IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Mai 2010

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009, Az. 20 S 139/08
    §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1, 143 Abs. 1, 280 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen eine Online-Marketingagentur wegen zu geringer Klick-Quoten auf eine Google-Adwords-Kampagne nicht ohne Weiteres gegeben ist. Zwar könne sich aus der Erfolglosigkeit der Kampagne ein Schadensersatzanspruch ergeben, weil der Auftraggeber nach Treu und Glauben nicht zur Bezahlung einer wertlosen Leistung verpflichtet sei; jedoch könne im konkreten Fall kein Verstoß gegen eine Vertragspflicht seitens der Agentur festgestellt werden. Alleine aus dem Umstand, dass die streitgegenständliche Anzeige in nur ca. 0,166 % der Fälle, in denen sie angezeigt wurde, auch angeklickt worden sei (rund 50 Klicks bei rund 30.000 Anzeigen), folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet habe. Der Beklagte habe nicht dazu vorgetragen, ob 30.000 Anzeigen oder das Anklicken von 0,166 % der Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sei. Immerhin handele es sich um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden. Genau diese Unterdurchschnittlichkeit hätte nach Ansicht des Gerichts jedoch nachgewiesen werden müssen. Nach dem geschlossenen Vertrag schuldete die Agentur dem Auftraggeber keinen bestimmten Erfolg, sie war lediglich verpflichtet, eine Anzeige während eines bestimmten Zeitraumes in einer bestimmten Frequenz zu schalten.

  • veröffentlicht am 13. März 2010

    BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
    §§ 3, 5 UWG; § 1 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Folgendes war geschehen: Die Parteien waren Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10.08.2006 eine Espressomaschine über die Preissuchmaschine idealo.de an. Das Prinzip: Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Preisänderungen werden dort nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az. I-20 W 42/09
    §§ 3 Abs. 3, 4, 8 UWG

    Das OLG Düsseldorf hatte über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbeanzeige zu entscheiden, die wie ein redaktioneller Beitrag aufgemacht war. Bei derartig gestalteter Werbung sind nach Auffassung des Gerichts besonders hohe Anforderungen an die Kennzeichnung zu stellen. Gerade wenn der Beitrag sachlich sei und wie von einer dritten, neutralen Partei verfasstwirke, müsse die Anzeige unmissverständlich als solche hervorgehoben werden. Das Wort „Anzeige“ in weißer Schrift vor einem blassblauen Hintergrund in kaum lesbarer Qualität sei dazu nicht ausreichend. Durch die schlecht lesbare, unauffällige Kennzeichnung werde der Werbecharakter des Textes verschleiert, was die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit begründe.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVor einigen Tagen hatten wir über eine Onlinepetition berichtet, die zum Inhalt hatte, die erste Abmahnung wegen Rechtsverstößen im Internet kostenfrei zu stellen (Link: Onlinepetition). Diesen Artikel haben wir inzwischen ergänzt. Darüberhinaus kündigten wir an, eine Alternative zur kostenfreien Erstabmahnung ins Spiel zu bringen und diese Alternative hat mit all ihren auf der Hand liegenden Vor- und Nachteilen doch, wie wir finden, ein gewisses Diskussionspotential. Dieses könnte bestenfalls in einer Petition – an die Musik-, Software- und Filmindustrie sowie sog. „Urheberrechtstrolle“ gipfeln. Anregung fanden wir bei § 371 Abgabenordnung (AO), der sich noch mit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung befasst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Aus dem Giftschrank von Eolas Technologies ist kürzlich wieder das US-Patent mit der Nr. 5,838,906 entstiegen. In Gebrauch hat es nunmehr der Kollege McKool (sic!), der mit dem Patent nahezu gegen die gesamte namhafte US-Softwareindustrie zu Felde zieht. Seit Anfang Oktober 2009 verklagt McKool’s Kanzlei für Eolas Technologies 23 US-Konzerne, darunter Adobe, Amazon, Apple, eBay, Google, Sun Microsystems, Texas Instruments und Yahoo und beruft sich auf dasselbe Patent und weitere, ähnliche Schutzrechte, die allesamt eine Technologie betreffen, wie der Onlinedienst Golem zu berichten weiß: Ein patentiertes Verfahren zur Einbettung und Anzeige dynamischer Inhalte in Webseiten. Brisant: Bereits im August 2003 war Microsoft von einem Bezirksgericht in Chicago wegen Verletzung des Patents zu einer Zahlung von rund 520 Mio. US-Dollar verurteilt worden. Manch einer wird sich nun ratlos fragen, ob er angesichts der düsteren Nachrichten nicht eine kleinere Reserve zur Prozessfinanzierung auf Seite legen sollte.
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  • veröffentlicht am 30. September 2009

    Schlussanträge des Generalanwalts in den verbundenen Rechtssachen C-236/08, C-237/08 und C-238/08
    Art. 14 der EU-RL 2000/31; Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 der EU-VO Nr. 40/94; Art. 5 der EU-RL 89/104

    In mehreren Klagen war Google von verschiedenen Markenherstellern in Frankreich auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde, nachdem Google Nutzern seines Anzeigenssystems „AdWords“ die Marken der Hersteller als Stichwörter für die Google AdWords-Werbung zur Verfügung gestellt hatte. Generalanwalt Poiares Maduro erklärte nun, dass nach seiner Auffassung Google mit dieser Verhaltensweise keine fremden Markenrechte verletzt habe. Der EuGH ist an die Schlussanträge des Generalanwalts nicht gebunden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. September 2009

    OLG Jena, Urteil vom 08.04.2009, Az. 2 U 937/08
    §§ 3, 8 Abs. 1, 4 Nr. 3, Nr. 11 UWG, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG, § 10 Thüringer Pressegesetz

    Das OLG Jena hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung durch nicht hinreichend kenntliche Trennung von redaktionellem und werbendem Eintrag nicht vorliegt, wenn die Gesamtumstände der jeweiligen Seite insgesamt auf eine Werbung schließen lassen. Im vorliegenden Fall war der vermeintlich redaktionelle Beitrag mit der reißerischen Überschrift „Sensationelle Neu-Eröffnung nach Umbau bei Möbel Schröter in Altenburg-Windischleuba!“ versehen und der optisch als klassische Werbung ins Auge tretende Anzeigenteil mit der Überschrift „Sensationelle Eröffnungsangebote in allen Abteilungen!“. Rechts oberhalb der Überschrift des vermeintlich redaktionellen Teils stand – auf Grund der geringen Schriftgröße schwer lesbar – der Hinweis „Anzeige“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Landshut, Urteil vom 13.03.2009, Az. 10 C 1809/08
    §§ 307, 315, 631, 632 BGB

    Das AG Landshut hat entschieden, dass die Vergütung für einen wirksam geschlossenen Anzeigenvertrag dann nicht gezahlt werden muss, wenn die Verteilung des in Rede stehenden Branchenjournals durch den Werbeverlag nicht mehr einem billigem Ermessen entspricht. Der Vertrag zwischen der Klägerin, einem Werbeverlag, und der Beklagten, einem Baggerbetrieb, sah vor, dass die jeweiligen Auflagen des Branchenjournals „an mindestens 100 Auslegestellen in Deutschland, welche sich teilweise im Landkreis des Auftraggebers befinden und zum überwiegenden Teil in überregionalen Gebieten, wobei pro Auslegestelle mindestens 20 Broschüren pro Auflage auszulegen sind“. Nach Auffassung des Gerichts habe die Klägerin nach dieser Klausel einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Auslage der Broschüren gehabt, habe dabei aber die Interessen der Beklagten an der Werbewirkung des Branchenjournals nicht hinreichend berücksichtigt. Der Verteiler der Klägerin habe im Landkreis der Beklagten, wo eine Werbewirkung am wahrscheinlichsten gewesen wäre, das Journal nur in vereinzelten Städten und Gemeinden ausgelegt, und dort auch nur in wenigen, einander unmittelbar benachbarten Geschäften. Hintergrund sei wohl gewesen, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Broschüren zu verteilen, ohne dabei die Interessen der Beklagten ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sei der geschlossene Vertrag nicht erfüllt worden und eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten zu verneinen.

  • veröffentlicht am 14. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 03.08.2009, Az. I-12 0 147/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Bochum hat mit dieser einstweiligen Verfügung bestätigt, dass im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internetplattform wap.ebay.de und/oder mobile.ebay.de Waren nicht angeboten werden dürfen, wenn nicht rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung eines Widerrufsrechts, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hingewiesen wird.
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  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. I-4 U 59/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Fehlen von gesetzlichen Pflichtinformationen in der aktuellen WAP-Darstellungsmodus bei eBay (wap.ebay.de) gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet. Das Oberlandesgericht folgt damit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (Link: OLG FFM), LG Berlin (Link: LG Berlin) und LG Köln (Link: LG Köln). eBay hat zwischenzeitlich die Anzeige im WAP-Modus verändert. Dies allein reicht für ein wettbewerbsrechtlich konformes Angebot nicht aus, da die notwendigen Informationen vom jeweiligen Onlinehändler an richtiger Stelle der Artikelbeschreibung auch eingesetzt werden müssen. (mehr …)

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