Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei ungenauen Anträgen muss Gericht auf sachdienliche Antragstellung hinwirkenveröffentlicht am 29. Februar 2012
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 54/10
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 RDGDer BGH hat entschieden, dass im Falle von zu ungenau gestellten Anträgen der Parteien seitens des Gerichts auf eine sachdienliche Antragstellung hingewirkt werden muss, bevor die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Dies gebiete der Vertrauensschutz und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren. Vorliegend sollte einem Finanzdienstleistungsunternehmen untersagt werden, „rechtliche Beratung“ bezüglich der Beendigung von Darlehen vorzunehmen. Der Begriff der rechtlichen Beratung sei jedoch zu ungenau gewesen, um eine wirksame Unterlassungsverfügung zu erlassen. Die Verurteilung der Beklagten nach dem allgemein gefassten Unterlassungsantrag habe danach keinen Bestand. Dem Klagevorbringen sei jedoch durch Auslegung zu entnehmen, dass die Klägerin zumindest die konkrete Verletzungshandlung unterbunden wissen möchte, so dass der Unterlassungsantrag als Verallgemeinerung die konkrete Verletzungsform als Minus umfasse. Die Angelegenheit wurde zum Berufungsgericht zurück verwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Fällt der Anlass für eine einstweilige Verfügung vor Eingang des Antrags bei Gericht weg, bestimmt sich die Kostentragungslast nach billigem Ermessenveröffentlicht am 27. Februar 2012
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012, Az. 6 W 92/11
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPODas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren, wenn der Anlass der einstweiligen Verfügung zwischen Absendung des Antrags und Eingang bei Gericht wegfällt, eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffen ist. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin, nachdem der Antrag auf einstweilige Verfügung vom Antragsteller bereits zur Post aufgegeben war, doch noch eine Unterlassungserklärung abgegeben, woraufhin der Antragsteller den Antrag zurücknahm. Die Kosten wurden der Antragsgegnerin auferlegt. Die Kosten des Verfügungsverfahrens seien, ebenso wie im Klageverfahren, demjenigen aufzuerlegen, der ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die zum Wegfall des Grundes für die Antragstellung geführt habe, in dem Rechtsstreit unterlegen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Bei der Liste für den Fachanwaltstitel sind auch „Ghostwriter“-Arbeiten unter fremden Briefkopf anzurechnenveröffentlicht am 2. Januar 2012
BGH, Urteil vom 10.10.2011, Az. AnwZ (Brfg) 7/10
§ 5 S.1 Hs. 1 FAODer BGH hat entschieden, dass bei der Prüfung eines Antrags auf Gewährung des Fachanwaltstitels im Rahmen der „persönlichen und weisungsfreien Bearbeitung“ der in der Fallliste aufgeführten Fälle auch solche Akten zu berücksichtigen sind, die vom Antragsteller zwar selbst bearbeitet wurden, ohne dass dieser aber die jeweilige Korrespondenz selbst unterschrieb („Ghostwriter-Fälle“). Auch solche Fremdbearbeitungen seien anzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: „Gegenverfügungsantrag“ im Verfahren auf Antrag einer einstweiligen Verfügung prozessual nicht zulässigveröffentlicht am 19. Dezember 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 101/11
§ 33 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer „Gegenverfügung“ im anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht statthaft ist. Die Vorschriften über die einstweilige Verfügung sähen eine solche Gegenverfügung nicht vor, und auf Grund der Besonderheiten des Eilverfahrens seien die Vorschriften über die Widerklage gerade nicht entsprechend anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Zu der Entstehung einer Verfahrensgebühr bei bloßem Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründungveröffentlicht am 28. November 2011
KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 1 W 164/08
§§ Nr. 3201 Nr. 1 VV RVGDas KG Berlin hat entschieden, dass dann, wenn seitens des Berufungsbeklagten ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird, grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG anfällt. Denn der Berufungsbeklagte könne sich erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern. Dies gelte erst recht, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit darauf beschränke, einem Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu widersprechen. Der Rechtspfleger hatte eine 1,6-fache Verfahrensgebühr festgesetzt. Zur Entscheidung im Volltext: (mehr …)
- LG Köln: Rechtsanwaltskammer haftet bei willkürlich unbearbeitetem Fachanwalts-Antrag auf Schadensersatzveröffentlicht am 31. Oktober 2011
LG Köln, Urteil vom 09.08.2011, Az. 5 O 69/11
§ 839 BGB, § 256 ZPO, Art. 34 GGDas LG Köln hat entschieden, dass eine ohne nennenswerten Anlass verzögerte Erteilung des Fachanwaltstitels (hier: Vorlage von Dokumenten in elektronischer statt ausgedruckter Form) zu einer Schadensersatzpflicht der betreffenden Rechtsanwaltskammer dem Grunde nach führt. Die Entscheidungsgründe des Landgerichts im Volltext: (mehr …)
- OLG Celle: Zur engen Auslegung der einstweiligen Verfügung, wenn Verfügungsantrag enger gefasst ist als die Abmahnung / Der „Jojo-Antrag“veröffentlicht am 16. August 2011
OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011, Az. 13 W 56/11
§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Verwirkung eines Ordnungsgeldes eng auszulegen ist, wenn der Antragsteller in seiner außergerichtlichen Abmahnung weitestmögliche Unterlassung hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes fordert, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dann aber auf den Vertrieb ganz konkreter Produkte begrenzt und später bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Ordnungsgeldes erneute auf eine weitestmögliche Unterlassung pocht (in unserem Kanzleijargon ein sog. „Jojo“-Antrag). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Einheitliches Klagebegehren darf nicht auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt werden / Das Ende der alternativen Klagehäufungveröffentlicht am 20. Juni 2011
BGH, Beschluss vom 24.03.2011, Az. I ZR 108/09
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat in diesem Hinweisbeschluss erklärt, dass ab sofort die sog. „alternative Klagehäufung“, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, nicht mehr zulässig ist. Damit werde entgegen den gesetzlichen Anforderungen das Bestimmtheitsgebot für die Angabe des Klagegrundes nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Was bei den Anträgen einer Klage auf Löschung von rechtswidrig erlangten Kundendaten zu beachten istveröffentlicht am 16. Juni 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010, Az. I-20 U 18/10
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der auf Löschung von unrechtmäßig erlangten Kundendaten gerichtete Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt sein muss, was vorliegend durch einen Ausdruck der Kunden- und Lieferantendaten oder aber auch die entsprechenden Daten in elektronischer Form auf einem Datenträger geschehen kann, worauf im Urteil dann Bezug genommen werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09, hier und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Az. I-17 U 167/09, hier). Zu einem zusammenfassenden Zitat des Senats und der Entscheidung im Volltext: (mehr …)
- OLG Hamm: Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führenveröffentlicht am 22. Mai 2011
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 200/10
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass die Bitte um Verlegung einer mündlichen Verhandlung auf einen späteren Termin wie auch die Bitte um Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung dringlichkeitsschädlich sein und zur Aufhebung der zuvor erwirkten einstweiligen Verfügung führen kann. Zitat aus der Entscheidung, die allerdings mehrfache Terminsverlegungsanträge enthielt: (mehr …)