Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: AGB-Klausel eines Onlinehändlers „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ ist unzulässigveröffentlicht am 6. November 2015
OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az. 4 U 99/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Onlinehändlers mit dem Inhalt „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Das Abtretungsverbot behindere den Weiterverkauf durch den Verbraucher, weil es die Gewährleistung gegenüber dem gewerblichen Erstverkäufer erschwere. Grundsätzlich sei ein AGB-Abtretungsverbot unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an einem Abtretungsausschluss nicht bestehe oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Dortmund: Bei einer Standardkombination einer Sitzgarnitur kann trotz „individueller Anfertigung“ das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 4. Mai 2015
AG Dortmund, Urteil vom 28.04.2015, Az. 425 C 1013/15
§ 312c Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Dortmund hat entschieden, dass bei dem Erwerb einer Sitzgarnitur über eBay mit 578 Kombinationsmöglichkeiten das Widerrufsrecht nicht zwangsläufig wegen individueller Anfertigung nach Kundenwunsch ausgeschlossen werden kann. Wähle der Kunde eine Standardkombination, welche im Angebot selbst abgebildet sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein erneuter Absatz erschwert wäre. Somit sei ein fristgerechter Widerruf zulässig. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Siegburg: Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei speziell angefertigten Warenveröffentlicht am 10. April 2015
AG Siegburg, Urteil vom 25.09.2014, Az. 115 C 10/14
§ 357 BGB, § 355 BGB, § 312 d BGB, § 346 Abs. 1 BGBDas AG Siegburg hat entschieden, dass ein Ausschluss des Widerrufsrecht auf Grund der Anfertigung einer Ware nach Kundenspezifikationen zulässig ist, wenn ein Sofa in der Form über das Internet gekauft wird, dass der Kunde den Bezugsstoff aus über 50 Möglichkeiten auswählt und die Ausrichtung der Armschiene bestimmt. In diesem Fall sei von einer Anfertigung nach Kundenspezifikation auszugehen. Die Unzumutbarkeit einer Rücknahme für den Verkäufer ergebe sich daraus, dass die Anfertigung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden könne und eine Weiterveräußerung nur mit hohem Verlust (ca. 40%) möglich wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Über die einzelnen Umstände des Ausschlusses eines Widerrufsrechts muss der Onlinehändler nicht aufklärenveröffentlicht am 14. August 2014
KG Berlin, Urteil vom 27.06.2014, Az. 5 U 162/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der das Widerrufsrecht für ein individuell konfiguriertes Notebook ausschließt, nicht verpflichtet ist, über die tatsächlichen Umstände (hier: Gründe der Unzumutbarkeit eines Rückbaus des Notebooks) des Ausschlusses aufzuklären. Es genüge die Angabe des Ausschlusses in Form der Wiedergabe des Gesetzestextes. Eine Irreführung komme allenfalls dann in Betracht, wenn der Unternehmer wider besseren Wissens ein Widerrufsrecht ausschließe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: AGB-Recht kann nicht pauschal individuellrechtlich ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 4. August 2014
BGH, Urteil vom 20.03.2014, Az. VII ZR 248/13
§ 305 Abs. 1 S.3 BGB, § 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (pauschal) individualrechtlich nicht ausschließen können. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG München: AGB-Ausschluss des Kündigungsrechts einer Internet-Partnerbörse per E-Mail ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2014
LG München I, Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas LG München I hat den Betreibern der Internet-Partnerbörse www.edates.de verboten, in ihren AGB eine Klausel mit dem Wortlaut zu verwenden „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Wird das Widerrufsrecht wegen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, muss diese Anfertigungsweise für den Kunden erkennbar seinveröffentlicht am 3. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Mindestvertragsdauer von 27 Jahren für die Anbindung an ein Glasfasernetz ist unwirksamveröffentlicht am 26. Februar 2014
LG Leipzig, Urteil vom 29.11.2013, Az. 08 O 897/13 – rechtskräftig
§ 305 c BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 1 UklaG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG, § 4 Abs. 1 UklaGDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Kabelnetzbetreiber einen Grundstückseigentümer nicht für einen Mindestzeitraum von 27 Jahren an einen Vertrag für einen Glasfasernetz-Anschluss binden darf. Eine entsprechende AGB-Klausel über einen Kündigungsausschluss erachtete die Kammer für unangemessen und damit unwirksam. Der beklagte Kabelnetzbetreiber hatte eingewandt, es bestehe im Hinblick auf die erheblichen Investitionen ein berechtigtes Interesse an der langen Vertragslaufzeit. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hannover: Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn nach Kundenspezifikation bestimmte Reifen auf Pkw-Felge montiert werdenveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Hannover, Urteil vom 20.03.2009, Az. 13 S 36/08
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGBDas LG Hannover hat in Anschluss an den BGH (hier) entschieden, dass es für den Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB aus Verkäufersicht nicht ausreicht, vorzutragen, dass bei einem montierten Set aus Felge und Reifen die Felgen bei der Demontage eine Substanzveränderung erleiden und nicht mehr als neuwertig verwertet werden könnten. Auch reiche es nicht aus vorzutragen, dass die Hersteller bzw. Lieferanten die Felgen nicht – ohne weiteres – zurücknähmen. Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte nach Auffassung der Kammer konkret vortragen müssen, mit welchen Nachlassen die Reifen/Felgen hätten anderweitig veräußert werden können und dass diese andere Verwertung für sie unzumutbar gewesen sei. Das habe sie jedoch nicht getan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch bei kundenspezifisch montierter Ware darf das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, wenn Bestandteile der Ware ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnenveröffentlicht am 3. Januar 2014
BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 295/01
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil eine Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts sei vielmehr dann nicht möglich, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnten. Dabei liege die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die vorgenannte Trennung nur bei unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen könne, bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand berufe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)