IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 28.12.2015, Az. 2-86/15 (RB), 3 Ss 155/15 OWi
    § 23 Abs. 1a StVO

    Das OLG Hamburg hat einen Bußgeldbescheid wegen Nutzens eines Smartphones während der Fahrt bestätigt, obwohl der Fahrer „nur“ die Kamerafunktion seines Handys genutzt hatte. Ordnungswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO handele jeder, der mindestens fahrlässig als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutze, indem er das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehme oder halte. Ein Benutzen zum Telefonieren sei nicht erforderlich. Der Begriff des Benutzens umfasse vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung, wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Den Volltext finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 21. August 2015

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 30.07.2015 mitgeteilt, dass es den Verkäufer und Käufer eines Onlineshops wegen datenschutzrechtlicher Verstöße mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt hat, nachdem die Parteien im Wege eines sog. Asset-Deals (Gesamtverkauf) auch alle Kundendaten einschließlich E-Mail-Adressen verkauft bzw. gekauft hatten. Zur Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Bundeskartellamt hat gegen die SodaStream GmbH, Limburg an der Lahn, ein Bußgeld in Höhe von 225.000,00 EUR wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängt. Zur Pressemitteilung vom 22.01.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2014

    Das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat gegen einen Fotografen, der mittels einer Drohne Luftbilder von einem Hafenfest in Ueckermünde aufgenommen hatte, wegen der unerlaubten Nutzung der Drohne eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR verhängt. Wie u.a. das Hamburger Abendblatt berichtete (hier), sei die Drohne während des Hafenfestes in niedrigster Flughöhe über die Festbesucher geflogen, worauf sich mehrere Gäste bei dem Ministerium und der Polizei beschwert hätten. Vielen Drohnenbesitzern ist unbekannt, dass in Deutschland der Betrieb von solchen „unbemannten Luftfahrtsystemen“ gemäß § 15a Abs. 3 LuftVO erlaubnispflichtig ist. Eine derartige „Aufstiegserlaubnis“ kostet etwa 150,00 EUR. Zu weiteren Informationen vgl. die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (hier).

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-295/12 P
    Art. 102 AEUV, Art. 261 AEUV, Art. 263 AEUV

    Der EuGH hat entschieden, dass eine gegen die spanischen Telekommunikationsanbieter Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 152 Mio. EUR aufrecht erhalten bleibt. Aus der Pressemitteilung 95/14 des EuGH vom 10.07.2014: „Auf eine Beschwerde hin entschied die Kommission am 04.07.20071, dass Telefónica und Telefónica de España (…: Telefónica) in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre beherrschende Stellung missbraucht hätten, indem sie von ihren Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen „Massenmarkt“ und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt hätten. Die Kommission war der Auffassung, es handele sich um einen eindeutigen Missbrauch durch ein Unternehmen, das ein faktisches Monopol innehabe, und stufte diesen Missbrauch als „besonders schwer“ ein. Gegen Telefónica wurde daher eine Geldbuße von 151.875.000 Euro verhängt, für deren Berechnung ein Ausgangsbetrag von 90 Mio. Euro zugrunde gelegt worden war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juli 2013

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nach eigener Pressemitteilung vom 28.06.2013 gegen die Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil diese eine E-Mail an einen großen Empfängerkreis übermittelt und dabei offensichtlich sämtliche E-Mail-Adressen im sog. cc-Feld hineinkopiert hatte, so dass sie für alle anderen Empfänger mitzulesen waren. Es handele sich, so das Amt, bei den E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten. Dieses Missgeschick hätte umgangen werden können, wenn die Adressdaten in das nicht für jedermann sichtbare sog. bcc-Feld hineinkopiert worden wären. Zum Volltext der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Urteil vom 08.08.2011, Az. 1 SsRs 33/10
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV (2008), § 7 LMKV (2008), § 10 LMKV (2008), § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 59 LFGB, § 60 LFGB, § 20 OWiG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass derjenige, der unter der Bezeichnung „Edler Saft aus grünen Trauben“ ein Gewürzmittel in den Verkehr bringt, wegen Irreführung über die Natur des Lebensmittels (vgl. § 11 Abs.1 S. 1 LFGB) mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Auf Grund der konkreten Aufmachung des Produkts könne der Verbraucher annehmen, hierbei handele es sich um ein Getränk. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert laut seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011 „alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den ‚Gefällt mir‘-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.“ Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstießen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hatte laut FAZ mit einem medialen Paukenschlag die Gespräche mit Google hinsichtlich der beanstandeten Datenschutzrechtsverstöße durch die Verwendung von Google Analytics abgebrochen („Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat.“). Da das US-amerikanische Unternehmen in Deutschland nicht belangt werden könne, wollte der Datenschutzbeauftragte mit Bußgeldern gegen die Website-Betreiber vorgehen, welche Google Analytics einsetzten. Es war gar die Rede von einem Musterprozess gegen ein Großunternehmen. Nunmehr hat Alan Wrafter vom Google Analytics-Team im „Google Conversion Room Blog“ am 14.01.2011 verkündet, dass man mit dem Beauftragten noch einmal gesprochen habe. Zitat: „Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen. Zudem begrüßen wir, dass die Gespräche zwischen uns und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.

  • veröffentlicht am 16. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) hat am 15.12.2009 den umstrittenen Rechtsbegriff „in Verkehr bringen“ (vgl. § 23 ElektroG) konkretisiert. Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ohne diese zuvor bei der Stiftung EAR registriert zu haben, kann mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der „Erstinverkehrbringer“ die Ware selbst hergestellt oder als Händler nur in die EU importiert und dort verkauft hat (vgl. § 13 Abs. 12 ElektroG). Vormals war streitig, ob ein Inverkehrbringen nur das erstmalige oder auch das weitere Inverkehrbringen erfasste, ob also nur der Hersteller oder importierende Großhändler, oder aber auch der Einzelhändler von der Sanktion bedroht war. Die Stiftung hat sich nunmehr zu dieser Frage mit einem ergänzenden Hinweis geäußert. Zitat (Hervorhebungen durch uns): (mehr …)

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