Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Erledigungserklärung wirkt sich nicht zwangsläufig auf vorherige Vollstreckungsmaßnahmen in einem Unterlassungsverfahren ausveröffentlicht am 25. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 20.01.2016, Az. I ZB 102/14
§ 91a Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien in einer Unterlassungsklage nicht notwendigerweise auf die Vergangenheit und dort bereits vollstreckte Ordnungsmaßnahmen zurückwirkt. Vorliegend war der Schuldnerin im Ausgangsverfahren verboten worden, verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Niederlanden nach Deutschland unter der Gewährung von Rabatten zu versenden. Dieses Verbot war mit mehreren Ordnungsgeldbeschlüssen, die auch vollstreckt wurden (insgesamt 600.000,00 EUR), durchgesetzt worden. Das Verfahren wurde seitens der Parteien für erledigt erklärt. Der Auffassung der Beklagten, dass aus diesem Grund die Ordnungsgeldbeschlüsse aufzuheben seien, teilte das Gericht jedoch nicht. Die Auslegung der Erledigungserklärungen ergebe, dass diese nicht rückwirkend gelten sollen, so dass die getroffenen Ordnungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechtmäßig gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die Schlagzeile eines Presseberichts muss im Zusammenhang mit dem Artikeltext ausgelegt werdenveröffentlicht am 2. Februar 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Stärkere Wirkungsweise eines Patents umfasst auch die schwächereveröffentlicht am 7. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. X ZR 74/14
§ 14 PatG, Art. 69 EPÜDer BGH hat entschieden, dass der Umfang eines Patentes, welches von einer schwächeren und einer stärkeren Wirkungsweise nur die stärkere wörtlich beschreibt, auch die schwächere Wirkungsweise zur Verwirklichung der geschützten Lehre umfasst. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BPatG: Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegenveröffentlicht am 3. November 2015
BPatG, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 35 W (pat) 421/13
§ 12a GebrMGDas BPatG hat entschieden, dass der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ist, welche durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen sind (vgl. § 12a GebrMG). Jedoch erlaubt dies regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.09.2004, Az. X ZR 255/01 – Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzungveröffentlicht am 19. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
§ 19 Abs. 1 und 4 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Auslegung eines Klagepatents durch das Gerichtveröffentlicht am 6. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. X ZR 103/13
§ 14 PatG; Art. 69 EPÜ
Der BGH hat entschieden, dass in einem Patentverletzungsverfahren das Klagepatent durch das erkennende Gericht selbständig auszulegen ist und keine Bindung an eine Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem gegen das Klagepatent anhängigen Patentnichtigkeitsverfahren besteht. Dies schließe auch die Möglichkeit ein, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelange, das von demjenigen abweiche, das der BGH in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen habe. In diesem Fall wäre allerdings die Revision zuzulassen. Zum Volltext der Entscheidung hier. - OLG Dresden: Zur Auslegung von Unterlassungstiteln / Im Impressum „fehlende Aufsichtsbehörde“ erfasst nicht auch gleichzeitig „falsche Aufsichtsbehörde“veröffentlicht am 26. August 2015
OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 14 W 531/15
§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewODas OLG Dresden hat entschieden, dass Zweifel bei der Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels zu Lasten des Unterlassungsgläubigers gehen. Im vorliegenden Fall hatte der Unterlassungsschuldner die Aufsichtsbehörde anzugeben, da er dies zuvor vergessen hatte. Der Senat urteilte, dass gegen den Unterlassungsschuldner nunmehr kein Ordnungsgeld verhängt werden könne, weil er die falsche Aufsichtsbehörde angegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zwangsvollstreckung von kerngleichen Verstößen im Ordnungsmittelverfahren / Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Vollstreckungsfähigkeit eines unbestimmten Unterlassungstitelsveröffentlicht am 27. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unterlassungstitel, der nicht hinreichend bestimmt ist, trotzdem im Wege der Auslegung vollstreckungsfähig sein kann. Dies sei der Fall, wenn im Wege der Auslegung die Begrenzung auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt erfolgen könne. Dies geschehe durch Orientierung an der Verletzungshandlung, welche dem Titel zu Grunde liege. Vorliegend ging es um die Frage, ob die Nennung einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung an falscher Stelle in den eingeschränkten Kernbereich des Verbots der Nennung keiner Telefonnummer fällt. Das Gericht verneinte dies. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Betreiber eines RSS-Feed muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf Feed-Abonnenten einwirkenveröffentlicht am 16. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 133 BGB, § 157 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass eine im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassung erklärte Zusage, ein bestimmtes Bild nicht mehr im sog. RSS-Feed öffentlich zugänglich zu machen, nicht auch umfasst, dass der Unterlassungsschuldner auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken hat, dass diese das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild nicht weiter veröffentlichen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)