Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Werbung mit einer Garantie bei eBay ist unzulässig, wenn dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nicht in der Artikelbeschreibung mitgeteilt werdenveröffentlicht am 24. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2013, Az. 4 U 182/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 477 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit „5 Jahren Garantie“ bei eBay unzulässig ist, wenn die Informationspflichten des § 477 BGB nicht erfüllt werden. Danach habe der Anbieter der Garantie einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zu erteilen sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Da bei eBay ein Kaufvertrag bereits mit Abgabe des höchsten Gebots bzw. mit Betätigen der „Sofort-Kaufen“-Taste zustande komme, müssten diese Informationen bereits in der Artikelbeschreibung erteilt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bremen: Vergisst der Verkäufer die Festlegung eines Mindestgebots bei einer eBay-Auktion, berechtigt dies nicht zum Abbruchveröffentlicht am 7. Mai 2013
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2012, Az. 23 C 0317/12
§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 BGBDas AG Bremen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei einer eBay-Auktion zum Startpreis von 1,00 EUR versehentlich kein Mindestgebot festlegt, nicht zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums berechtigt ist. Das Bemerken des fehlenden Mindestgebots kurz nach Start der Auktion sei kein Irrtum im Sinne des § 119 BGB, da kein Vertippen o.ä. vorliege. Eine Anfechtung käme nur dann in Betracht, wenn versehentlich ein Sofort-Kaufen-Preis von 1,00 EUR eingegeben worden wäre, da in dem diesem Fall für den Bieter regelmäßig erkennbar sei, dass ein Irrtum vorliegen müsse, weil keine Aussicht darauf bestehe, dass der Verkaufspreis durch die weitere Auktionsdauer hochgetrieben werde. Vorliegend sei deshalb ein Vertrag zum Preis von 1,00 EUR (=Höchstgebot bei Auktionsabbruch) zustande gekommen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Mobilfunkkunde hat keinen Anspruch auf Rufnummer, die durch unzulässigen Handel erworben wurdeveröffentlicht am 25. März 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2012, Az. 6 O 518/10
§ 4 TNVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde keinen Anspruch auf (Rück-)Erteilung einer Rufnummer hat, die er zuvor durch unzulässigen Rufnummernhandel erworben hat. Der Kläger hatte eine so genannte „VIP-Nummer“ bei eBay erworben und zunächst auch nutzen können. Durch eine fingierte Transaktion eines Mitarbeiters des Mobilfunkanbieters sei ihm diese jedoch wieder entzogen worden. Eine erneute Zuweisung sei jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht möglich, da der Erwerb über eBay bereits unzulässig gewesen sei. Rufnummern dürften gemäß der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) nicht zwischen Teilnehmern gehandelt werden, so dass auch kein Anspruch des Erwerbers auf diese Rufnummer geltend gemacht werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Bonn: Negativbewertung bei eBay „VORSICHT!!!! Beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!“ ist unzulässigveröffentlicht am 28. Februar 2013
AG Bonn, Urteil vom 09.01.2013, Az. 113 C 28/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGBDas AG Bonn hat entschieden, dass eine negative Bewertung durch einen Käufer bei eBay mit dem Wortlaut VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!“ unzulässig ist, da hierdurch falsche Schlüsse auf das Geschäftsgebaren des Verkäufers gezogen werden können. Vorliegend hatte der Käufer vor Abgabe seiner Bewertung keinen Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und einen möglichen Defekt gemeldet. Gleichwohl erwecke der Wortlaut der Bewertung (zweimal die Warnung „Vorsicht“ sowie der Gebrauch zahlreicher Ausrufezeichen) den Eindruck, dass der Verkäufer nicht willens oder nicht fähig sei, funktionierende Geräte zu liefern. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall. Was wir davon halten? Eine geharnischte Bewertung bei eBay sollte nicht beim ersten Ärger abgefeuert, sondern wohldurchdacht werden, da jedenfalls das AG Bonn auch „zwischen den Zeilen“ liest – in diesem Fall wohl zu Recht. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Lichtenberg: eBay-Verkäufer kann keinen Wertersatz wegen Gebrauchsspuren der Ware verlangen, wenn diese im Rahmen der Prüfung durch den Kunden entstanden sindveröffentlicht am 27. Februar 2013
AG Lichtenberg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 31 C 30/12
§ 357 BGBDas AG Lichtenberg hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer nach Widerruf des Kaufvertrags durch den Kunden keinen Wertersatz für erhebliche Gebrauchsspuren geltend machen kann, wenn diese Spuren im Rahmen der Prüfung des Kaufgegenstandes durch den Kunden entstanden sind. Dies gelte vorliegend auch für einen Katalysator, den der Kunde zunächst einbaute und dann feststellte, dass er nicht passte. Dieses Risiko einer Wertminderung sei vom Verkäufer zu tragen und dieser müsse in einem solchen Fall den vollen Kaufpreis erstatten.
- LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Nürnberg: Schaden durch Fotoklau bei privater eBay-Auktion richtet sich nach üblicher Lizenzgebühr des Lichtbildners / 100 % Verletzerzuschlag gerechtfertigtveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der rechtswidrigen Verwendung eines fremden Fotos (Lichtbildes) in einer eBay-Auktion der entstehende Schaden nach dem Grundsatz der fiktiven Lizenzanalogie zu berechnen ist. Dabei sei nicht der Wert der mit dem Bild angebotenen Sache zu Grunde zu legen, sondern, soweit vorhanden, die üblichen Lizenzsätze des Urhebers. Hinzukomme ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Im vorliegenden Fall kam der Senat bei drei Bildern zu einem Gesamtstreitwert von 900,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Sache nach Auktionsbeginn abgebrochen werdenveröffentlicht am 15. Januar 2013
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: MFM-Liste findet nicht bei Bilderklau durch einen bei eBay privat handelnden Nutzer Anwendungveröffentlicht am 11. Januar 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 66/12
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die zur Berechnung eines fiktiven Lizenzschadens üblicherweise herangezogene MFM-Liste nicht Anwendung findet, wenn der durch private Nutzung eines Fotos auf der Internethandelsplattform eBay entstandene Schaden berechnet werden soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Erneuter zeitgleicher Wettbewerbsverstoß jeweils im Onlineshop und bei eBay führt auch zu zwei gesonderten Vertragsstrafenveröffentlicht am 20. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
§ 339 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer wettbewerbswidrigen AGB-Klausel jeweils in einem Onlineshop und bei eBay zu gesonderten Vertragsstrafen führen kann, wenn die duale Verwendung zuvor entsprechend abgemahnt wurde. Dem Einwand der Beklagten, sie habe aufgrund eines einheitlichen Entschlusses die neue Klausel in beiden Bereichen, eBay und Online-Shop, verwendet, so dass allenfalls nur eine Vertragsstrafe verwirkt sei, folgte der Senat nicht. Auch dem Einwand, dass es kein besonderes Sicherungsbedürfnis gebe, das einer solchen Annahme entgegenstehen würde, was schon daraus folge, dass die Klägerin die Klausel einheitlich angegriffen habe, berücksichtigte das OLG Hamm nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)