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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az. 4 C 390/10
    § 281 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

    Das AG Menden hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch den Verkäufer, weil diesem die Höhe der Gebote nicht ausreichend erscheint, zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden führt. Eine zu niedrige Gebotshöhe bzw. die Gelegenheit zu einem lukrativeren Verkauf außerhalb eBays sei kein rechtfertigender Grund für den Abbruch oder eine Anfechtung. Dem Höchstbietenden stehe daher, wenn der Kaufgegenstand nicht mehr übereignet werden könne, der Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu. Dieser bestehe in der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgegebenen Höchstgebot.

  • veröffentlicht am 3. November 2011

    AG Blomberg, Urteil vom 20.04.2011, Az. 4 C 324/10
    § 281 Abs. 1 BGB, § 307 BGB

    Das AG Blomberg hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Leasinggebers für Pkw unwirksam ist, die besagt, dass der Leasingnehmer in dem Fall, in dem das Fahrzeug nicht in einem bestimmten Zustand [verkehrs- und betriebssicher, fahrbereit, frei von Schäden] zurückgegeben werde, die Kosten übernehmen müsse, die erforderlich seien, um das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand versetzen zu lassen. Eine solche Bestimmung erachtete das Gericht als nicht vereinbar mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Bestimmung, von der die Klausel abweiche. Denn das Gesetz sehe vor, dass für einen Schadensersatzanspruch dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder nach Erfüllung zu bestimmen gewesen sei, wenn eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werde. Stattdessen habe die Klägerin jedoch sogleich ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Flensburg, Urteil vom 15.04.2009, Az. 61 C 13/09
    § 119 Abs. 2 Var. 2 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 323 BGB, § 346 BGB, § 348 BGB, § 437 Nr. 2, § 440 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB

    Das AG Flensburg hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten PCs keineswegs auch die Überlassung der sog. Recovery-CD für das auf dem PC aufgespielte Betriebssystem mitumfasse. Es falle nicht unter die gängige Praxis, dass bei dem Kauf eines gebrauchten PC grundsätzlich ein Betriebssystem mitgeführt werde, außer es sei zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart worden. So habe die Klägerin vom Beklagten nicht verlangen können, dass er ihr ein vollständiges Betriebssystem mitgibt. Dass der Beklagte dennoch ein Betriebssystem vorinstalliert habe, lasse nicht den Rückschluss zu, dass bei dem Kauf des Computers eine Vereinbarung über ein Betriebssystem getroffen worden sei. Vielmehr hätte sich dann die Klägerin im eigenen Interesse vor Vertragsschluss bei dem Beklagten erkundigen müssen, ob der zum Verkauf stehende PC ein Betriebssystem mitführe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 20. Oktober 2011

    AG Gießen, Urteil vom 26.05.2011, Az. 47 C 12/11
    § 134 BGB;
    § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG

    Das AG Gießen hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, wenn Männer für die Nutzung eines Single-Portals ein Entgelt entrichten müssen, während die Teilnahme für Frauen kostenlos ist. Diese Regelung stelle nach Auffassung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar, da die – tatsächlich gegebene – Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Durch die kostenfreie Premium-Mitgliedschaft würden Frauen dazu gebracht, sich bei dem Single-Portal anzumelden. Dies sei gerade auch im Interesse der angemeldeten Männer, da sich bei einem kostenlosen Zugang mehr Frauen anmelden würden als bei einem kostenpflichtigen Angebot. Damit stünde den Männern eine größere Auswahl an potentiellen Partnern zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11 – nicht rechtskräftig
    §
    256 ZPO<, § 306 c Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB

    Das AG Dresden hat in diesem Fall im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass eine etwaige Vereinbarung zwischen der Klägerin und der melango.de GmbH über eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Entgeltlichkeit der von der Beklagten zu erbringenden Leistungen gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel zu werten ist, weshalb diese selbst bei Annahme des Bestehens eines Vertrages zwischen den Parteien gemäß § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Ein Entgeltanspruch der melango.de GmbH bestehe nicht, weshalb die hiergegen gerichtete negative Feststellungsklage erfolgreich sei. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    AG München, Urteil vom 27.04.2011, Az. 213 C 4124/11
    § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 631 BGB

    Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein kostenpflichtiger Antrag auf Eintragung in ein Internetverzeichnis wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist, wenn das verwendete Formular die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrags nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Dies sei dann der Fall, wenn ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im Bereich des rechten Seitendrittels findet. Für die Annahme der Arglist sei der bedingte Vorsatz ausreichend, dass der Adressat des Formulars einem Irrtum erliege und hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung (Vertragsabschluss) bestimmt werde. Sollte die Klägerin so etwas nicht in Kauf nehmen wollen, hätte sie das Formular grundsätzlich anders gestaltet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Oktober 2011

    AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 27.09.2010, Az. 36A C 375/09
    § 8 TMG, § 7 TMG, § 10 TMG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass derjenige, der eine Suchmaschine betreibt, in welche er fremde RSS-Feeds einbindet, auf Unterlassung der rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung in Anspruch genommen werden könne. Zweifellos sei der Betrieb der Suchmaschinen durch die Beklagte adäquat-kausale Ursache für die streitgegenständliche Werknutzung, da ohne die Technologie und den Dienst der Beklagten die Werke des Klägers nicht zum Abruf durch die Nutzer des Dienstes bereitgehalten würden. Die Beklagte sei darüber hinaus in weitaus größerem Maße an dem öffentlichen Zugänglichmachen der streitgegenständlichen Zeichnungen beteiligt als durch bloßes passives Vorhalten einer technischen Infrastruktur, deren sich Dritte (Webseitenbetreiber und Suchende) bedienten. Die Beklagte sei es, die mit ihren Robots das World Wide Web aktiv durchsuche und aufgefundene Informationen (hier: grafische Darstellungen) in ihrer Datenbank kategorisiere, bearbeite, verschlagworte und in der bearbeiteten Form speichere, um sie für Suchanfragen ihrer Nutzer bereitzuhalten und diesen bei geeigneter Eingabe eines Suchbegriffs die streitgegenständlichen Werke als Thumbnails in den Ergebnislisten wahrnehmbar zu machen. Eine Privilegierung nach dem Telemediengesetz käme nicht in Betracht, da der RSS-Feed vom Suchmaschinenbetreiber selbst eingebunden würde und gerade nicht durch Dritte. Das Verhalten der Beklagten erschöpfe sich insbesondere nicht in der Bereitstellung technischer Dienstleistungen, sondern sei als eigenständige Werknutzung zu qualifizieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 30.04.2007, Az. 142 C 553/06
    §
    677 BGB, § 683 BGB; § 97 UrhG; § 32 ZPO

    Das AG Köln hat entschieden, dass der so genannte fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch dann gegeben ist, wenn lediglich Annexansprüche (Schadensersatz, Abmahnkosten) geltend gemacht werden. § 32 ZPO sei hier unproblematisch anwendbar. Bei der Höhe des Schadensersatzes für eine Bildnutzung für 90 Tage bei eBay akzeptierte das Gericht den geltend gemachten Betrag vom 450,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    AG München, Urteil vom 26.05.2011, Az. 223 C 9286/11
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Fotografenauftrag zur Erstellung eines Fotos von einem Gebäude als nicht erfüllt gilt, wenn statt der gewünschten Querformat-Aufnahme eine Hochformat-Aufnahme geliefert wird. Es sei nicht notwendig, dass das Format ausdrücklich schriftlich festgelegt werde, wenn sich aus den Umständen eindeutig der Kundenwunsch ergebe. Vorliegend hatte die Auftraggeberin einen Vorjahreskalender mitgeschickt, der 12 querformatige Gebäudeaufnahmen enthielt. Daraus habe sich für den Fotografen, zusammen mit der Angabe „440 x 320 mm“ eindeutig ergeben, dass Querformat gefordert sei. Liefere der Fotograf nur eine hochformatige Aufnahme, habe er keinen Anspruch auf Werklohn. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M.,  Beschluss vom 14.07.2011, Az. 30 C 1549/11
    § 12 BGB

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Löschung oder Neuvergabe einer Domain durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden kann, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen der Firma, die die Registrierung von Domains durchführt und deren Kunden streitig ist. Sei noch zu klären, ob eine ausgesprochene fristlose Kündigung wirksam ist, könne die Domain auf diese Weise „auf Eis gelegt“ werden, bis eine Entscheidung über das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis getroffen wurde. Anderenfalls würde das Recht des Vertragspartners möglicherweise ins Leere laufen, wenn er zwar Recht bekäme, die Domain aber bereits (wirksam) anderweitig vergeben wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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