IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDeutsche Internetnutzer haben zunehmend Angst davor, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden. So weist onlinemarktplatz.de darauf hin, dass immer häufiger falsche Daten angegeben werden, um eine gewisse Anonymität zu wahren (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). Die User wollen sich damit vor unerwünschter Werbung und anderen Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Befürchtet wird auch der Verkauf von Datensätzen an andere Firmen. Diese Angst führt dazu, dass häufig falsche Angaben gemacht werden, auch bei der Nutzung von Onlineshops. Probleme in der Abwicklung sind damit vorprogrammiert. Sicherheit soll laut der auf onlinemarktplatz.de zitierten Studie nur vermittelt werden, wenn Internetshops den praktizierten Datenschutz erkennbar belegen.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Der nach seinem eigenem Bekunden innovativste Business-Think-Tank Deutschlands, forward2business, lässt seine(n) Auguren über die Entwicklung des Datenschutzes in den nächsten 10 Jahren philosophieren. Bereits der Titel „Das letzte Gefecht des Datenschutzes“ lässt Böses erahnen. Inhaltlich wird es dann auch kaum besser. Die Kapitulation und Auflösung der Medienmarken ARD und RTL vor den reinen Medieninhalten nehmen wir noch hin („Datenschutztrend 1: Elektronischer Assistent“). Die erste Krise bahnt sich dann aber schon bei dem angekündigten Paradigmenwechsel („Datenschutztrend 2“) an. Die Bevölkerung von morgen „will ihre Daten nicht verheimlichen“. Angeblich. Sie will sie demjenigen freigeben, dem sie vertraut und für andere sperren. Unter Berücksichtigung von „Datenschutztrend 3“ stufen wir Werbeunternehmen als „vertraut“ ein. Nein, nicht wirklich. Der Datenschutztrend 3 („Ich will Daten freigeben!“) lässt uns final nach Tamiflu® rufen. Das wollen wir nämlich heute nicht und auch nicht morgen. Selbst dann nicht, wenn wenn „wir statt mit sinnloser Streuwerbung überschüttet zu werden speziell auf unsere Vorlieben und Bedürfnisse ausgewählte Werbung bekommen.“ Ehrlich gesagt wollen wir überhaupt keine Werbung – gerade WEIL uns auch morgen ein ständiger „Informations-Overflow“ umgibt. Datenschutztrend 4 („Trust Center“) lässt Orwell’sche Dimensionen erkennen. Demnach soll es Einrichtungen (Rechenzentren?) geben, welche die Daten aller Nutzer in Deutschland zentral speichern und entsprechend freigeben. Von den weiteren, stark lobbyverdächtigen „Trends“ mögen sich unsere Leser selbst überzeugen. Soviel Zeit muss sein (JavaScript-Link: f2b).

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2005, Az. 6 U 168/04
    § 4 BDSG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht per se unlauter, d.h. wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Die Beklagte erhob auf ihrer Internetseite für Kinderclubs eine große Datenmenge von Kindern, die diesen Clubs beitreten wollten. Ziel war es, deren Eltern gezielt bewerben zu können. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei § 4 BDSG, der die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung regelt, nicht um eine gesetzliche Norm, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Damit unterscheidet sich diese Norm von z.B. den Fernabsatzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Grundlage vieler Abmahnungen sind. Im vorliegenden Fall wurde die Beklagten nichtsdestotrotz zur Unterlassung verurteilt, allerdings mit der Begründung, dass die beanstandete Datenerhebung geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern auszunutzen. Eine solche Ausnutzug ist immer wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 2 UWG.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Während Google, Yahoo und Microsoft über die Dauer der Speicherung einer IP-Adresse ihres Nutzers debattieren (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Suchmaschinen), bietet der niederländische Anbieter der Suchmaschine Ixquick eine Suchanfrage ohne Speicherung der IP-Adresse an (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ixquick). ixquick hatte am 14.07.2008 das erste Europäische Datenschutz-Gütesiegel erhalten und war damit nach eigenen Aussagen, „die erste und einzige offiziell nach EU-Datenschutzrecht geprüfte und zertifizierte Suchmaschine“. Zur Sucheingabemaske klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ixquick in Deutschland).

  • veröffentlicht am 8. Januar 2009

    AG München, Urteil vom 30.09.2008, Az. 133 C 5677/08
    § 15 Abs. 1, Abs. 4 TMG, § 1004 BGB

    Das AG München hat sich zu der Frage geäußert, ob dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Telemediengesetzes aufzufassen sind und hat dies – im Gegensatz zum LG Berlin (06.09.2007, Az. 23 S 3/07) und LG Hamburg, aber auch des AG München-Mitte (Urteil vom 27.03.2007, Az. 5 C 314/06) – verneint. Ein Großteil der Literatur sieht die IP-Adresse ebenfalls den personenbezogenen Daten zugehörig an (u.a. Hoeren, Skript Internetrecht, Stand September 2008, 439; Kitz, GRUR 2003, 1014, 1018; Nordemann/Dustmann, CR 2004, 380, 386; Tinnefeld in: Roßnagel, Handbuch Datenschutzrecht, Kap. 4.1 Rn. 21; Spindler/Dorschel, CR 2005, 38, 44; Wu?stenberg, TKMR 2003, 105, 107; a.A. wohl Eckhardt, K&R 2007, 602, 603 – Quelle: Retrosphere). Die Hauptkritik an dem Urteil des AG München wird in dem Umstand gesehen, dass sich der Content-Provider die für die Individualisierung der Daten erforderlichen Daten mittels eines Auskunftsanspruchs (§ 101 UrhG) beim Access-Provider holen könnte. Damit aber sei es möglich, Personenbezug herzustellen, so dass die Daten personenbezogen seien. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung wird abzuwarten sein. Ob eine grundsätzliche Möglichkeit der Datenzusammenführung in Zusammenhang mit einer IP-Adresse zwingend bedeutet, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, halten wir für wenig praxisgerecht und stimmen damit dem Kollegen Bahr zu, der sich bereits im Zusammenhang mit dem Urteil des LG Berlin kritisch zu der angeblich herrschenden Meinung geäußert hat (Dr. Bahr).
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2009

    Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.11.2007, Az. 6 U 95/07
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 95 Abs. 2 TKG

    Das OLG Köln hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass eine Datenschutzerklärung und die Einwilligung des Verbrauchers zur werblichen Verwendung seiner Daten differenziert auszugestalten ist. Die Vertragsbestimmung „Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen des Konzerns … zur Kundenberatung, Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragsdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und feiwillig angegebenen Daten …“ benachteilige daher Verbraucher unangemessen i.S. des § 307 Abs. 1 BGB, weil sie auch das Einverständnis des Verbrauchers zu telefonischer Werbung umfasse und hierbei den von der Rechtsprechung insbesondere zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG entwickelten Kriterien nicht genüge.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06
    §§
    3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 28 Abs. 3 BDSG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Weitergabe von Kundendaten einschließlich der Kontoverbindung des Kunden an Dritte für Werbezwecke wettbewerbswidrig ist, wenn keine wirksame Einwilligung des Kunden vorliegt. Das Gericht führte aus, dass Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz in einer Vielzahl von Fällen zwar nicht wettbewerbswidrig seien, da es an der erforderlichen Marktbezogenheit bei einer Verletzung in der Regel fehle.  Hier hatte die Beklagte, ein Telekommunikationsdienstleister, jedoch Kundendaten an eine verbundene Lottereieinnahmestelle weitergegeben, in dem Wissen, dass an diese Kunden mit massiver Werbung herangetreten und sogar unberechtige Abbuchungen von Kundenkonten getätigt würden. Die dadurch ausgelösten Auswirkungen auf den Wettbewerb gingen über die rechtswidrige Datenweitergabe an sich hinaus, so dass eine Marktbezogenheit in diesem Fall zu bejahen sei. Zweck der Weitergabe sei die Verschaffung eines wettbewerbsrechtlichen Vorteils. Die Beklagte war durch die Weitergabe der Daten wissende und willentliche Teilnehmerin am Wettbewerbsverstoß und wurde auf dieser Basis verurteilt.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2005, Az. 7 U 52/05
    §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, §§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1, 309 Nr. 12 b BGB, §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2, 5, 6 TDDSG


    Das OLG Brandenburg hat in vorliegendem Urteil eine Monopolstellung der Firma eBay verneint und folgende AGB-Klauseln für unbedenklich gehalten:
    – „Ich … erkläre, dass ich volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig bin“;
    – „Ich willige in die Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung ein“;
    – „Ich willige ein, dass e. meine personenbezogenen Daten für e.-Marketing-Maßnahmen wie z. B. zur Versendung von e-mails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter) verarbeitet und nutzt“ und
    – „Ich bin damit einverstanden, dass e. meine personenbezogenen Daten auch verarbeitet und nutzt, um mir auf persönliche Interessen zugeschnittene Angebote in „mein e.“ zu präsentieren“.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2008

    In einem Datenschutzgespräch haben sich der Bundesinnenminister, der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Datenschutzbeauftragten der Länder und die Vertreter weiterer Bundesministerien am 04.09.2008 darauf verständigt, ein Gesetz über sog. Datenschutzaudits zu entwerfen, dass § 9 a BDSG vervollständigen soll. Der Entwurf soll spätestens Ende November 2008 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eckpunkte der Gesetzesregelung sollen sein:

    „* Vergabe des Datenschutzauditsiegels, wenn über die Einhaltung der Gesetze hinaus Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden
    * Erarbeitung der Richtlinien in einem Ausschuss mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung
    * kontinuierliches Kontrollverfahren statt einmaliger Kontroll- und Vergabeprozedur
    * Durchführung durch staatlich überwachte, private Kontrollstellen
    * zentrale und bundesweite Zulassung der Kontrollstellen nach einheitlichen Kriterien
    * Begrenzung des Datenschutzaudits auf Unternehmen
    * Freiwilligkeit des Datenschutzaudits
    * Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Einbeziehung in das Kontrollverfahren
    * ggf. Berücksichtigung eines Datenschutzaudits bei der noch zu prüfenden Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen. „
    (mehr …)

I