IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. November 2011

    BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 119/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass in einer Adwords-Anzeige mit der Wendung „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ geworben werden darf, auch wenn erst bei Inaugenscheinnahme des eigentlichen Angebots auf die weiteren Bedingungen (z.B. Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag) hingewiesen wird. Bei diesen Einschränkungen handele es sich um übliche Bedingungen für 24-Stunden-Lieferungen, die vom Verbraucher in dieser Form auch erwartet würden. Eine Irreführung sei deshalb nicht anzunehmen, da die Werbung nicht unwahr sei, sondern lediglich für den Verbraucher erkennbar eine unvollständige Kurzangabe darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 U 59/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Zeitungsanzeige nicht allein deshalb als irreführende Werbung wettbewerbswidrig ist, weil Erläuterungen zum beworbenen Preis in einer kleinen Schriftgröße (5,5 Pt.) gehalten sind. Seien die Angaben trotz der kleinen Größe auf Grund von Kontrast, Schärfe etc. (noch) gut lesbar, sei eine Irreführung nicht allein wegen des Kleingedruckten gegeben. Träten weitere Faktoren hinzu (Kontrastärme, Unschärfe, geringer Zeilenabstand etc.), könnten diese jedoch eine Irreführung des Werbeadressaten begründen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Oktober 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass in Pressemitteilungen, die im Internet veröffentlicht werden, bereits in den so genannten Anlesern, die auf die eigentliche Mitteilung hinweisen, kenntlich gemacht werden muss, wenn der Link auf einen werbenden Beitrag führt. Dies müsse ausdrücklich durch die Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ geschehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es sich für den Leser erkennbar nicht um eine Stellungnahme der Redaktion oder einer anderen wissenschaftlichen Stelle handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2011, Az. 3-12 O 147/10
    § 66 a TKG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine Google AdWords-Anzeige, die für eine telefonische Beratung unter Angabe einer 0900-Rufnummer wirbt, die Kosten für diese Rufnummer direkt in der Anzeige ausweisen muss. Ein Sternchenhinweis und die Angabe der Kosten erst auf der mit der Anzeige verlinkten Webseite genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Verbraucher oft direkt die Servicenummer wählten und sich nicht erst auf der verlinkten Webseite über die Kosten informierten. Sei die vollständige Kostenangabe (z.B. der Hinweis auf abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz) aus Platzgründen in der Anzeige nicht möglich, habe der Unternehmer immer noch die Möglichkeit, die Anzeige ohne Angabe einer Rufnummer zu gestalten und diese – inklusive aller Pflichtangaben – lediglich auf der verlinkten Homepage vorzuhalten.

  • veröffentlicht am 27. Juli 2011

    OLG Naumburg, Urteil vom 03.03.2011, Az. 1 U 92/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein vorbeugender wettbewerblicher Unterlassungsanspruch, der sich auf den Inhalt einer Werbung bezieht, nur besteht, solange tatsächlich die Gefahrt der Begehung des Verstoßes besteht. Nach Aufgabe der Werbung sei dies nicht mehr der Fall. Vorliegend wurde durch einen Reparaturdienst für Autoglas angeboten, Kunden mit Kaskoversicherung beim Austausch einer Autoglasscheibe bei der Abrechnung ein Nachlass auf die Selbstbeteiligung zu gewähren. Dabei handele es sich um eine unzulässige Rabattgewährung. Dies sei jedoch in keinem Fall durchgeführt worden, da diese Aktion erst mit den nächsten Quartal durchgeführt werden sollte. Die Werbung wurde aufgegeben. Somit sei zwar die Werbung wettbewerbswidrig gewesen und ein Unterlassungsanspruch zu Recht bejaht worden, hinsichtlich der in der Werbung angebotenen Leistung bestehe jedoch kein vorbeugender Anspruch, da die Begehungsgefahr  mit Aufgabe der Werbung erloschen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juli 2011

    BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07
    §
    14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b, 4 Nr. 10; 5 Abs. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Benutzung fremder Markennamen als Such-Schlüsselwörter im Google AdWords-Programm keine Markenverletzung darstellt, wenn die bei Eingabe des Schlüsselworts präsentierten Anzeigen als solche von den Suchergebnissen räumlich klar abgegrenzt und als solche bezeichnet sind, der Markenname in der Anzeige selbst nicht auftaucht und im Übrigen der in der Anzeige angegebene Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist als die des Markeninhabers. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    BGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 137/09
    §§
    4 Nr. 11 UWG, 21a VTabakG

    Der BGH hat entschieden, dass das Verbot der Pressewerbung für Tabakerzeugnisse auch für Imagewerbung des Herstellers im Monatsblatt einer Partei gilt, wenn neben der Imagewerbung auch die Produkte des Herstellers namentlich und ohne Bezug zum Thema der Werbung genannt werden. Zwar dürfe auch ein Tabakunternehmen im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit Imagewerbung für sein Unternehmen als solches betreiben, die Benennung einzelner Tabakprodukte in der Werbung sei aber jedenfalls nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Der Umstand, dass in der beanstandeten Anzeige nicht auf ein bestimmtes Tabakerzeugnis, sondern auf mehrere von der Beklagten vertriebene Tabakerzeugnisse Bezug genommen werde, ändere auch nichts daran, dass die Anzeige den Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu fördern vermöge. In dieser Konstellation gehe das Verbot der Tabakwerbung zum Jugend- und Gesundheitsschutz der Meinungsäußerungsfreiheit jedenfalls vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. April 2011

    Generalanwalt beim EuGH Jääskinen
    Art. 5 Abs. 1 lit. a EU-RL 89/104; Art. 9 Abs. 1 lit. a EU-VO Nr. 40/94

    Der Generalanwalt bei EuGH Jääskinen hat zum Thema „Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising‘), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen“ ausgeführt und damit Stellung genommen zum Missbrauch der Google AdWord-Werbung durch Trittbrettfahrer mehr oder minder bekannter Marken. Der EuGH ist nicht gezwungen, der Ansicht des Generalanwalts zu folgen und hat in diversen Entscheidungen auch abweichende Urteile erlassen. Zunächst wies er auf die in der Verwendung von AdWords liegende markenmäßige Benutzung hin: „Ein mit einer Marke identisches Zeichen wird „für Waren oder Dienstleistungen“ im Sinne dieser Vorschriften benutzt, wenn es als Schlüsselwort im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers gewählt wurde und das Erscheinen von Anzeigen auf der Grundlage des Schlüsselworts erfolgt. Dem Inhaber einer Marke ist es gestattet, ein solches Verhalten unter den oben genannten Umständen zu verbieten, wenn ein durchschnittlicher Internetnutzer auf der Grundlage dieser Anzeige nicht oder nur mit Schwierigkeiten feststellen kann, ob die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Anzeige bezieht, vom Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder von einem Dritten stammen. Ein Irrtum in Bezug auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen entsteht, wenn die Anzeige des Mitbewerbers bei einigen Mitgliedern des Publikums dazu führen kann, dass sie fälschlich glauben, der Mitbewerber gehöre dem Vertriebsnetz des Markeninhabers an. Daraus ergibt sich, dass der Markeninhaber das Recht hat, die Benutzung des Schlüsselworts durch den fraglichen Mitbewerber in der Werbung zu verbieten. Weiter (Unterstreichung durch den Verfasser): (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-4 U 64/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussage eines Goldkäufers mit „Ihre Nr. 1 im Münsterland“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn tatsächlich keine Spitzenposition im entsprechenden Gebiet eingenommen wird. Dies konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden. Zudem befand das Gericht die Angabe „bis zu 26 € pro Gramm Gold“ für irreführend. Es führte aus, dass es zwar grundsätzlich zulässig sei, einen „bis zu“ Preis im Sinne einer Obergrenze anzugeben, die Ankündigung jedoch wahr sein müsse. Der Höchstsatz dürfe auch nicht nur bei einem unbedeutenden Teil des Gesamtangebots ins Gewicht fallen. So verhielt es sich jedoch hier. Insbesondere sei eine Irreführung gegeben, wenn im Werbetext lediglich eine absolute Angabe getätigt werde und der „bis zu“-Zusatz lediglich in der Auflösung eines Sternchenhinweises auftauche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 U 113/08
    § 14 II Nr 1 und 2 VMarkenG; Art 5 Abs 1 MarkenRL

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung von Google Adwords vorliegt, wenn die Anzeige unter der Option „weitgehend passende Keywords“ aufgegeben wurde und über diese Funktion ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Keyword-Liste hinzugefügt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieses Keyword bei Buchung der Anzeige in der Keyword-Liste erschienen sei und hätte abgewählt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

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