Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Kassel: Filesharing – Zur sekundären Darlegungslast zur Widerlegung der Tätervermutungveröffentlicht am 31. Juli 2015
AG Kassel, Urteil vom 28.04.2015, Az. 410 C 2591/14
§ 85 UrhG, § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 37a aF UrhG; § 830 Abs. 1 S. 2 BGB, § 840 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass in einem Filesharing-Fall die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist, wieder auflebt, wenn im Wege der sekundären Darlegungslast zwar ein Alternativtäter genannt wird, dessen Täterschaft aber zugleich wieder in Abrede gestellt wird bzw. dieser glaubhaft macht, es nicht gewesen zu sein. Bei mehreren Anschlussinhabern haften diese gemeinsam als Gesamtschuldner. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Rechtsinhaber kann nicht wegen Filesharings abmahnen, wenn er nicht die Rechte für einen digitalen Vertrieb des geschützten Werkes besitztveröffentlicht am 29. Juli 2015
AG Kassel, Urteil vom 14.04.2015, Az. 410 C 2230/14
§ 19a UrhG, § 97 UrhG; Art. 6 GGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Klage einer Entertainment-Firma auf Schadensersatz wegen Filesharings eines Computerspiels zurückzuweisen ist, weil das klagende Unternehmen nicht die erforderlichen Rechte nachweisen konnte. Die Rechte für den digitalen Vertrieb des streitgegenständlichen Spiels lagen gerade nicht bei der Firma. Dies sei jedoch eine gegenüber dem Vertrieb verpackter Versionen abgrenzbare Nutzung. Bei Ausnahme des Internets von der Rechtsträgerschaft bestehe für die Klägerin gar nicht die Möglichkeit, Lizenzen weiterzugeben und daraus Schadensersatzansprüche abzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Keine Extrakosten für Rechnung in Papierform, wenn Leistung auch körperlich (nicht-elektronisch) erbracht wirdveröffentlicht am 22. Juni 2015
AG Kassel, Urteil vom 04.03.2015, Az. 435 C 4822/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass für Dienstleistungen, die nicht ausschließlich elektronisch erbracht werden, keine Sondervergütung verlangt werden darf, wenn der Kunde die Rechnungen in Papierform verlangt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Kassel: Filesharing – Keine Verjährungshemmung durch nicht ausreichend individualisierten Mahnbescheidveröffentlicht am 10. Juni 2015
AG Kassel, Urteil vom 26.08.2014, Az. 410 C 1875/14
§ 254 BGB, § 852 BGB; § 102 S. 2 UrhGDas AG Kassel hat entschieden, dass ein Mahnbescheid, welcher die vorhergegangene Abmahnung in einem Filesharing-Fall nicht korrekt wiedergibt, nicht geeignet ist, die Verjährung zu hemmen. Der Adressat müsse erkennen können, wofür er konkret in Anspruch genommen werde. Nenne der Mahnbescheid als Verletzungsdatum das Datum der Abmahnung und seien die Ansprüche auch nicht anderweitig konkretisiert, fehle es an einem erkennbar individualisierten Anspruch. Zwischenzeitlich hat das AG Bielefeld ebenso entschieden (hier). Eine Verjährungsfrist von 10 Jahren komme nicht in Betracht, weil der Verletzer in Filesharing-Fällen sich keine Lizenzgebühren erspare, sondern lediglich die Kaufpreiszahlungspflicht mittels Tauschbörse umgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Zur Darlegungslast eines Rechtsanwalts, wenn dieser Schadensersatz wegen „AGB-Klau(s)“ fordertveröffentlicht am 27. Mai 2015
AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015, Az. 410 C 5684/13
§ 138 Abs.1 ZPODas AG Kassel hat dazu entschieden, was ein Rechtsanwalt, der Schadensersatz wegen rechtswidriger Nutzung seiner AGB verlangt, substantiiert darzulegen hat. Die Begründung des Amtsgerichts ist mitunter abenteuerlich. Der Hinweis „Typischerweise wird die Schaffung von solchen Klauselwerken im Mandatsverhältnis nach den Regularien des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes honoriert“ zeugt von einer ganz erheblichen Distanz der entscheidenden Abteilung zur Rechtsberatungspraxis. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Kassel: Pflicht zur Urhebernennung kann in den AGB des Urhebers festgelegt werdenveröffentlicht am 9. Oktober 2014
AG Kassel, Urteil vom 17.06.2014, Az. 410 C 3000/13
§ 97 UrhG, § 13 S. 2 UrhGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Pflicht zur Urhebernennung bei Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts auch in den AGB des Urhebers, die dem Nutzungsvertrag bzw. der Rechnung für die Nutzung beigefügt werden, festgelegt werden kann. Durch Annahme des Vertragsangebots mit Zahlung der Rechnung seien die AGB wirksam einbezogen worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings („Lizenzschaden“) gilt keine Verjährungsfrist von 10 Jahrenveröffentlicht am 18. August 2014
AG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14
§ 97 UrhG; § 204 BGB, § 690 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings nicht die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für deliktische Ansprüche gilt, sondern alle Ansprüche innerhalb der Regelfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Anspruchsentstehung verjähren. Grund sei, dass der Filesharer keine ersparte Lizenzgebühr erlangt habe, da es eine solche Lizenzgebühr für die Verteilung von geschützten Werken per Filesharing nicht gebe. Der Downloader habe sich allenfalls den Kaufpreis einer CD erspart. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Sendung von Musik über das Kabelnetz löst Lizenzgebühren ausveröffentlicht am 18. September 2013
AG Kassel, Urteil vom 05.07.2013, Az. 410 C 445/13
§ 280 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB; § 91 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPODas AG Kassel hat entschieden, dass die öffentliche Sendung/Verbreitung von Musik über das Kabelnetz die üblichen Lizenzgebühren auslöst. Insoweit bestehe kein Unterschied zur Verbreitung von Musik mittels Rundfunkempfängern aller Art, insbesondere bei terrestrischem Empfang oder Empfang via Satellit. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Kein Anspruch auf Löschung von Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungenveröffentlicht am 22. Juli 2013
AG Kassel, Urteil vom 07.05.2013, Az. 435 C 584/13
§ 3 BDSG, § 4 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSGDas AG Kassel hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs nach einem Unfall keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungen hat. Es handele sich bei den gespeicherten Angaben (u.a. Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer) nicht um personenbezogene Daten. Der Halter könne über diese Daten nicht ohne Weiteres (d.h. nicht ohne weitere Behördenanfragen) ausfindig gemacht werden. Zudem bestehe ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung, um unberechtigte Inanspruchnahmen von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)