Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Personen, die ein Telefonat „zufällig mithören“ dürfen als Zeugen vernommen werden / Berichtet von Dr. Dammund Partnerveröffentlicht am 18. Januar 2011
BAG, Urteil vom 23.04.2009, Az. 6 AZR 189/08
Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GGDas BAG hat im Rahmen einer Kündigungsschutzklage entschieden, dass das zufällige Mithören eines Telefonats keinem Beweisverwertungsverbot unterliegt. Ein Dritter, der – ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hätte – den Inhalt eines Telefonats wahrgenommen hat, könne also als Zeuge auftreten. Diese Situation sei von dem Fall, dass der Beweispflichtige einen Dritten durch zielgerichtetes Handeln zum (heimlichen) Mithören eines Telefonats veranlasse, zu differenzieren. Im letzteren Fall liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des unwissentlich Belauschten vor, so dass ein Beweisverwertungsverbot greife. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Michael Seidlitz. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Dresden: Über 2.000 EUR Strafe für Upload von 25 urheberrechtlich geschützten Werken und Betreiben eines sog. Filesharing-Trackers / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 18. Januar 2011
AG Dresden, Urteil vom September 2010
§ 27 StGB, § 106 Abs. 1 UrhGDas AG Dresden hat entschieden, dass sich der Betreiber einer zentralen Steuerungseinheit zum Betrieb einer Filesharing-Börse (sog. Tracker) wegen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar macht. Nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) nahmen an dem Filesharing-Netzwerk ca. 15.000 Mitglieder teil. Zum Ermittlungszeitpunkt waren zeitweise mehr als 1.200 Dateien, vornehmlich aktuelle Kinofilme, online. Auch Computerspiele und Pornofilme waren verfügbar. Der Trackerbetreiber verwaltete die Zugänge der Tauschbörsen-Teilnehmer und legte diesen ein Regelwerk auf. Danach drohte Mitgliedern u.a. die Verbannung aus dem Filesharing-Netzwerk, wenn die jeweils heruntergeladenen Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereitgehalten wurden. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.
- FG Baden-Württemberg: Bei großer Anzahl von Privatverkäufen bei eBay droht Umsatzsteuerpflicht / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 18. Januar 2011
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010, Az. 1 K 3016/08
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStGDas FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein als „Privatverkäufer“ angemeldetes eBay-Mitglied, dass innerhalb von 3 1/2 Jahren ca. 1200 Verkäufe über „Gebrauchsgegenstände“ (u.a Steiff-Teddybären) abwickelt, der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dies ist insbesondere insoweit von erheblicher Relevanz, als dass wohl die überwiegende Anzahl der Verkäufer bei eBay als „privat“ angemeldet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- GVU: Aktuelle Warnung vor Unbekannten, die PCs von angeblichen Filesharern hacken, Daten löschen und Warnungen im Namen der GVU hinterlassenveröffentlicht am 17. Januar 2011
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) weist aktuell auf offensichtlich bösartig agierende(n) Dritte hin, welche ihren Ruf schädigen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: „Aktuell hackt ein Unbekannter Netzwerkfestplatten von Internetnutzern und löscht dort Dateien. Dabei hinterlässt er eine Textdatei. Nach deren Inhalt wurde die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) angeblich über das Kontaktformular der organisationseigenen Website auf illegale Inhalte hingewiesen. Die GVU habe daraufhin das System gescannt und diese Inhalte sichergestellt. Im Weiteren enthält der Text eine veraltete Kopie des GVU-Impressums.“ Die GVU distanziert sich von diesem Verhalten und dem Schreiben und bezeichnet das Vorgehen als „kriminelle Machenschaft“. Sie empfiehlt den Geschädigten, unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei zu stellen.
- APPLE: Dürfen Zeitungsverlage die Tagesausgaben für iPad zukünftig nur noch über den AppStore verkaufen? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
Unter der Überschrift „Apple will an Zeitungsabos mitverdienen“ berichtet heise.de, dass Apple die Regeln bei der Abwicklung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements für das iPad für belgische und niederländische Medien ab dem 01.04.2010 offenbar verschärfen will. Demnach dürfen die Zeitungen laut einer Anweisung von Apple zahlenden Lesern ihrer Printversion nicht mehr die elektronische Version der jeweiligen Zeitung via App (Softwareprogramm aus dem Apple App-Store) kostenlos liefern. Mit den App werden die einzelnen Ausgaben von den verlagseigenen Servern ausgeliefert. Auf diese Weise ist es den Verlagen auch möglich, elektronische Ausgaben auf eigene Rechnung zu kassieren. Hieran möchte Apple offensichtlich mit den App-Store-üblichen 30 Prozent beteiligt werden. Die liberale niederländische Partei VVD will gegen Apples Verhalten vorgehen, notfalls unter Einschaltung des VVD-Mitglieds Neelie Kroes, die EU-Medienkommissarin ist.
- LG Nürnberg-Fürth: Rechtsanwalt muss nicht unmittelbar auf Berufsregeln verlinken / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK 0 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 5c, Nr. 6 TMGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass seitens eines Rechtsanwalts keine Verpflichtung besteht, auf die Berufsregeln zu verlinken. Im vorliegenden Fall hatte der Kollege lediglich auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlinkt. Es war damit für den Ratsuchenden noch ein weiterer Klick auf einen (auf einem orangefarbenen Kasten hinterlegten) Link mit der Beschriftung „Informationspflichten gemäß § 5 TMG / Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung“ zur Einsichtnahme in einen Überblick von Berufsregelungen notwendig. Zitat: (mehr …)
- AG München: Kein nachträglicher Ausschluss der Gewährleistung bei privatem Autoverkauf über eBay / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
AG München, Urteil vom 11.12.2009, Az. 122 C 6879/09
§§ 433, 437, 440, 443 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein privater (Auto-)Verkäufer bei einer eBay-Auktion nicht bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs versprechen und sodann jedoch die Gewährleistung ausschließen kann. Der Käufer hatte das Fahrzeug bei eBay ersteigert und sodann mit dem Verkäufer noch einen Kaufvertrag nach Muster des ADAC abgeschlossen. Laut Auktionsbeschreibung sei das Fahrzeug in „gebrauchtem, aber gut erhaltenen Zustand“. Es sei „unfallfrei, scheckheftgepflegt und mit Standheizung und Tempomat ausgestattet“. Nach Übergabe stellte sich heraus, dass Standheizung und Tempomat nicht vorhanden und die letzte Wartung nicht durchgeführt worden war. Der Käufer erklärte den Rücktritt vom Vertrag und forderte den Kaufpreis zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Auch wenn im ADAC-Kaufvertragsformular vereinbart worden sei, dass der Käufer das Fahrzeug wie besehen erwerbe, stelle dies keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss für die in der Auktionsbeschreibung geschilderten Attribute dar. Diese seien gemäß dem Angebot geschuldet gewesen und nicht erfüllt worden. Der Käufer habe auch sofort zurücktreten dürfen, da der Verkäufer arglistig gehandelt habe. Er habe Beschaffenheiten zugesichert, die gar nicht vorlagen. Auf Grund dessen habe der Käufer sich nicht wegen einer Nachbesserung an den Verkäufer wenden müssen.
- BFH: Keine Umsatzsteuerpflicht für Briefmarkensammler, der (Teile seiner) Sammlung veräußert und 386.000 DM Erlös erzielt / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
BFH, Urteil vom 29.06.1987, Az. X R 23/82
§ 2 Abs. 1 UStG (1967)Der BFH hat mit diesem schon betagteren Urteil entschieden, dass ein Briefmarkensammler, der mit dem Verkauf einer Briefmarkensammlung einen Gesamterlös von 386.000 DM erzielt, gleichwohl nicht im steuerrechtlichen Sinne „nachhaltig tätig“ sein muss und dementsprechend auch nicht notwendigerweise als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln ist, wenn er im Rahmen einer aus privaten Neigungen begründeten und fortgeführten Sammlung Einzelstücke in der Art des Wegtauschens veräußert und Teile der Sammlung umschichtet oder die Sammlung teilweise oder vollständig veräußert. (mehr …)
- GOOGLE: Doch kein Bußgeld für Website-Betreiber, die Google Analytics nutzen? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 16. Januar 2011
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hatte laut FAZ mit einem medialen Paukenschlag die Gespräche mit Google hinsichtlich der beanstandeten Datenschutzrechtsverstöße durch die Verwendung von Google Analytics abgebrochen („Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat.“). Da das US-amerikanische Unternehmen in Deutschland nicht belangt werden könne, wollte der Datenschutzbeauftragte mit Bußgeldern gegen die Website-Betreiber vorgehen, welche Google Analytics einsetzten. Es war gar die Rede von einem Musterprozess gegen ein Großunternehmen. Nunmehr hat Alan Wrafter vom Google Analytics-Team im „Google Conversion Room Blog“ am 14.01.2011 verkündet, dass man mit dem Beauftragten noch einmal gesprochen habe. Zitat: „Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen. Zudem begrüßen wir, dass die Gespräche zwischen uns und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.„
- OLG München: Zum ewigen Räumungsverkauf des Teppichhändlers – Teppiche haben keinen „Verkehrswert“ / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 16. Januar 2011
OLG München, Urteil vom 25.11.2010, Az. 29 U 3458/10 – nicht rechtskräftig
§§ 3; 4 Nr. 4; 5 UWGDas OLG München hat einer Verwertungsgesellschaft für Orientteppiche bestimmte Werbeaussagen beim eher üblichen ewigen hektischen Ausverkauf verboten. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer „Teppichliquidation“ prominent auf eine zeitliche Befristung des Sonderverkaufs hingewiesen („Da die Frist zur Liquidation der unzähligen erlesenen Unikate in Kürze beschlussgemäß ausläuft, haben Liebhaber niveauvoller Wohnkultur nur noch wenige Tage Zeit, das beste Schnäppchen des Jahres zu machen.“) und in diesem Zusammenhang auf einen „Endspurt der Auflösung im Kreissparkassenauftrag“ hingewiesen. Dabei sollte es „extreme Preiszugeständnisse“ geben, „ausnahmslos bis zu 67 % unter dem Verkehrswert“. Dem Kunden sollte das Geschäft ferner mit dem Hinweis auf eine Öffnung an Fronleichnam schmackhaft gemacht werden, wobei allerdings mit dem kleineren Zusatz „Beratung und Verkauf nur zur gesetzlichen Zeit“ darauf hingewiesen wurde, dass die Teppiche zu Fronleichnahm wohl nur besichtigt werden konnten. Weiter wurde der Eindruck erweckt, der Sonderverkauf sei zeitlich befristet. (mehr …)