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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, Az. 38 C 329/13
    § 281 BGB, § 433 BGB

    Das AG Offenbach hat entschieden, dass der bloße Verdacht einer Beschädigung der zu verkaufenden Ware noch nicht zu einem Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay berechtigt. Vorliegend hatte der Verkäufer eines Felgensatzes die Auktion vorzeitig beendet, da seine Frau ihm berichtete, dass sie über einen hohen Bordstein gefahren sei und daher möglicherweise ein Schaden an einer Felge vorliegen könne. Der Abbruch der Auktion führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende die Felgen zum gebotenen Preis ersteigert habe. Eine berechtigte Angebotsrücknahme hätte nur vorgelegen, wenn mit Sicherheit ein Schaden vorgelegen hätte und dieser Schaden auch erst während der Auktionslaufzeit (und nicht wie vorliegend bereits davor) eingetreten wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 216/11
    § 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UrhG; § 137 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Betreiberin der Internet-Handelsplattform eBay selbst auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen haftet, wenn sie Adwords-Anzeigen auf schutzrechtsverletzende Produkte schaltet. Mit dieser Verhaltensweise verlasse eBay die Stellung als neutrale Vermittlerin von Angeboten und verliere das Haftungsprivileg von Diensteanbietern. Daher sei es dann zumutbar, dass erhöhte Kontrollpflichten einzuhalten seien und eBay müsse die über die Links in den Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Kiel, Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13.Kart
    § 33 Abs. 1 und Abs. 2, 1 GWB, Art. 101 AEUV

    Das LG Kiel hat entschieden, dass es kartellrechtswidrig ist, im geschäftlichen Verkehr in Händlerverträgen mit Einzelhändlern für das Sortiment an bestimmten Produkten (hier: Digitalkameras) zu bestimmen, dass deren Verkauf über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, ohne Einschränkungen oder Ausnahmen nicht gestattet ist, insbesondere durch eine Vertragsbestimmung mit dem Wortlaut:„Der Verkauf über so genannte „Internet Auktionsplattformen“ (z. B. eBay), „Internetmarktplätze“ (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. November 2013

    LG Gießen, Beschluss vom 25.07.2013, Az. 1 S 128/13
    § 119 BGB

    Das LG Gießen hat entschieden, dass die vergessene Angabe eines Mindestverkaufspreises nicht automatisch zur Lösung von einem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bereits geschlossenen Kaufvertrag führt. Erkläre der Verkäufer nicht rechtzeitig eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums, habe er sich daran festhalten zu lassen. Vorliegend war ein Jetski zum Preis von 5,50 EUR veräußert worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013, Az. 4 U 26/13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22a Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 StVZO; § 23 Abs. 1 StVG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen wettbewerbswidrig ist. Für das Verbot des Feilbietens nach der StVZO sei ausschließlich die objektive Verwendungsmöglichkeit entscheidend, unerheblich sei hingegen, wozu der Verwender das Fahrzeugteil im Einzelfall benutzen wolle. Ein Hinweis „Im Bereich der StVZO nicht erlaubt. Eine Eintragung ist möglich, bleibt aber jedem selbst überlassen“ in der streitgegenständlichen Auktion hebe die Wettbewerbswidrigkeit nicht auf. Ähnlich hatte das OLG Hamm auch bereits knapp ein Jahr zuvor entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart – nicht rechtskräftig
    § 1 GWB, § 2 Abs. 2 S. 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB, EG-GVO 2790/1999

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, Az. 3 U 216/06 – nicht rechtskräftig
    § 4 MarkenG, 14 MarkenG, § 8 Abs. 1 UWG, § 9 GMVO, § 102 Abs. 1 GMVO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform ebay.de nicht ohne weiteres für marken- und wettbewerbswidrige Angebote ihrer Nutzer / Mitglieder haften. eBay sei ein Unternehmen, dass bei dem Warenverkauf eine neutrale, keinesfalls aktive Rolle einnehme, was auch für die rechtsverletzenden eBay-Angebote gelte. Hieran ändere sich nichts, wenn eBay seine Internetplattform mit Adwords-Anzeigen für spezifische Suchanfragen fördere, da die Ergebnisliste auch rechtskonforme Angebote enthalte. Es sei eBay nicht zumutbar, rechtsverletzende Angebote vorbeugend herauszufiltern, da die hierfür notwendige Software noch nicht existiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. August 2013

    LG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2013, Az. 9 S 391/12
    § 434 Abs. 1 S. 1 BGB; § 7 S. 1 FeinGehG

    Das LG Karlsruhe hatte darüber zu entscheiden, ob ein bei eBay angebotenes „massives goldenes Armband“ als Armband aus Massivgold oder als golden aussehendes Armband von massiver Form und Gestalt zu interpretieren ist. Der Käufer hatte auf Schadensersatz geklagt, nachdem das Armband nicht aus Gold war. Das Gericht würdigte zu Gunsten des Käufers, dass das Armband in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ eingestellt und sowohl im Text wie auch in der Kategorie „Goldanteil“ mit 750er-Gold und 18 Karat näher ausgezeichnet war. Nach § 7 S. 1 FeinGehG bestehe eine Garantiehaftung des Verkäufers für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts. Erst recht habe der Verkäufer sich dann an einer entsprechenden Beschaffenheitsangabe festhalten zu lassen. Der Feingehalt dürfe nach § 8 Abs. 1 FeinGehG bei Gold- und Silberwaren zudem von vornherein nicht angegeben werden, wenn diese mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt seien. Die Vorschriften dienten dem Schutz des Vertrauens, reelle Gold- und Silberware zu erhalten. Damit sei der Verkehrs- und Vertrauensschutz bei solchen Waren deutlich gegenüber dem Verkauf sonstiger Artikel gesteigert. Dies beeinflusst die Auslegung, welche Beschaffenheit die Parteien vorliegend vereinbart hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Handelsplattform eBay das Recht hat, den Handel mit bestimmten Bekleidungsmarken, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, auszuschließen. Darin liege kein unzulässiger Boykott, da die betroffenen Händler die Möglichkeit hätten, auf andere Plattformen auszuweichen und eBay insoweit nicht marktbeherrschend sei. Das Interesse eBays am Imageschutz sei deshalb höher zu bewerten, als das Interesse der Händler, ihre Produkte dort verkaufen zu können. Zur Pressemitteilung 7/13:

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