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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, Az. 26 O 88/12
    § 309 Nr. 7 b) BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Köln hat entschieden (Volltext s. unten), dass eine AGB-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG unwirksam ist, nach welcher die Haftung für von der Beförderung ausgenommene Güter vollständig ausgeschlossen ist. Zu den nach den Bedingungen der Deutschen Post AG nicht beförderungsfähigen Gütern gehören u.a. Gefahrenstoffe, Drogen, aber auch Geld und Wertpapiere. Die Klausel, so die Kammer, schließe die Haftung rechtswidrig auch für solche Schäden aus, die von Post-Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht würden. Was wir davon halten? Gesetzt den Fall, dass Mitarbeiter der Deutschen Post AG das vom Kunden verschickte Marihuana in der Logistikhalle wegrauchen, heißt dies ganz konkret, dass die Deutsche Post AG dem Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist, zumal sie auch für das Wirken ihrer Erfüllungsgehilfen haftet (§ 278 S.1 BGB). Der Schadensersatz richtet sich dann nach dem Marktwert der Drogen (§ 249 BGB) und dem entgangenen, „auf der Straße zu erzielenden“ Gewinn (§ 252 BGB), was alles notfalls durch einen Sachverständigen (Dealer?) zu bestimmen ist, wenn das Gericht nicht von sich aus über entsprechende Sachkunde verfügt. Dies alles ist eher unproblematisch (Update: Einige Leser scheinen die augenzwinkernde Natur unseres Kommentars nicht in Gänze verstanden zu haben. Nein, die Beschädigung nicht verkehrsfähiger Güter führt natürlich nicht zu einer Schadensersatzpflicht des Schädigers!). Was wir uns aber nun fragen: Macht sich die Deutsche Post AG bei Zahlung des Schadensersatzes an den Kunden gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 13 BtMG strafbar? Schließlich werden „Geldmittel … einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12″ bereitgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Mönchengladbach, Urteil vom 19.01.2013, Az. 36 C 352/12
    § 306a BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 7 BGB, § 309 Nr. 5, Nr. 6 BGB

    Das AG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Festlegung einer Entschädigung im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung in AGB unzulässig ist, wenn ein Unternehmen damit wirbt, dass seine Leistungen nur im Erfolgsfall zu vergüten seien. Vorliegend bot ein Unternehmen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Flugreisende im Falle von Ausfällen oder Verspätungen an. Dieses Unternehmen könne nicht einerseits damit werben, dass sein Angebot kostenfrei sei und nur im Erfolgsfall ein Entgelt fällig werde, während andererseits eine an den Vorschriften des Rechtsanwaltsgebührenrechts orientierte „Bearbeitungsgebühr“ ausbedungen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Januar 2013

    LG Potsdam, Urteil vom 21.08.2012, Az. 4 O 55/12
    § 307 BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass eine Mobilfunk-Nutzerin Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 EUR für die Nutzung des mobilen Internets nicht entrichten muss. Der Anbieter habe keinen Anspruch auf die Entgelte, die im Zeitraum einer Woche anfielen, bevor der Vertrag, wie von der Kundin gewünscht, auf eine Flatrate umgestellt wurde. Eine Abrechnung pro übertragener Datenmenge seitens des Anbieters sei trotz entsprechender AGB nicht wirksam, da sich der ursprüngliche Vertrag von 2006 lediglich auf Sprachtelefonie bezogen habe.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 2 U 154/12
    § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass für den Versand von lebenden Bäumen keine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft, die das Widerrufsrecht eines privaten Käufers für diese Ware ausschließen würden. Insbesondere handele es sich nicht um „verderbliche Ware“. Lebende Bäume seien keine Waren, die nach Ablauf einer bestimmten kurzen Zeit nicht mehr zu gebrauchen seien, sondern seien gerade dazu bestimmt, nach dem Versand zu jahrelangem Bestehen eingepflanzt zu werden. Eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer nach Erhalt der Ware, die zum Verderb führe, sei für die Ausnahme vom Widerrufsrecht nicht zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.12.2012, Az. 24 C 166/12
    § 305c Abs. 2 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass ein Mobilfunkvertrag, der die Angabe „0,00 Paketpreis“ sowie den Zusatz „wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit“ enthält, keine Zahlungspflicht des Kunden für eine monatliche Grundgebühr auslöst. Selbst wenn man von einem wirksamen Vertragsschluss ausginge – der vorliegend ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte – sei das Wort „befreit“ so auszulegen, dass eine Zahlungspflicht gar nicht erst entstehe. Bei „erstattet“ wäre dies zwar der Fall, doch sei immer die kundenfreundlichste Auslegung zu Grunde zu legen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2013

    LG Kiel, Urteil vom 07.09.2012, Az. 1 S 25/12
    § 305c Abs. 1 BGB

    Das LG Kiel hat entschieden, dass bei einem Vertragsangebot für einen SMS-Flattarif „5,00 EUR/Monat“ eine AGB-Klausel, die Zusatzkosten für die Versendung von SMS in ein fremdes Netz beinhaltet, überraschend und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. I ZR 231/99
    § 2 Abs. 1 Nr. 1
    UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 5 UrhG, § 97 UrhG; § 286 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass auch technische Regelwerke urheberrechtlichen Schutz genießen können. Die hierfür notwendige Schöpfungshöhe liege nicht nur in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes, sondern auch in der sprachlichen Vermittlung eines komplexen technischen Sachverhalts. Soweit der Adressat einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung einwende, die Schutzfähigkeit entfalle, weil der Urheber auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. BGH GRUR 1981, 820, 822 – Stahlrohrstuhl II), müsse dies detailliert dargelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 24.10.2012, Az. XII ZR 40/11
    § 307 BGB, § 306 Abs. 2 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG

    Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Autovermietung „Bei jedem Unfall/Schaden … ist sofort die Polizei hinzuzuziehen … bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz“, die zur Folge hat, dass der Mieter den kompletten Schaden bei Nichtalarmierung der Polizei selbst zahlen muss, den Mieter ungemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Der Mieter, der ein zusätzliches Entgelt für eine Haftungsreduzierung vereinbare, dürfe darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspreche, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Dezember 2012

    AG Bonn, Urteil vom 30.10.2012, Az. 108 C 271/12
    § 307 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein in einem Kreditvertrag festgelegtes Bearbeitungsentgelt (hier: 1.200,00 EUR für einen Kredit von 40.000,00 EUR) unwirksam ist, wenn es sich um eine AGB-Klausel handelt. Eine solche Klausel sei als unzulässige Preisnebenabrede unwirksam. Es handele sich um ein Entgelt für eine Leistung, die der Verwender der AGB von Gesetz wegen sowieso erbringen müsse (Kapitalüberlassung durch den Darlehensgeber) und für die keine zusätzliche Vergütung anfalle. Daher sei die Gebühr zzgl. Zinsen dem Kläger zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. November 2012

    OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2012, Az. 2 U 10/11 – nicht rechtskräftig
    § 850k Abs. 7 ZPO, § 307 BGB, § 307 ff. BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Bank, nach der für die Kontoführung bei einem Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) ein monatliches Entgelt von 10,90 EUR verlangt wird (während die Kontoführung beim Girokonto im Übrigen kostenlos ist) unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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