Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Zur offensichtlichen Bösgläubigkeit im Rahmen einer Markenanmeldungveröffentlicht am 27. Mai 2014
BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
§ 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „moebel.de“ ist als Wortmarke eintragungsfähig – aber nicht für Einrichtungsgegenständeveröffentlicht am 11. April 2014
BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 29 W (pat) 39/11
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „moebel.de“ ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragung besitzt – allerdings nur für die zuletzt noch angemeldeten Waren/Dienstleistungen „Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce“. Für weitere zunächst beantragte Waren wie z.B. Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Farben, Kerzen, Herde, Zierbrunnen u.v.m. nahm die Anmelderin im Beschwerdeverfahren die Anmeldung zurück, da eine Unterscheidungskraft des Zeichens, welches nach den Ausführungen des DPMA vom Verkehr als Internetdomain für Möbel und Einrichtung aufgefasst würde, wohl nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Best Body“ ist nicht als Marke für Körperpflege schutzfähigveröffentlicht am 18. März 2014
BPatG, Beschluss vom 23.01.2014, Az. 30 W (pat) 537/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Best Body“ zwar wegen des rein beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Produkte der Körperpflege eingetragen kann, dass aber hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „Wasch- und Bleichmittel“ oder „Vermietung von Sanitäranlagen“ keine solchen Bedenken bestehen. Bezüglich letzterer könne das Zeichen als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Keine „Fast & Easy“ Markeneintragungveröffentlicht am 12. März 2014
BPatG, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 29 W (pat) 541/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Fast & Easy“ nicht als Marke für den Bereich Papierwaren und Büroartikel angemeldet werden kann. Dem Begriff fehle die notwendige Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe hinsichtlich der einfachen und schnellen Handhabung der in Bezug genommenen Waren handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Wortmarke „Procura“ fehlt für eine Vielzahl von Dienstleistungen die Unterscheidungskraftveröffentlicht am 6. März 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 115/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Procura“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen (z.B. Druckereierzeugnisse, Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Ausbildung u.a.) nicht eintragungsfähig ist, da es eine beschreibende Angabe darstellt. Die abgelehnten Waren und Dienstleistungen könnten alle einen Bezug zur handelsrechtlichen Prokura haben, was von den angesprochenen Verkehrskreisen auch so aufgefasst würde. Lediglich hinsichtlich „Erziehungsberatung“ sei die Anmeldung nicht zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: Der Begriff „Apocheck“ wird für medizinische Dienstleistungen als beschreibender Sachbegriff verstanden – Keine Markeneintragungveröffentlicht am 21. Februar 2014
BPatG, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 30 W (pat) 55/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die angemeldete Wortmarke „Apocheck“ (u.a. für medizinische Dienstleistungen, pharmazeutische Erzeugnisse, Apparate zur Messung des Blutzuckers) als beschreibende Angabe nicht eintragungsfähig ist. Zwar sei der Wortbestandteil „Apo“ lexikalisch nicht nachweisbar, werde aber unproblematisch als Abkürzung für „Apotheke“ verstanden. „Check“ habe als „Prüfung, Kontrolle“ bereits Eingang in die deutsche Sprache gefunden. Da die angesprochenen Verkehrskreise den Begriff „Apocheck“ als „Prüfung oder Untersuchung durch eine Apotheke bzw. in einer Apotheke“ verstehen, fehle es an der erforderlichen Unterscheidungskraft für eine Marke. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: Die Wortmarke „myJobs“ ist für die Klasse „Werbung“ schutzfähigveröffentlicht am 16. Januar 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 523/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für die Wortmarke „myJobs“, die für die Waren-/Dienstleistungsklasse „Werbung“ angemeldet wurde, keine Eintragungshindernisse bestehen. Es gebe keinen unmittelbaren beschreibenden Begriffsinhalt des Zeichens in Bezug auf „Werbung“, so dass ein Freihaltebedürfnis zu verneinen sei. Auch die Unterscheidungskraft sei gegeben, denn um zu einer beschreibenden Bedeutung des Anmeldezeichens „myJobs“ im Sinne eines individuellen, auf die Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittenen Angebots im Bereich der Branche „Arbeitsmarkt“ zu gelangen, müssten mehrere gedankliche Zwischenschritte vollzogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Zauberperle“ ist für Weihnachtssterne hinreichend unterscheidungskräftigveröffentlicht am 27. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 06.11.2013, Az. 26 W (pat) 518/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Zauberperle“ für Weihnachtssterne aus Glas, Metall oder Kunststoff eintragungsfähig ist. Für diese Waren liege kein Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft vor, da die beanspruchten Waren nicht durch das Zeichen beschrieben würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Zwischen den Marken „Elac“ und „ElecDESIGN“ besteht die Gefahr von Verwechslungenveröffentlicht am 20. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 11.09.2013, Az. 28 W (pat) 46/12
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG; § 10 Einigungsvertrag-AnlDas BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken „Elac“ und „ElecDESIGN“ bezüglich bestimmter Waren (hier insbesondere Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild) Verwechslungsgefahr besteht und die Marke „ElecDESIGN“ daher teilweise zu löschen ist. Beim Vergleich der Marken sei bei der angegriffenen Marke primär auf den Bestandteil „Elec“ abzustellen, da dieses die Marke präge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken „UFA“ und „SCHUFA“veröffentlicht am 5. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 01.10.2013, Az. 27 W (pat) 515/12
§ 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wörter „UFA“ und „SCHUFA“ klanglich, schriftbildlich und begrifflich nicht verwechselbar sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)