Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Berechtigung des Verkäufers, eine eBay-Auktion wegen Irrtums vorzeitig abzubrechenveröffentlicht am 30. Januar 2014
BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. VIII ZR 63/13
§ 145 BGB, § 157 BGBNach den eBay-AGB kommt im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, wenn der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen (z.B. Irrtumsanfechtung). Diese Klausel in den eBay-AGB ist nach Auffassung des BGH im Zweifel zu Gunsten eines Anbieters (Verkäufers) dahingehend auszulegen, dass sein Verkaufsangebot unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB eines Darlehensvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 29. Januar 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
§ 307 BGB, § 812 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kein pauschaliertes Entgelt für Nachfragen bei Überweisungen oder Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Kredit)veröffentlicht am 20. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.04.2013, Az. 23 U 50/12 – rechtskräftig
§ 2 UKlaG, § 242 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 52 Abs. 1 EG-RL 64/2007Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Banken-AGB keine Klauseln enthalten dürfen, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen vorsehen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung bei (Teil-) Nichtabnahme eines Kredites vorsehen. In solchen Klauseln läge, so der Senat, eine unangemessene Benachteiligung von Privatverbrauchern, da das Bepreisen von Arbeiten einer Bank regelmäßig unzulässig sei, wenn, wie hier, dadurch ein Entgelt für vertraglich geschuldete Nebenleistungen (Auskunft gemäß § 242 BGB) oder die Erfüllung von Pflichten zur Vermeidung von sekundären vertraglichen Schadensersatzansprüchen erhoben werde (es stehe allein im Interesse der Bank, zu berechnen, welche zusätzlichen Geldforderungen ihr im Hinblick auf ein gewährtes Darlehen zustünden). Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH wurde zurückgenommen (BGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13), so dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bei einem stillschweigend geschlossenen Vertrag über Fernwärmeversorgung werden die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogenveröffentlicht am 16. Januar 2014
BGH, Urteil vom 15.01.2014, Az. VIII ZR 111/13
§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeVDer BGH hat entschieden, dass bei einem stillschweigend geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogen werden. Vielmehr seien die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Klägerin nicht Vertragsinhalt geworden, da es an der auch im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Einbeziehungsvereinbarung gefehlt habe. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 008/2014 vom 15.01.2014: (mehr …)
- LG Koblenz: Fitnessstudio darf nicht ohne weiteres in AGB bestimmen, dass „Teilbereiche“ des Studios aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werdenveröffentlicht am 14. Januar 2014
LG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013, Az. 3 O 205/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 314 BGB, § 626 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5 UKIaGDas LG Koblenz hat entschieden, dass ein Fitnessstudio nicht ohne weiteres in seinen AGB bestimmen kann, dass Besucher videoüberwacht werden. Das Fitnessstudio hatte u.a. bestimmt: „In den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. … Das Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung durch FitnessKing zur Sicherheitserhöhung zu.“ Hiergegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: In AGB festgelegtes gesondertes Bearbeitungsentgelt ist bei Verbraucherkreditverträgen nicht wirksamveröffentlicht am 12. Dezember 2013
LG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2013, Az. 4 S 67/13
§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein gesondertes Bearbeitungsentgelt für einen Verbraucherkreditvertrag enthält, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Das Entgelt für eine Darlehensgewährung liege im Zinssatz, so dass in AGB festgelegte weitere Gebühren dem gesetzlichen Leitbild zuwider liefen. Die Gebühr könne zurückgefordert werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Erbnachweisklausel vieler Sparkassen-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 28. November 2013
BGH, Urteil vom 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12
§ 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Erbnachweisklausel folgenden Wortlauts „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird“ gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Verbraucher würden durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da das deutsche Recht keine Pflicht konstituiere, einen Erbfall durch einen Erbschein nachzuweisen. Zitat:
- OLG Jena: Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate ist unwirksam, wenn gelieferte Ware bestimmungsgemäß mit Bauwerk verbunden wird / Ladeneinrichtungveröffentlicht am 26. November 2013
OLG Jena, Urteil vom 29.08.2013, Az. 1 U 194/13
§ 307 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWGDas OLG Jena (Thüringische Oberlandesgericht) hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Sachmängelansprüche in 12 Monaten verjähren, unwirksam ist, wenn sie sich auf den Verkauf und die Installation von Ladeneinrichtungen bezieht. Wenn die Ladeneinrichtung fest mit einem Bauwerk verbunden werde, so der Senat, müsse gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren gelten. Streitgegenständlich war die Klausel: (mehr …)
- OLG Jena: AGB-Klausel, die Nacherfüllung bei Lieferung von Werken gemäß §§ 631 ff. BGB auf kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche beschränkt, ist unwirksamveröffentlicht am 25. November 2013
OLG Jena, Urteil vom 29.08.2013, Az. 1 U 194/13
§ 307 BGB, § 636 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWGDas Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Montage von fabrikneuen Ladenausstattungen nicht auf die kaufrechtlichen Regelungen zur Nacherfüllung verwiesen werden darf. Diese seien unwirksam, weil auch Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen könne. (mehr …)
- BGH: Kunstfälschung bei einer Auktion = Sachmangel?veröffentlicht am 20. November 2013
BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 224/12
§ 305c BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 434 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einem auf einer Auktion erworbenen Kunstgegenstand, der sich später als neuzeitliche Fälschung herausstellt, ein Sachmangel vorliegt und Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus vorliegen. Die Mangelhaftigkeit ergebe sich daraus, dass die Fälschung nicht wie ein echter Kunstgegenstand als Sammlerstück und Wertanlage geeignet sei. Ein entsprechender Ausschluss von Ansprüchen in den Geschäftsbedingungen des Auktionshauses verstoße gegen das Klauselverbot aus § 309 Nr. 7 a BGB und sei daher unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung: