IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2013

    LG Münster, Urteil vom 26.06.2013, Az. 026 O 76/12
    § 3 UWG

    Das LG Münster hat entschieden, dass jemand, der zu Unrecht wegen eines nicht gegebenen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wurde, nicht vorprozessual zur Aufklärung dieses Sachverhaltes beitragen muss. Solche vertraglichen Verpflichtungen könnten nur bei einem tatsächlichen Verstoß entstehen. Eine Ausnahme könne lediglich gegeben sein, wenn der Abgemahnte selbst den Anschein eines Verstoßes gesetzt habe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. März 2013

    OLG Köln, Urteil vom 16.11.2012, Az. 19 U 93/12
    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683, § 684 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Optimierung der Software auch dann kostenpflichtig sein kann, wenn der Kunde lediglich von einer Fehlerbeseitigung ausgeht. Es läge dann eine Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne des Kunden vor, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    LG Amberg, Urteil vom 15.10.2012, Az. 41 HK O 303/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG

    Das LG Amberg hat entschieden, dass die Werbung für eine E-Zigarette mit „xxx E-Zigarette – Die gesündere Art zu „rauchen“ … Ohne Nikotin und Teer“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Dem Verbraucher werde vermittelt, dass der Konsum gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen. Zwar sei es nicht erforderlich, in der Werbung über alle nur denkbaren Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu informieren, aber die bestehenden Risiken dürften auch nicht verharmlost werden. Vorliegend habe der Verbraucher erst nach dem Kauf durch Studium der Anleitung feststellen können, dass die Zigarette für bestimmte Zielgruppen (z. B. Schwangere) nicht vorbehaltlos geeignet sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2009

    AG Neuss, Urteil vom 26.02.2009, Az. 77 C 884/08
    §§ 280, 281, 433, 434, 437 Nr. 3 BGB

    Das AG Neuss hat darauf hingewiesen, dass einem Händler keine Verletzung der Aufklärungspflicht vorgeworfen werden kann, wenn dieser bauartbedingte Probleme eines von ihm vertriebenen Produktes nicht kennt. Da es sich bei dem beklagten Händler nicht um eine Vertragshändler gehandelt habe, sei er auch nicht verpflichtet gewesen, sämtliche (mögliche) Probleme des Produkts zu kennen. Im vorliegenden Fall hatte der Händler nicht darauf hingewiesen, dass es bei einem von ihm verkauften Pkw durch Verschmutzung eines Wasserkastens und des dadurch verstopften Ablaufs zu einem Wassereintritt in den Innenraum des Pkws kommen könne.

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