Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein Geschäftsführer hat auch dann noch Auskunft zu Markenverstößen zu geben, wenn er das Unternehmen verlassen hatveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 82/11
§ 19 MarkenG a.F., § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch nicht allein deshalb erlischt, weil der Geschäftsführer aus der Geschäftsleitung ausscheidet. Zum entsprechenden Zitat und dem Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Gegen die Gestattung einer Providerauskunft über die Identität eines Filesharers kann auch nach erteilter Auskunft Beschwerde eingelegt werdenveröffentlicht am 3. April 2013
BGH, Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZB 48/12
§ 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 63 Abs. 3 FamFGDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses, dem illegales Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken vorgeworfen wird (hier: Harry Potter und die Heiligtümer des Todes), auch dann gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG Beschwerde einlegen kann, wenn die Auskunft bereits erteilt worden ist. Geholfen hat dies dem Anschlussinhaber allerdings im Ergebnis nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.
- LG München: Auskunftei kann wegen falscher Bonitätsauskunft auf Unterlassung in Anspruch genommen werdenveröffentlicht am 15. März 2013
LG München I, Urteil vom 08.08.2012, Az. 25 O 13635/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, Art. 12 GGDas LG München I hat entschieden, dass eine Auskunftei (wie z.B. die SCHUFA) zur Unterlassung verpflichtet ist, wenn sie gegenüber einem anfragenden Unternehmen eine unzutreffende Auskunft zur Bonität / Scorewert erteilt. Hierin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es sei sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Ehre der Klägerin verletzt. Unzutreffende Bonitätsauskünfte seien per se nicht durch § 28a BDSG und § 29 BDSG erlaubt. Der Streitwert wurde auf 8.000 EUR festgesetzt.
- OLG München: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 12. März 2013
OLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.
- VG Berlin: Das Berliner Presserecht gewährt Journalisten Informationszugang zu den Mitarbeitern am Buch eines Bezirksbürgermeisters / „Neukölln ist überall“veröffentlicht am 15. Februar 2013
VG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. VG 27 L 264.12 – nicht rechtskräftig
§ 4 Abs. 1 BlnPrG
Das VG Berlin hat entschieden, dass einem Journalisten nach dem Berliner Pressegesetz Auskünfte über Personen zu erteilen sind, die an dem Buch des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky mit dem Titel „Neukölln ist überall“ mitgewirkt haben. Zur Pressemitteilung Nr. 1/2013 vom 17.01.2013: (mehr …) - OLG München: Zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen, insbesondere der Negativauskunftveröffentlicht am 30. Januar 2013
OLG München, Urteil vom 21.09.2006, Az. 29 U 2119/06
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 101a UrhG, § 812 Abs. 1 S.1, § 818 Abs. 2 BGBDas OLG München hat in der vorliegenden Entscheidung in einem Nebensatz bestätigt, dass bei einer Auskunftsverpflichtung auch eine sog. Negativauskunft erteilt werden könne, also eine Auskunft, dass man zu dem jeweiligen Sachverhalt keine Auskunft erteilten kann. Zitat: „Die Beklagte hat in der Berufungsbegründung vom 20.04.2006, S. 32 dargetan, dass sie schon deshalb keine Auskunft über Lieferanten und andere Vorbesitzer erteilen könne, weil sie lediglich eine technische Infrastruktur für die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bereitstelle; damit hat die Beklagte der Sache nach eine Negativauskunft erteilt, nämlich dass sie über Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, anderen Vorbesitzern und gewerblichen Auftraggebern, die nicht mit den Anbietern personenidentisch sind, nichts weiß.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Filesharing – Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfordert kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzungveröffentlicht am 7. Dezember 2012
BGH, Beschluss vom 25.10.2012, Az. I ZB 13/12
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG; § 3 Nr. 30 TKGDer BGH hat entschieden, dass für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG, der im Bereich des Filesharings zur Ermittlung der Anschlussinhaber dient, von deren IP-Adressen geschützte Werke verbreitet wurden, kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung vorauszusetzen ist. Der Gesetzestext des Abs. 2 gebe bei offensichtlichen Rechtsverletzungen Anspruch auf „Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte“. Bei einem Internetprovider wie der Telekom sei dies unzweifelhaft gegeben. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liege bei der Verbreitung eines Computerspiels ohne Zustimmung des Rechteinhabers ebenfalls vor. Damit komme es nicht mehr darauf an, ob sich das geschützte Werk noch in der wesentlichen Verwertungsphase befinde oder ob es sich um eine große Datei handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zum gerichtlichen Zwangsgeld bei sog. Negativauskunftveröffentlicht am 5. Dezember 2012
OLG Celle, Beschluss vom 31.10.2012, Az. 13 W 87/12
§ 793 ZPO, § 888 ZPODas OLG Celle hat dazu ausgeführt, was an Auskunft bei rechtswidriger Nutzung fremder Bilder („Fotoklau“) zu erbringen ist. Nachdem der Beklagte per Anerkenntnisurteil zur Auskunft verpflichtet wurde, erklärte dieser, keine Informationen zu den streitgegenständlichen Bildern mehr zu haben. Hierauf legte ihm das Landgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR auf, wogegen er sofortige Beschwerde einlegte. Was wir davon halten? Die Entscheidung des Senats verstößt hinsichtlich des Umfangs der oktroyierten Auskunftspflicht schlicht gegen das Verfassungsrecht (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Doppelte Gebühr im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG?veröffentlicht am 5. November 2012
OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 2 Wx 161/12
§ 101 Abs. 9 UrhG; § 1 Abs. 1 KostO, § 128 e Abs. 1 KostO; § 51 FamFGDas OLG Köln hat entschieden, dass im Verfahren auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Festgebühr (200,00 EUR) des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO zweimal anfällt, nämlich sowohl für die Hauptsache als auch für einen Antrag auf einstweilige Anordnung, wenn dieser ebenfalls gestellt wurde. Dabei handele es sich um zwei selbständige Verfahren. Zum Volltext der Entscheidung: