Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- FG Baden-Württemberg: Zur richtigen Argumentation, um bei eBay die Umsatzsteuerpflicht zu umgehenveröffentlicht am 5. November 2012
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2012, Az. 14 K 702/10
§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Satz 1 UStGDas FG Baden-Württemberg hat (Volltext s. unten) zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen Verkäufe bei eBay nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Insbesondere erläuterte das Gericht, dass nur derjenige der Umsatzsteuerpflicht unterliegender Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sei, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübe. Hierzu bestimme § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, dass „gewerblich“ im Sinne des Umsatzsteuerrechts jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen sei, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle. Bei der Bestimmung der „Nachhaltigkeit“ der Tätigkeit seien zu würdigen die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und das Unterhalten eines Geschäftslokals. Kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal sei dabei, dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden habe. (mehr …)
- OLG Hamm: Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euroveröffentlicht am 15. Oktober 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12
§ 97 UrhG; § 3 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für die unbefugte Nutzung eines Produktfotos bei eBay bei 900,00 EUR liegt. Dies betreffe allerdings lediglich die Nutzung eines Bildes für eine private Auktion, möglicherweise auch im Falle eines Kleingewerbetreibenden. In diesen Fällen sei die Zugrundelegung eines Regelstreitwertes von 6.000,00 EUR nicht angemessen, lediglich der Lizenzschaden sei zur Streitwertbemessung heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: eBay-Bewertung „Nepperei“ kann bei unvollständiger Lieferung rechtmäßig seinveröffentlicht am 7. September 2012
LG Köln, Urteil vom 10.07.2012, Az. 11 S 339/11
Art. 5 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die negative Bewertung eines eBay-Verkäufers mit „VORSICHT Nepperei! Lieferte nur 30% der Beilagen! Keine Einsicht! Strafanzeige!“ rechtmäßig ist. Der Verkäufer einer Micky-Maus-Hefte Sammlung aus 1995 hatte den Jahrgang als „fast kompl. Sammlung BEILAGEN“ beworben, allerdings von den ursprünglich 24 nur 7 geliefert und Nachlieferungen ausgeschlossen. Die Vorinstanz hatte noch geurteilt, dass die Wortwahl „Nepperei“ für den Sachverhalt grundlos übertrieben sei; das LG sah das Grundrecht der Meinungsfreiheit jedoch als stärker an. Eine Schmähkritik liege nicht vor und durch die unrichtigen Angaben des Verkäufers liege die Annahme eines Betruges nahe. Somit sei die Wortwahl des Käufers keine bloße Herabsetzung.
- LG Berlin: Porzellanmanufaktur kann gegen eBay Anspruch auf Auskunft über Identität eines eBay-Mitglieds bei offensichtlicher Markenverletzung im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzenveröffentlicht am 3. August 2012
LG Berlin, Urteil vom 13.02.2012, Az. 16 O 609/11
§ 19 Abs. 7 MarkenGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen ?Auskunft über den Namen und die Anschrift des Inhabers eines bestimmten Verkäuferkontos erteilen muss. Bei eBay wurde zuvor eine „Prunkschale Vase viele Verzierungen verm. Meissen mit blaue gekr. Schwertern“ mit zusätzlicher Darstellung der blauen Buchstaben R.B. angeboten. Die Porzellanmanufaktur sah sich durch dieses Angebot in ihren Markenrechten verletzt. Sie erklärte, dass sie zwar ein identisches Zeichen auf ihren Produkten nutze, nämlich blaue gekreuzte Schwerter. Sie verwende dieses Zeichen aber nicht in der hier angebotenen Form mit dem Buchstabenzusatz. Daher handele es sich um eine Fälschung. Um gegen den Anbieter bei eBay rechtlich vorgehen zu können, hatte die Manufaktur am 13.12.2011 im Eilverfahren eine Auskunftsverfügung zur Identität des Anbieters gegen eBay erwirkt, gegen die Widerspruch eingelegt worden war.
- LG Bonn: Auktionsabbruch bei eBay wegen eines Sachmangels zulässig – Keine Verpflichtung gegenüber Höchstbietendemveröffentlicht am 16. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
§ 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bremen: eBay-Mitglied haftet nicht für missbräuchliche Nutzung seines Kontos durch Dritte(n)veröffentlicht am 4. Juli 2012
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12
§ 280 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, § 433 Abs. 2 BGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Kontos nicht für Kaufangebote haftet, die ein Dritter über sein Mitglieds-Konto abgibt. Allein die Tatsache, dass ihm das eBay-Konto gehöre, reiche noch nicht als Anscheinsbeweis dafür aus, dass der Inhaber auch tatsächlich die relevanten Erklärungen abgegeben habe. Ein Passwort könne leicht „geknackt“ werden. Der Inhaber des Kontos hatte einen Kaufvertrag über eine über 30.000 EUR teure Harley-Davidson bestritten und erklärt, sein Konto sei „gehackt“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: 45,00 EUR Schadensersatz pro unrechtmäßig verwendetem Foto bei eBayveröffentlicht am 25. Juni 2012
AG Köln, Urteil vom 24.05.2012, Az. 137 C 53/12
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhGDas AG Köln hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung fremder Fotos im Rahmen von eBay-Auktionen ein Schadensersatz in Höhe von 45,00 EUR pro Bild angemessen ist, wenn es sich bei dem Urheber nicht um einen Berufsfotografen handelt. Die „Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“ (MFM) sei zwar bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen (hier wären 90,00 EUR pro Bild zu veranschlagen); es sei jedoch ebenso dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kläger vorliegend nicht zu dem Personenkreis gehöre, für den die Empfehlungen getätigt worden seien (Berufsfotograften, Bildagenten). Dementsprechend seien die dort genannten Beträge zu reduzieren. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Klägers als Lichtbildner sei ebenfalls nicht geboten. Es sei nicht dargelegt worden, dass es für ihn von wesentlicher Bedeutung sei, dass er durch Namensnennung auf seine Leistungen im Bereich der Produktfotografie hinweisen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Anfechtung eines Geschäfts bei eBay – Auf den Wortlaut kommt es an!veröffentlicht am 6. Juni 2012
LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text “ …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren – hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? …„ sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Gegen eine negative eBay-Bewertung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11
Art. 19 Abs. 4 GG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Löschung einer negativen eBay-Bewertung nicht per einstweiliger Verfügung bewirkt werden kann, da hierin eine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen sei, zumal die eBay-AGB (vgl. dort § 6) eine Wiederherstellung des Negativkommentars etwa für den Fall einer abweichenden Entscheidung nach Einlegung eines Widerspruchs oder im Hauptsacheverfahren nicht vorsähen. Die Verfügungsklägerin habe nicht dargetan, dass ihr durch die beanstandeten Bewertungen der Verfügungsbeklagten bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohten. Sie habe zwar für April 2011 einen Umsatzrückgang ihres Onlineshops um 18,5% behauptet, den sie auf die Bewertungen der Verfügungsbeklagten zurückgeführt habe. Dass hiermit eine Existenzgefährdung verbunden ist, folge ihrem Vorbringen aber nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BFH: Wer bei eBay wiederholt gebrauchte Waren als „Privatverkäufer“ verkauft, hat nachträglich Umsatzsteuer abzuführen / Zur „nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit“veröffentlicht am 20. Mai 2012
BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStGDer BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund „nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle „Privatverkäufer“ relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)