Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Aufsichtsbehörden für Datenschutz („Düsseldorfer Kreis“): Dashcams in Pkws sind datenschutzrechtlich unzulässigveröffentlicht am 18. November 2014
Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
(Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014)
§ 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 BDSGDer sog. Düsseldorfer Kreis hat darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung des Verkehrs in unmittelbarer Fahrzeugnähe mittels Videocameras (sog. „Dashcams“) gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)
- VG Ansbach: Die Verwendung von sog. Dash-Cams in Pkws verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 16. Oktober 2014
VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634 – nicht rechtskräftig
§ 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSGDas VG Ansbach hat entschieden, dass der Betrieb einer On-Board-Kamera (sog. Dash-Cam) in einem Pkw grundsätzlich gegen das Datenschutzrecht verstößt. Im vorliegenden Fall wurde allerdings wegen fallspezifischer Besonderheiten (fehlerhafte Ermessensausübung) der Verwaltungsakt einer Datenschutzbehörde aufgehoben, welche einem Pkw-Fahrer die Verwendung einer solchen Videokamera untersagt hatte. Im Verbotsbescheid sei die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem klagenden Autofahrer verwendeten Dash-Cam nicht genannt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie bestehen auch, wenn Inspektion am Pkw nicht in Vertragshändler-Werkstatt durchgeführt wirdveröffentlicht am 27. September 2013
BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 206/12
§ 307 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung, nach welcher Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 156/2013: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Darf der Rechtsanwalt auch mit dem Pkw zum auswärtigen Termin anreisen?veröffentlicht am 21. Januar 2013
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2009, Az. 5 W 262/08
§ 91 Abs. 1 S. 1, S. 2 ZPO; Nr. 7003 VV RVG, Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG
Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht zu prüfen braucht, ob die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels billiger gewesen wäre als die Benutzung des eigenen Pkw. Es obliegt dem Anwalt lediglich, unter mehreren gleich gearteten Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen. Vgl. auch (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - KG Berlin: Zur Haftung des Autohändlers, wenn der „reparierte Unfallschaden“ nicht fachgerecht gerichtet wurdeveröffentlicht am 7. Oktober 2011
KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10
§ 434 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Gebrauchtwagens durch einen Autohändler als „reparierter Unfallwagen“ immer dann eine fachgerechte Reparatur impliziert, wenn die weitere Beschreibung als „sehr gepflegt“ oder ähnlich erfolgt. Dann dürfe ein Käufer die Angabe als positive Beschaffenheit auffassen. Ob eine fachgerechte Reparatur tatsächlich vorliege, müsse der Händler jedenfalls im Rahmen einer Sichtprüfung untersuchen. Scheine eine nicht fachgerechte Reparatur vorzuliegen, müsse er den (potentiellen) Käufer auch ohne Nachfrage aufklären. Geschehe all dies nicht, könne dem Käufer ein Rücktritt vom Vertrag nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Niedersachsen: Ein Rechtsanwalt darf bei Anreise zu Verhandlungstermin zwischen eigenem Pkw und Bahnfahrt wählenveröffentlicht am 25. August 2011
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 17.06.2011, Az. 17 Ta 520/10
Nr. 7003 VV RVGDas LAG Niedersachsen hat entschieden, dass bei der Festsetzung der Reisekosten für einen Rechtsanwalt dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zusteht zwischen der Anreise per Pkw oder Bahn (1. Klasse), soweit die geltend gemachten Reisekosten nicht diejenigen übersteigen, die bei einem am Wohnort des Klägers ansässigen Anwalt zu erstatten gewesen wären. Die Höhe der zu erstattenden Reisekosten richte sich, so die Kammer, nach VV 7003 bis 7006. Nach VV 7003 sind bei Benutzung eines eigenen KfZ für jeden gefahrenen km 0,30 Euro zu erstatten. Zitat: „Die Fahrtkosten eines anderen Verkehrsmittels werden – soweit sie angemessen sind – in voller Höhe erstattet. Zu ersetzen sind dem Rechtsanwalt bei Benutzung anderer Verkehrsmittel gemäß VV 7004 daher die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Dabei darf der Anwalt frei wählen, ob er mit der Bahn oder mit seinem eigenen KfZ fährt. Was gem. § 5 Abs. 1 JVEG für die Reisekosten einer Partei gilt, muss auch für den Rechtsanwalt gelten. Es ist keine Vergleichsberechnung hinsichtlich der Kosten mit dem eigenen KfZ und der Bahn durchzuführen. Es sind nicht nur die Kosten des billigeren Verkehrsmittels zu erstatten (Gerold/Schmidt, aaO., Rn 21 zu VV 7003, 7004). Gerade in Zeiten des Klimaschutzes wird man den Bahn fahrenden Anwalt nicht auf die PKW-Benutzung verweisen können. Grundsätzlich sind dem Anwalt die Auslagen für die Benutzung der 1. Wagenklasse – soweit sie tatsächlich entstanden sind – zu vergüten. Auch die Benutzung eines Taxis ist allgemein als angemessen anzusehen.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Eine AGB-Klausel, die den Pkw-Käufer 8 Wochen an Pkw-Bestellung festhält, ist unwirksamveröffentlicht am 16. März 2011
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2010, Az. 1 U 111/10-29
§§ 147 Abs. 2; 307 Abs. 1 S. 1; 310 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Autohändlers unwirksam ist, wenn der Käufer an die Bestellung eines Fahrzeugs (Angebot) mehr als acht Wochen gebunden ist, ohne dass innerhalb dieser Zeit der Verkäufer das Angebot annehmen muss. Für die Bestimmung der jeweiligen Annahmefrist (vgl. § 147 Abs. 2 BGB) seien drei Komponenten zu berücksichtigen, nämlich die Beförderungszeit des Antrags, die Überlegungsfrist des Antragsempfängers sowie die Beförderungszeit der Annahme. Gemessen an diesen Voraussetzungen ist eine Frist von mehr als einem Monat als bei weitem zu lang anzusehen. Die Beförderungszeit von Antrag und Annahme habe dem normalen Postlauf entsprochen. Die Überlegungsfrist der Insolvenzschuldnerin könne ebenfalls relativ kurz bemessen werden; denn da in der Bestellung die Beschreibung des Fahrzeugs bereits in allen Einzelheiten enthalten gewesen sei, habe davon ausgegangen werden können, dass die Überlegungen, ob das Fahrzeug an den Beklagten veräußert werden soll, bereits mit Ausfüllung des Bestellformulars abgeschlossen gewesen seien. Gründe, die es rechtfertigen würden, hier von einer längeren Überlegungsfrist auszugehen, seien nicht erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: „Das sicherste Auto aller Zeiten“ – Irreführung, wenn anderer Wagen im Crashtest besser abschneidetveröffentlicht am 21. September 2010
OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 28.06.2010, Az. 6 U 27/10
§ 5 I UWGDas OLG Schleswig hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Werbeaussage „Das sicherste Auto aller Zeiten“ eine Spitzenstellungsbehauptung auf dem Automarkt im Bereich Sicherheit darstelle. Treffe diese nicht zu, sei die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig. Der Wortsinn der Erklärung gehe dahin, dass die geltend gemachte Spitzengruppenstellung im Hinblick auf Sicherheit für alle bis zum Erscheinen der Werbeanzeige produzierten Autos in Anspruch genommen werde, dass also das beworbene Auto zum Zeitpunkt der Inserierung der Anzeige das bis dahin sicherste Auto aller Zeiten sein solle. Durch einen Sternchenhinweis, wonach der Wagen 37 von 37 möglichen Punkten zum Insassenschutz im Euro NCAP Crashtest 2008 erreicht habe, werde dieser Inhalt der Werbeaussage verstärkt. Diese Behauptung sei jedoch nicht richtig, weshalb das OLG die Erfolgsaussichten der Berufung der Beklagten als nicht gegeben einschätzte.
- BGH: Auch bei Luxusautos muss dem Käufer in der Werbung der Verbrauch mitgeteilt werdenveröffentlicht am 14. September 2010
BGH, Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 66/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 4 UKlaG; 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDer BGH hat entschieden, dass auch für die Bewerbung eines Luxuswagens (hier: Lamborghini Gallardo Spyder) die Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchs kennzeichnungsverordnung eingehalten werden müssen. Dies betreffe insbesondere die Angabe über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen. Die Vorschriften stellten eine Marktverhaltensregelung dar. Es komme daher nicht darauf an, dass für Verbraucher, die sich für ein Luxusfahrzeug wie das von der Beklagten beworbene interessieren, der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von allenfalls untergeordneter Bedeutung seien. Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte mit ihrem Verhalten die durch die Pkw-EnVKV geschützten Informationsinteressen der Verbraucher beeinträchtige. Nach der Lebenserfahrung könne im Übrigen nicht davon ausgegangen werden, dass Verbraucher, die sich für den Erwerb eines Fahrzeugs der Oberklasse interessieren, nicht an günstigen Verbrauchs- und Abgaswerten interessiert seien und daher entsprechende Informationen unbeachtet ließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Die Abgabe eines schrottreifen Autos an eine Privatperson ist eine Straftatveröffentlicht am 19. November 2009
OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, Az. 32 Ss 113/09
§ 326 Abs 1 Nr 4 a StGB, AltfahrzeugVO § 4Der Verkauf von schrottreifen Fahrzeugen – zu entsprechend geringen Verkaufspreisen – über das Internet ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen. In dem vom OLG Celle zu entscheidenden Strafverfahren (!) wurde der Angeklagten als Halterin eines Pkw Audi 80 vorgeworfen, „nicht hinreichend gründlich die Person geprüft zu haben, an die sie dieses nicht mehr fahrbereite Fahrzeug am 20.02.2006 verschenkte“. Es kam wie es kommen musste: Die beschenkte Person stellte das Fahrzeug, obwohl sich darin noch umweltgefährdende Stoffe befanden, auf einem öffentlichen Weg ab und entschwand, worauf man die Angeklagte als frühere Halterin des Fahrzeugs ermittelte und ihr den fahrlässig „unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen“ vorwarf. (mehr …)