Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Ein öffentliches Zugänglichmachen liegt auch dann vor, wenn der Inhalt nur über Direkteingabe der URL zugänglich istveröffentlicht am 2. April 2015
LG Berlin, Urteil vom 06.01.2015, Az. 15 O 412/14
§ 19a UrhG, § 97 UrhG, § 87f UrhGDas LG Berlin (Volltext unten) hat entschieden, dass ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG auch dann vorliegt, wenn der Inhalt nur über die Direkteingabe der Ziel-URL – also außerhalb „normaler“ Suchfunktion – zugänglich ist. (mehr …)
- BGH: Betreiber eines RSS-Feed muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf Feed-Abonnenten einwirkenveröffentlicht am 16. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 133 BGB, § 157 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass eine im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassung erklärte Zusage, ein bestimmtes Bild nicht mehr im sog. RSS-Feed öffentlich zugänglich zu machen, nicht auch umfasst, dass der Unterlassungsschuldner auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken hat, dass diese das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild nicht weiter veröffentlichen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Zur lediglich berichterstattenden „redaktionellen Nutzung“ eines Bildes gegenüber dessen werblicher Nutzung / MFM-Listeveröffentlicht am 10. Dezember 2014
AG München, Urteil vom 02.05.2014, Az. 142 C 5827/14
§ 13 S.2 UrhG, § 16 UrhG, § 19 Abs. 4 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1, 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass eine redaktionelle Nutzung nach der MFM-Tabelle „Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste (redaktionelle Nutzung)“ dann vorliegt, wenn mit der Verwendung eines Bildes in einer bestimmten Berichterstattung nicht weitere Zwecke (Werbung) verfolgt werden. Die Beklagte, welche ein Online-Magazin betreibt, hatte sich erfolglos dagegen gewehrt, dass der Schadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung nach der Tabelle „Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops“ berechnet werden sollte. Die Beklagte hatte indessen auf die Definition auf der Internetseite www.bvoa.org verwiesen, dass eine redaktionelle Nutzung vorliege, „wenn ein Bild zur Illustration eines unzweifelhaft journalistischen Artikels verwendet werde. Sobald ein Bild in einem Umfang genutzt werde, dessen Selbstzweck nicht die Information der Öffentlichkeit sei, liege keine redaktionelle Nutzung vor“. Dem hat das AG München zugestimmt und unter Hinweis auf die auf der Artikelseite geschaltete Werbung von einem dualen Nutzungszweck gesprochen, der einer rein redaktionellen Verwendung entgegenstehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Recht einer Wohnungsbaugenossenschaft Bilder von Mietern auf einem Mietfest zu veröffentlichenveröffentlicht am 1. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13
Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 MRK, Art. 10 MRK, § 22 KUG , § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, § 23 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einem Bericht über das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft in einer an die Mieter gerichteten Informationsbroschüre auch Bilder des Mieterfestes verwendet werden dürfen, welche einzelne Mieter erkennbar zeigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon ist kein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 25. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14 O 184/13
§ 15 UrhG, § 19 a UrhG, § 31 Abs. 3 S.1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler, der sich an eine Artikelbeschreibung und die darin enthaltenen Produktbilder „anhängt“, nicht gegen das Urheberrecht verstößt, da für eine solche öffentliche Zugänglichmachung ein entsprechendes Einverständnis des Rechteinhabers anzunehmen ist, der die Bilder erstmalig in eine Amazon-Artikelbeschreibung einfügt. Eine solche schlichte Einwilligung setze, so die Kammer, keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Kiel: Für Veröffentlichung eines Modell-Fotos ist auch bei nicht-werblicher Nutzung eine Vergütung zu zahlenveröffentlicht am 26. September 2013
LG Kiel, Urteil vom 30.08.2013, Az. 1 S 223/12
§ 22 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitschrift eine Vergütung zu zahlen ist, wenn es sich um das Foto eines Modells handelt, welches zum Zweck der Überlassung gegen Entgelt gefertigt wurde. Eine Nutzung des Bildes für werbliche Zwecke sei dann nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- ArbG Hamburg: Bild von Totenschädel mit Polizeimütze bei Facebook rechtfertigt nicht die fristlose Entlassung eines Polizeibeamtenveröffentlicht am 20. September 2013
ArbG Hamburg, Urteil vom 18.09.2013, Az. 27 Ca 207/13
§ 611 BGB, § 626 BGBDas ArbG Hamburg hat eine außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Polizeibediensteten aufgehoben, der auf seiner persönlichen Facebookseite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht hatte, welches im Postencontainer vor dem Schutzobjekt Joseph-Carlebach-Schule (Rotherbaum) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen worden war. Eine rechtsradikale Gesinnung sei dem Kläger nicht nachzuweisen, auch im Übrigen werde der Totenschädel nicht rechtswidrig instrumentalisiert. Zur Pressemitteilung vom 18.09.2013: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb verfremdeter Bilder von Prominenten ist nur mit Einwilligung zulässigveröffentlicht am 26. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 190/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Prominenter (hier: Sportler) keine Verbreitung entfremdeter Porträts seiner selbst dulden muss. Vorliegend waren Fotos mittels veränderter Farbgebung zu „Pop Art“-Werken verwandelt und über das Internet verkauft worden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, da es sich um rein kommerzielle Interessen handele. Ein überwiegendes Gut der Kunst liege nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2013:
- OLG Karlsruhe: Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL erreichbar istveröffentlicht am 13. Dezember 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
§ 133 BGB, § 157 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nichtveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)