IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    AG Wolgast, Urteil vom 05.12.2008, Az. 1 C 501/07
    §§ 823, 1004 BGB

    Das AG Wolgast hat die Klage eines Hotelbetreibers gegen einen früheren Gast auf Entfernung einer missliebigen Bewertung auf der Internetseite „holidaycheck.de“ abgewiesen. Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat das Hotel mit vier Sternen klassifiziert. Nach einem dreitägigen Aufenthalt bewertete der Beklagte auf der Internetseite „Holidaycheck.de“ das Hotel wie folgt: „maximal 3-Sterne-Hotel; alles andere im Hotel, was wir bewerten können durch unsere Nutzung, entsprach überwiegend getünchter Nostalgie, gepaart mit unternehmerischer Arroganz“. Die Kläger waren der Ansicht, die von dem Beklagten formulierten Äußerungen enthielten zum einen falsche Tatsachenbehauptungen („3 Sterne“) und seien im Übrigen herabwürdigend, sodass diese als Schmähkritik zu werten seien.  Die Kläger beantragten, dass der Beklagte verurteilt werde, es zu unterlassen, „folgende oder ähnlich lautende Behauptungen über Internetportale, wie z. B. das Internetportal Holidaycheck über das Hotel der Klägerin zu verbreiten …“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie BUG AG hat am 31.10.2008 beim Amtsgericht Hildesheim die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die Firma BUG AG betreibt die Onlineshops www.e-bug.de/www.ebug-europe.com, die gegenwärtig noch fortgeführt werden. Die BUG AG, unter Führung des Vorstands Christian Böhme, hatte selbst wie auch ihre Tochtergesellschaft e-Tail-GmbH (www.norskit.com) in der Vergangenheit in erheblichem Umfang und gleich mit Hilfe mehrerer Rechtsanwaltskanzleien Onlinehändler im IT-Bereich abgemahnt, wobei die Vorgehensweise von verschiedenen Gerichten als rechtsmissbräuchlich bezeichnet wurde. So wurden Onlinehändler, welche die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerten, mitunter an Gerichtsstandorten verklagt, die auffällig weit entfernt von dem Sitz der jeweiligen Onlinehändler lagen, wohl auch um die Bereitschaft der Onlinehändler zur Verteidigung zu erschüttern. Im Jahre 2004 machte die BUG AG durch eine Auseinandersetzung mit dem Verbraucherschutz-Forum Snakecity auf sich aufmerksam, in welchem sich eine Vielzahl von Kunden über die Onlineshops www.norskit.com und www.e-bug.de  beschwert hatte (? Klicken Sie auf diesen Link: Snakecity). Die Bekanntmachung des AG Hildesheim vom 03.11.2008 lautet: „In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BUG Computer Components Aktiengesellschaft, An der Bundesstr. 1, 31061 Alfeld (AG Hildesheim HRB 201264), vertr. d.: Christian Böhme, An der Bundesstr. 1, 31061 Alfeld (Vorstand) ist am 31.10.2008 um 12.09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Helge Wachsmuth, Alexanderstr. 2, 30159 Hannover, Tel: 0511/325095, Fax: 0511/329934 bestellt worden.“ (Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de).

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