Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Spick-Mich-Urteil des BGH wird nicht zur Entscheidung angenommenveröffentlicht am 23. September 2010
BVerfG, Beschluss vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09
§§ 93a; 93 b; 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG
Das BVerfG hat eine mit gewisser Spannung erwartete Entscheidung in der Verfassungsbeschwerde der auf dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de negativ bewerteten Lehrerin gegen das Urteil des BGH nicht zur Entscheidung angenommen und sich eine Begründung erspart. Zum kurzen Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: Bewertungsportal spickmich.de verletzt nicht die Rechte der bewerteten Lehrerveröffentlicht am 23. September 2010
BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
§ 823 Abs. 2; 1004 analog BGB; §§ 4; 29; 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1; 2; 5 GGDer BGH hat entschieden, dass die Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten einer Lehrerin (hier: der Klägerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de, einem Schülerportal, nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt und auch nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Lehrerin eingreift. Eine rechtsverletzende Prangerwirkung sei nicht festzustellen. Vielmehr seien Bewertungen von Lehren vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten mandatsbezogene Informationen zu erteilen, die seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegenveröffentlicht am 19. September 2010
KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws (B) 51/07
§§ 38 Abs. 3 S. 1; 43 Abs. 1 Nr. 10 BDSGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Strafverteidiger nicht verpflichtet ist, Daten an den Datenschutzbeauftragten herauszugeben, wenn damit die Verschwiegenheitsverpflichtung zu einem konkreten Mandat verletzt wird. Das Urteil gilt übrigens nicht nur für Strafverteidiger, sondern ist das Privileg eines jeden Rechtsanwalts. Zum Volltext der Entscheidung, auf die der Kollege Burhoff hingewiesen hat:
- Überwacht die EU demnächst ihrer Bürger mit INDECT?veröffentlicht am 12. September 2010
Größeres Diskussionspotential dürfte in Zukunft das INDECT-Projekt der Europäischen Union wecken. Das Überwachungsprojekt soll zwar kein „global monitoring“ irgendeiner Gesellschaft zum Ziel haben, doch ist unschwer erkennbar, dass ein solches Bündel an Werkzeugen zwangslos hierzu umfunktioniert werden kann. Zu der Beschreibung des Projekts hat sich auch die Piratenpartei kritisch geäußert. Die EU fasst ihre Ambitionen wie folgt zusammen: (mehr …)
- Schweiz: Schwerer Schlag gegen die Logistep AG als Ermittler von Filesharer-IP-Adressenveröffentlicht am 9. September 2010
Schweizer Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010
Art. 12; 13 DSGDas Schweizer Bundesgericht hat nach Klage des obersten Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragten Hanspeter Thür entschieden, dass die Ermittlung der IP-Adressen von Filesharern gegen das Schweizer Datenschutzrecht verstößt. Danach dürfte die in der Schweiz ansässige Firma Logistep AG, welche seit Jahren mit einer selbst entwickelten Spezialsoftware vermeintliche Urheberrechts-Verstöße in Internet-Tauschbörsen durch Erfassen von IP-Adressen beweissicher zu protokollieren versucht, ihre Pforten in der Schweiz schließen. Die Ermittlungsergebnisse von Logistep waren bislang Grundlage zahlreicher deutscher Urteile. Es fragt sich nun, welche Wirkung dieses Urteil für die Logistep AG hinsichtlich etwaiger in der Vergangenheit ermittelter IP-Adressen aus Sicht deutscher Gerichte hat. Hier finden Sie den vollen Artikel.
- EU: Offensichtlich droht den Bürgern jetzt die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen-Anfragen / Die „Schriftliche Erklärung 29“veröffentlicht am 4. Juni 2010
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein emotionsgeladenes Thema. Während die einen den Schutz von Kindern gegen sexuelle Gewalt (Kinderpornographie) mit ihr eindämmen wollen, sehen die anderen darin nur einen schlecht verschleierten Versuch, den „gläsernen Bürger“ zu schaffen. Das BVerfG hat (Urteil vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 ) entschieden, dass die im Februar 2010 noch geltende Form der Vorratsdatenspeicherung nach deutschem Recht gegen die Verfassungsrechte der Bürger verstößt. Da die EU-Richtlinie 2006/24/EG eine Vorratsdatenspeicherung der Mitgliedsstaaten jedoch festschreibt, wird Deutschland eine andere Form der Vorratsdatenspeicherung bald auf den Weg bringen müssen. Derweil bahnt sich in der EU eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung an. Die sog. „schriftlichen Erklärung 29“ (0029/2010) enthalte, so die Kritik des EU-Parlamentariers Christian Engström, auch einen Aufruf an die EU-Kommission, die Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinenfragen auszuweiten. Zitat: „2. fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können;“ Massiv kritisiert wird insoweit, dass den Parlamentariern, unter anderem durch einen Verzicht auf die explizite Benennung des Begriffs „Vorratsdatenspeicherung“, vorenthalten worden sei, worum es wirklich gehe. Die Erklärung trägt den harmlosen Titel „Schriftliche Erklärung zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung„. Nachdem 369 von notwendigen 324 Unterschriften bereits vorlagen, haben erste Parlamentarier, wie auch Engström, ihre Unterschrift offensichtlich zurückgezogen.
- OLG Koblenz: Bank darf unstreitigen Kredit der SCHUFA meldenveröffentlicht am 22. Mai 2010
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2009, Az. 4 U 423/09
§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSGDas OLG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass eine Bank nicht rechtswidrig handelt, wenn sie eine Kreditvergabe der SCHUFA meldet, soweit der Verbraucher nicht darlege, dass unrichtige Informationen weitergegeben würden. Die Rechtsauffassung wurde im Rahmen eines sog. Hinweisbeschlusses mitgeteilt. (mehr …)
- TWITTER: Erklärt ein „Follower“ stillschweigend seine Einwilligung, vom verfolgten Twitter-User Werbenachrichten zu erhalten?veröffentlicht am 22. April 2010
Nachdem Kollege Rauschofer zuvor das Ende der abmahnungsfreien Zone „Twitter“ proklamierte, macht nun der Kollege Dramburg auf eine „Abmahnung“ aufmerksam, die einem offensichtlich per Direct Message werbenden Unternehmen übermittelt wurde. Bei Twitter können private Nachrichten („tweets“) anderen Twitter-Usern direkt zugeschickt werden, allerdings nur soweit diese dem jeweiligen Twitter-Mitglied folgen (Twitter). Derartige Nachrichten werden „Direct Messages“ oder auch „DM“ genannt. Der Abmahner, eine anwaltlich (noch) nicht vertretene Person, sah in der erfolgten Werbung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Nun diskutiert der Kollege Dramburg eine interessante Frage. Ist der Umstand, dass ein Twitter-User einem anderen folgt, als Einwilligung zu sehen, von dem verfolgten User auch Werbe-Nachrichten zu erhalten? (mehr …)
- LG Köln: Der öffentliche Verkauf von rechtskräftigen Forderungstiteln auf einer Titelbörse ist zulässigveröffentlicht am 22. März 2010
LG Köln, Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSGDas LG Köln hat entschieden, dass der Schuldner zweier rechtskräftig titulierter Forderungen nicht verhindern kann, dass diese Daten auf einer Titelbörse veröffentlicht werden. Die Beklagte betrieb im Internet unter www…..com ein als „Titelbörse“ bzw. „Die Titelbörse“ bezeichnetes Online-Portal, über welches titulierte Forderungen gehandelt wurden, wobei die Beklagte selbst in die Kaufverhandlungen nicht involviert war und hierfür auch keine Provisionen erhielt. Auf der Plattform wurden insbesondere Titel deutscher Schuldner gehandelt. (mehr …)
- BVerfG: Gegenwärtige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung – Filesharer gehen leer ausveröffentlicht am 3. März 2010
BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08
Art. 10 Abs. 1 GG; §§ 96; 113a; 113b TKG; § 100g StPODas BVerfG hat die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in § 113a TKG für verfassungswidrig erklärt. Abgemahnten Filesharern gereicht dieses Urteil jedoch nicht zum Vorteil. Der für die Anwendung von § 113a TKG zu berücksichtigende § 113b TKG zeigt nämlich, dass es hierbei allein um die Auskunftserteilung an staatliche Stellen geht. Zitat: „Der nach § 113a TKG Verpflichtete darf die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten 1. zur Verfolgung von Straftaten, 2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder 3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen übermitteln, soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 113a vorgesehen und die Übermittlung im Einzelfall angeordnet ist; für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach § 113 darf er die Daten nicht verwenden.“ Für die Filesharing-Auskunft wird auf § 96 TKG zurückgegriffen. Die dort genannten Verkehrsdaten dürfen „verwendet werden, soweit dies … durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke … erforderlich ist.“ Eine solche Vorschrift ist § 101 (insbesondere Absatz 2 und 9) UrhG.