Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch?veröffentlicht am 24. April 2012
AG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
§ 3 ZPO, § 34 BDSG
Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier). - LG Frankfurt a.M.: Filesharing – Widersprüchliche Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geht zu Lasten des Rechteinhabersveröffentlicht am 27. März 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.02.2012, Az. 2-03 O 394/11
§ 97 UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharing nicht nachgewiesen ist, wenn die Auskunft den Anschlussinhaber betreffend nicht eindeutig ist. Vorliegend hatte die Auskunft des Providers zunächst gelautet, dass der 7jährige Sohn des Beklagten Anschlussinhaber zum Zeitpunkt des Downloads gewesen sei. Eine weitere Anfrage ergab den Beklagten selbst. Da die Vertragsdaten beim Provider nicht geändert worden waren, blieb unklar, wie für dieselbe IP-Adresse zum selben Zeitpunkt zwei unterschiedliche Anschlussinhaber in Frage kommen sollten und wie der Provider überhaupt den Namen des minderjährigen Sohnes erhalten haben sollte. Aus diesem Grund sei zweifelhaft, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers ordnungsgemäß erfolgt sei. Dies gehe zu Lasten des Rechteinhabers, weshalb Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadensersatz abzulehnen seien.
(mehr …) - OLG Köln: Filesharing – Erneute Entscheidung zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzungveröffentlicht am 5. März 2012
OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2012, Az. 6 W 13/12
§ 101 Abs. 9 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat in dieser Entscheidung erneut zu den Kriterien des gewerblichen Ausmaßes einer Rechtsverletzung ausgeführt, welches für die Erteilung der Auskunft über die Anschlussinhaber von IP-Adressen, seitens derer Rechtsverletzungen begangen wurden, Vorausssetzung ist. Das OLG bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für die Annahme des gewerblichen Ausmaßes entweder ein besonders wertvolles Werk erforderlich sei oder dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werde. Die relevante Verwertungsphase sei danach im Einzelfall zu bestimmen. Bei einem mehr als 1 Jahr alten Computerspiel, welches kaum noch Absatz finde, sei dies im vorliegenden Fall zu verneinen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Filesharing – Gebühr im Auskunftsverfahren gegen Provider fällt für jeden Antrag an, auch bei Zusammenfassungveröffentlicht am 2. März 2012
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 6 W 69/11
§ 101 Abs. 9 S. 4 UrhG; § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO, § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostODas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG für jeden Antrag die einschlägige Festgebühr (200,00 EUR) nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO anfällt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn zwar mehrere Anträge zusammengefasst würden, diese sich aber auf jeweils unterschiedliche Lebenssachverhalte bezögen. Vorliegend bezog sich der Antrag auf die Beauskunftung von IP-Adressen vom 11., 12., 13. und 14. Februar 2011 betreffend zwei Musikwerke. Danach ergebe sich eine Gebühr von 1.600 EUR = 2 (Musikstücke) x 4 (Kalendertage) x 200,00 Euro. Die Anzahl der IP-Adressen selbst (hier: 121) bleibe hingegen außer Betracht. Die Vorschrift der Kostenordnung sei allerdings insoweit nicht eindeutig. Es diene jedoch nicht dem Zweck der Vorschrift, dass ein Antragsteller die Gebührenhöhe dadurch minimieren könne, dass er inhaltlich selbständige Anträge sammele und in einer formal einheitlichen Antragsschrift zusammenfasse. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Filesharing – Zum grundsätzlich gewerblichen Ausmaß illegaler Tauschbörsenangeboteveröffentlicht am 22. Februar 2012
OLG München, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 29 W 1708/11
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG München hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass das Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Internettauschbörse grundsätzlich ein gewerbliches Ausmaß aufweise, da derjenige, der die Datei dort zur Verfügung stellt, nicht kontrollieren kann, in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht werden wird. Insofern sei daher einem Auskunftsverlangen des Rechteinhabers, wessen Anschluss die ermittelten IP-Adressen zugeordnet waren, berechtigt. Im Gegensatz zur Rechtsprechung des OLG Köln komme es auch nicht darauf an, inwieweit sich das geschützte Werk noch in einer relevanten Auswertungsphase befinde. Daher sei ein gewerbliches Ausmaß auch bei einem vor mehreren Jahren veröffentlichten Musikalbum, welches für 2 1/2 Minuten angeboten wurde, anzunehmen. Zitat des OLG München:
- OVG NRW: Pressejournalist hat gegen den WDR Auskunftsanspruch über Aufträge, die der WDR vergeben hat / Zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzesveröffentlicht am 18. Februar 2012
OVG NRW, Urteil vom 09.02.2012, Az. 5 A 166/10
§§ 2, 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) NRW
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz auch Auskünfte an einen konkurrierenden Pressejournalisten über vergebene Aufträge geben muss. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sei jedenfalls insoweit anwendbar, als dass es nicht um Informationen aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich gehe. Der 5. Senat führte aus, dass der WDR zwar nach dem Pressegesetz des Landes nicht gegenüber der Presse auskunftspflichtig sei, dies aber für Informationen, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht gelte. Die Rundfunkfreiheit werde dadurch nicht beeinträchtigt. - OLG Köln: Filesharing – Gutachten über die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung muss aussagen, dass Fehler ausgeschlossen sindveröffentlicht am 30. Januar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 6 W 82/11
§ 101 Abs. 9 S. 4, 6 und 7 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Gutachten, das dazu dienen soll, die Zuverlässigkeit einer Software zur Ermittlung von IP-Adressen zu belegen, nicht nur die korrekte Zuordnung darlegen muss, sondern ebenso, dass Fehler bei der Ermittlung ausgeschlossen seien. Liege ein solches Gutachten nicht vor, bestehe kein Auskunftsanspruch gegen den Provider. Die nachträgliche Erstellung eines solchen Gutachtens sei ebenfalls nicht zielführend, da durch nicht sichergestellt werden könne, dass die Software zum Zeitpunkt der Feststellung der verfahrensgegenständlichen IP-Adressen korrekt gearbeitet habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Markenrechtlicher Auskunftsanspruch bricht nicht das Bankgeheimnisveröffentlicht am 24. Januar 2012
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 2 W 56/11
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der markenrechtliche Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG einen Bankangestellten nicht dazu verpflichtet, Informationen über einen Kontoinhaber (hier: Konto einer GmbH als sog. Briefkastenfirma) zu erteilen. Von der Auskunftspflicht ausgenommen seien nämlich solche Personen, die nach §§ 383 bis 385 ZPO im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt wären. Dazu gehörten auch Bankangestellte. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Berlin: Zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internethandelsplattform, wenn offensichtlicher Markenverstoß vorliegt und Betrieb der Plattform gewerblich erfolgtveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
§ 19 Abs. 2 MarkenGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.
- LG Bochum: Wird bei Open-Source-Software die LGPL (Lizenz) nicht eingehalten, ist der Softwarehersteller zur Unterlassung und zur Auskunft, aber nicht zum Rückruf der Software verpflichtetveröffentlicht am 13. Dezember 2011
LG Bochum, Teilurteil vom 20.01.2011, Az. 8 O 293/09
§ 97 UrhG, § 242 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass derjenige, der gegen eine Lesser General Public License (LGPL) verstößt, welche bei sog. Open Source Software Verwendung findet (hier) zur Unterlassung und, zur Bemessung des Schadensersatzes, zur Auskunft verpflichet ist. Eine Pflicht zum Rückruf der streitbefangenen Software bestehe aber ohne Weiteres nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)