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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass die Werbung eines Elektronikmarkts für einen Flachbild-Fernseher mit Tuner, der tatsächlich keinen Tuner im Angebotsumfang enthielt, wettbewerbswidrig ist. Im Markt erhielten Kunden, die sich auf die Anzeige beriefen, die Auskunft, dass ein Gerät wie das beworbene mit dem entsprechenden 3-fach Tuner nur zu einem 200,00 EUR höheren Kaufpreis tatsächlich erhältlich sei. Die Wettbewerbszentrale (hier) erwirkte eine einstweilige Verfügung und ließ die streitgegenständliche Werbung verbieten. Das Gericht teilte offensichtlich die im Antrag vertretene Auffassung, dass eine offensichtliche Irreführung wettbewerbswidrig sei, auch wenn möglicherweise keine erhebliche Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen vorliege.

  • veröffentlicht am 9. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012, Az. I-3 W 228/12
    § 444 Alt. 2 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Angabe einer Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne Einschränkung in einer Internetanzeige dazu führt, dass der Verkäufer sich an dieser Angabe festhalten lassen muss, auch wenn er sie im späteren Kaufvertrag nicht verwendet. Vorliegend (der Verkäufer war gewerblicher Gebrauchtwagenhändler) sei sogar von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen, was jedoch immer im Einzelfall zu prüfen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 UWG

    Der BGH hat bestätigt, dass beim Keyword-Advertising (Google AdWords-Werbung) eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Dies gelte auch dann, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweise. Auch führe allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke. Zur Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2012, Az. 5 W 58/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Hinweis „Anzeige“ rechts oben auf einer als Zeitschriftencover getarnten ganzseitigen Werbung nicht zwangsläufig ausreicht, um den werbenden Charakter der Seite ausreichend erkennbar werden zu lassen. Es komme bei der Beurteilung, ob redaktionelle Beiträge und Werbung voneinander unterscheidbar seien, auf eine Würdigung der Gesamtumstände an. Vorliegend sei die Kennzeichnung für den Leser nicht eindeutig erkennbar oder dem Text zuzuordnen gewesen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 21. November 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-4 U 71/12
    § 14 Abs. 5 S. 1 Mar­kenG; § 14 Abs. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der eine Preissuchmaschine mit der Einstellung seiner Angebote beauftragt, auch für markenrechtswidrige Adwords-Werbung (s. auch hier oder hier) des Preissuchmaschinenbetreibers haftet – auch wenn er diese nicht beauftragt hat oder davon wusste. Für eine Haf­tung ge­nüge das Han­deln von Mit­arbei­tern oder Be­auf­trag­ten eines von der Be­klag­ten be­auf­trag­ten Unter­neh­mens. Grund dafür sei, dass der in An­spruch Ge­nom­me­ne durch den Ein­satz von Mit­arbei­tern und Be­auf­trag­ten sei­nen Ge­schäfts­kreis er­wei­tere und damit zu­gleich das Ri­si­ko von Zu­wi­der­hand­lun­gen in­ner­halb sei­nes Unter­neh­mens schaffe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. November 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2012, Az. 4 U 83/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bewerbung eines Insolvenzverkaufs von Orientteppichen mit der Fotografie eines Rechtsanwalts, der den „rechtlichen Ablauf des großen lnsolvenzverkaufs“ begleite, irreführend ist, wenn diese Werbung mit dem Anwalt nicht abgestimmt ist. Es werde der Eindruck erweckt, der Anwalt überwache den angekündigten Verkauf, so dass die angesprochenen Verkehrskreise von einem besonders seriösen Ablauf ausgingen. Tatsächlich habe der abgebildete Anwalt die Beklagte lediglich beim Abschluss des Verwertungsvertra­ges mit dem Insolvenzverwalter umfassend rechtlich beraten und stand zur Verfügung, um sie bei et­waigen Problemen in der Abwicklung von Kaufverträgen gegenüber den End­käufern zu vertreten. Die Werbeanzeige und deren Inhalt waren ihm nicht bekannt, so dass es sich um eine erhebliche, wettbewerbsrechtlich relevant Irreführung handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. August 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 5 W 10/12
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei Einsatz von so genannter Bannerwerbung auf Webseiten eine Kennzeichnung mit dem Wort „Anzeige“ o.ä. nicht zwingend notwendig ist. Zwar müsse Werbung und redaktioneller Inhalt voneinander erkennbar getrennt werden. Dies sei jedoch bei Platzierung der Werbung in horizontalen oder vertikalen Werbebannern der Fall. Diese Art der Trennung von redaktionellen Inhalten im optischen Zentrum der Seite und Werbung in Bannern im Randbereich sei so üblich, dass diese selbst Kindern von Beginn der Internetnutzung an vertraut seien. Entscheidend für die Beurteilung, ob unerlaubte Schleichwerbung vorliege, sei der Gesamteindruck der jeweiligen Seite.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Urteil vom 23.11.2011, Az. 41 O 69/11
    § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass ein Unternehmer, der via Anzeige Aktionsprodukte bewirbt, zur Angabe seiner Identität verpflichtet ist. Anderenfalls würden wesentliche Informationspflichten verletzt. Der reine Verweis auf eine Internetadresse genüge diesen Informationspflichten nicht. Der Einwand der Beklagten, die Umgestaltung der Werbung sei mit hohen Kosten verbunden und organisatorisch nur schwer beherrschbar, greife nicht, da die Vorgaben des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG eindeutig und zu erfüllen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. März 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 27 O 405/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat in diesem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsgegner untersagt, über die IHK Frankfurt in bestimmter Form zu berichten. Der Antragsgegner hatte sinngemäß behauptet, dass die IHK Frankfurt zahlreiche Strafanzeigen wegen wettbewerbswidriger Werbung stelle, dieses Vorgehen jedoch geheim halte. Die IHK Frankfurt konnte glaubhaft machen, dass diese Berichterstattung gegen ihre Rechte verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-4 U 124/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Inserat eines Krankenfahrdienstes aus dem Ort A im Telefonbuch des Ortes B zulässig ist, wenn durch die Vorwahl deutlich wird, dass die Betriebsstätte in A liegt. Nach der Rechtslage dürften Mietwagen zwar nur von der Betriebsstätte aus starten. Da der angebotene Dienst der Beklagten durch die angegebene Vorwahl für den Verbraucher jedoch erkennbar im Ort A angesiedelt sei, liege jedenfalls keine Irreführung darüber vor, dass die Fahrten in B starten würden. Mangels Irreführung sei die Anzeige daher zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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