IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 29.06.2010, Az. 103 O 17/10
    §§ 242; 823 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass in einer wettbewerbsrechtlichen (Abmahnungs-) Angelegenheit neben dem Unterlassungsanspruch nicht ohne Weiteres auch ein Auskunfts-oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Letzteres sei vielmehr erst dann der Fall, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass ein Schaden tatsächlich eingetreten sei oder noch eintreten werde. Insoweit reiche es aus, wenn nach der Lebenserfahrung mit dem Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheitzu rechnen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG;
    §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat in einer älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Klausel „Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.“ gegen §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGB und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2010

    LG Paderborn, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 6 O 43/10
    § 312c Abs. 1 S. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Paderborn hat entschieden, dass nicht alle unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. Es ging konkret um folgende Klauseln: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2010

    OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
    § 307 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.04.2010, Az. 6 U 49/09
    §§ 307; 312 b Abs. 3 Nr. 6; 312 d Abs. 1 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für eine im Internet angebotene Bahnfahrkarte, die den Käufer innerhalb eines Zeitraums von 11 Wochen zu zwei einfachen Bahnfahrten seiner Wahl berechtigt, kein Widerrufsrecht gilt. Vielmehr greife insoweit die Ausnahmeregelung des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ein. Diese lautet: „Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenem Bekunden siebzehn Rechtsschutzversicherer abgemahnt, da diese eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen verwenden sollen. Konkret soll es sich um eine Formulierung nachfolgender Art handeln: „Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Die hanseatische Verbraucherschutzzentrale beklagt, dass nach dieser Klausel ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlierenkönne, wenn er eine außergerichtliche Klärung versuche. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten, so die Verbraucherschützer, dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel sei nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen können, was seine eigentlichen Verpflichtungen nach einem Schadensfall seien. Nach dem 12.07.2010 sollen bei Unterbleiben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass der BGH in einer Terminsnachricht vom 22.05.2009 geäußert habe, dass vorstehende Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei.

  • veröffentlicht am 24. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 13 U 201/10
    § 307 Abs. 1 BGB

    Das OLG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe – auch in baurechtlichen Angelegenheiten – nicht ohne weiteres über Allgemeine Geschäftsvereinbarungen in den Vertrag eingeführt werden darf. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.2010, Az. 3 W 44/10
    §§
    8, 3, 5 a Abs. 2 und 4 UWG; 312 e BGB; 3 BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucher auch bei eBay über die technischen Möglichkeiten, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, vor Abschluss eines Kaufs unterrichtet werden muss. Geschieht dies nicht, würden dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten. Der Unternehmer dürfe sich nicht auf entsprechende Computerkenntnisse und die Eigeninitative des Verbrauchers verlassen, sondern er habe ihn klar und verständlich auf die technischen Mittel hinzuweisen. Insbesondere konnte das Gericht sich nicht der Ansicht des LG Frankenthal anschließen, wonach es ausreichend sei, dass die erforderlichen Informationen in den eBay-AGB vorhanden seien. Da der Kunde auch bei eBay Kunde sein muss, hatte das LG Frankenthal die im letzteren Vertragsverhältnis geltenden AGB als ausreichend für die Informationspflichten angesehen und eigene Informationspflichten von Verkäufern nur in Bereichen angenommen, die von den eBay-AGB nicht erfasst seien. Nach dem OLG Hamburg jedoch muss der Verkäufer alle Verbraucherpflichtinformationen selbst vorhalten.

  • veröffentlicht am 11. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 20.05.2010, Az. Xa ZR 68/09
    §§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen zwar die Barzahlung für bestimmte Leistungen ausschließen kann, aber für die dann erforderliche Kartenzahlung keine Sondergebühr erheben darf. Der Fluganbieter Ryanair verwendete folgende Klauseln: „Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert“ sowie „Kreditkartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €, Zahlungskartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €“. Der Ausschluss der Barzahlung sei angesichts des Interesses der Fluggesellschaft an rationellen Betriebsabläufen angemessen, zumal die Leistungen vornehmlich im Wege des Fernabsatzes erbracht und eine Barzahlung einen erheblichen Aufwand darstellen würde. Die Gebührenregelung benachteilige die Kunden jedoch in unangemessener Weise. Mit der Entgegennahme einer Zahlung komme der Unternehmer nur seiner Obliegenheit nach, eine vertragsgemäße Leistung des Kunden anzunehmen. Dafür müsse er dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen sei. Die Gebührenfreiheit lediglich für eine bestimmte Kreditkarte und Gebührenpflicht für alle weiteren Kartenarten genüge dieser Obliegenheit nicht.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 27.05.2010, Az. VII ZR 165/09
    §§ 307 Abs. 2 Nr. 1; § 648 a BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine in AGB enthaltene Klausel eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren wirksam ist, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen. Die Klausel benachteilige den Bauherrn nicht unangemessen. Zwar werde der Bauherr mit den Kosten der Bürgschaft in Form der Avalprovision des Kreditinstituts belastet. Das sei aber durch ein zumindest gleichwertiges Interesse des Fertighausanbieters auf Absicherung seiner Forderung gerechtfertigt. (mehr …)

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