IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
    Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 29 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG, § 41 Abs. 1 BDSG

    Der BGH hat entschieden (zum Volltext der Entscheidung s. unten), dass die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de) zulässig ist. Die Parteien stritten über die Zulässigkeit der Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten der Klägerin (einer Lehrerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de. Dass die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes auf die Datenerhebung und -übermittlung in Form eines Bewertungsportals nur eingeschränkt Anwendung finden, weil für mit Bewertungsforen verbundene Datenerhebungen das in § 41 BDSG enthaltene Medienprivileg gelte, wies der Senat zurück. Im Streitfall sei der Anwendungsbereich des § 29 BDSG und nicht des § 28 BDSG eröffnet. Die beklagten Betreiber der Plattform verfolgten mit der Erhebung der Daten keinen eigenen Geschäftszweck, wie dies § 28 BDSG voraussetze, sondern würden die Daten geschäftsmäßig im Sinne des § 29 BDSG zur Übermittlung an Dritte erheben und speichern. Dass zur Finanzierung der Website auch Werbeanzeigen verbreitet werden, sei nicht Zweck der Datenerhebung. Die Erhebung der Daten erfolgt vielmehr im Informationsinteresse und für den Meinungsaustausch der Nutzer. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    Nach einem Bericht von heise haben die deutschen Datenschützer gemeinschaftlich an Behörden und andere öffentliche Stellen die Aufforderung gesandt, soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook „zurückhaltend zu nutzen“. Darunter werde verstanden, dass Behörden keine Profilseiten oder Fanpages einrichten sollten. Zweck dieser Aufforderung ist es, die Bürger davor zu schützen, bei der Information über öffentliche Stellen im Internet unfreiwillig Daten preiszugeben. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte war vor Kurzem auch schon weiter gegangen (wir berichteten hier und hier) und hatte alle Stellen im nördlichsten Bundesland dazu aufgefordert, Fanpages und Plug-ins zu entfernen – dies sogar unter Androhung von empfindlichen Bußgeldern.

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10
    § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    ZPO; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 13 Abs. 6 S. 1 TMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Auskunft zu dem Klarnamen eines unter einem Pseudonym handelnden Foren-Benutzers hat, der über den Arzt eine negative Meinung geäußert hatte. Einem solchen Auskunftsanspruch stehe die eindeutige Wertung des Gesetzgebers in § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG entgegen, wonach ein Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2011

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat per Pressemitteilung vom 15.09.2011 verkündet, dass „ab sofort ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich“ sei (hier). Seit Ende 2009 habe der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (hier) und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Als Hintergrund wird ein entsprechender „Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“ genannt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

  • veröffentlicht am 8. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Beschluss vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Ermittlung von IP-Adressen durch eigens beauftragte Firmen zum Zwecke der späteren Auskunft über den Anschlussinhaber gemäß § 101 Abs. 9 UrhG nicht rechtswidrig ist. Die sog. Vorratsdatenspeicherung sei hier nicht berührt. Die rechtlichen Interessen der Anschlussinhaber seien ausreichend dadurch geschützt, dass die Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt unterliege. Darüber hinaus sei gerade mit der Ermittlung der IP-Adressen als solche noch kein Eingriff in die Rechte deren Inhaber verbunden, da die IP-Adressen noch gar keinen Aufschluss über die Identität des jeweiligen Nutzers geben würden. Dieser sei erst durch die Zusammenführung mit weiteren Angaben ermittelbar. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 30. Juli 2011

    LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011, Az. 4 Sa 2132/10
    §§ 3, 88 TKG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf dienstliche E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifen darf, sofern die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im Postausgang belassen werden. Der Zugriff werde in diesem Fall nicht durch das Fernmeldegeheimnis beschränkt. Auch wenn den Mitarbeitern die private Nutzung ihres dienstlichen E-Mails-Accounts gestattet sei, dürfe dem Arbeitgeber nicht der Zugriff auf das elektronische Postfach vollständig verweigert werden. Ein Arbeitgeber werde allein durch die Gestattung privaten E-Mail Verkehrs unter Nutzung des dienstlichen Rechners und des dienstlichen Accounts nicht zum Dienstanbieter. Auch ein Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin liege nicht deswegen vor, weil durch die Öffnung des dienstlichen E-Mail-Accounts angesichts der auch privaten Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse ein Zugriff auf private EMails zumindest potentiell möglich gewesen sei. Die Beklagte konnte darlegen, dass tatsächlicher Zugriff nur auf solche als dienstlich erkennbare E-Mails erfolgt sei. Als „privat“ gekennzeichnete E-Mails seien nicht geöffnet worden. Die Daten der dienstlichen E-Mails seien hingegen dem Arbeitgeber zuzuordnen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer.

  • veröffentlicht am 29. Juni 2011

    OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011, Az. 6 U 8/11
    § 4a BDSG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die „Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten“ inklusive einer teilweisen Entbindung vom Bankgeheimnis eines großen Finanzdienstleisters rechtmäßig ist. Die Verbraucherzentrale Bundesverband war der Auffassung, dass die unten genannte Klausel den Verbraucher benachteilige. Das Gericht führte dazu jedoch aus, dass die Klausel einer AGB-Inhaltskontrolle standhalte. Die Einwilligung erfolge nicht in einer Zwangssituation und sei auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Der Verbraucher werde auf den vorgesehen Zweck der Verwendung der Daten ausreichend hingewiesen und die Einwilligung sei ausreichend bestimmt formuliert. Zur streitigen Klausel und zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Mai 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11
    § 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach der „Gefällt mir“- oder „Like“-Button ohne datenschutzrechtlichen Hinweis auf die weitere Verwendung der dadurch erzeugten Daten, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, da die betroffene Vorschrift § 13 TMG keine Marktverhaltensvorschrift sei (vgl. § 4 Nr. 11 UWG). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I