellt auch die Vereinbarung dar, den Erlös an den Auftraggeber weiterzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Celle: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnenveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az. 11 U 82/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 315 BGB, § 4 BGB-InfoV, § 6 BGB-InfoV, § 1 UKlaG, § 4 UKlaGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Klausel „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ in den AGB eines Reiseveranstalters (hier: TUI Deutschland) unwirksam ist. Der Senat sah in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die AGB-Klausel „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ bei Verkauf einer Einbauküche ist unwirksamveröffentlicht am 11. März 2013
BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. VII ZR 162/12
§ 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von diesem einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ unwirksam ist, da die Klausel die Kunden der Beklagten verpflichte, vor dem Einbau der Küche die volle Vergütung zu bezahlen. Sie verlören auf diese Weise jedes Druckmittel, falls der Einbau mangelhaft sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 37/2013: (mehr …)
- OLG Brandenburg: AGB-Klausel, die Schadensersatz für den Fall des Verlustes eines Freizeitparkchips vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 6. März 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013, Az. 7 U 6/12 – nicht rechtskräftig
§ 309 Nr. 5a BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Freizeitparkbetreiber seine Kunden per AGB nicht dazu verpflichten kann, bei Verlust eines Freizeitparkchips (mit einem Kreditrahmen von 150,00 EUR für Speisen etc.) den vollen Kreditrahmen als Schadensersatz zu zahlen. Der Schaden, so der Senat, übersteige der Höhe nach den gewöhnlichen Schaden. Denn es sei angesichts der von dem Freizeitparkbetreiber für seine Sonderleistungen verlangten Preise nicht ohne weiteres möglich, den Betrag von 150,00 EUR voll in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen werde ein nicht verbrauchter Spitzenbetrag auf dem Chip verbleiben. Zum Wortlaut der Pressemitteilung des OLG Brandenburg: (mehr …)