Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Betreiber der Plattform „redtube.com“ erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AGveröffentlicht am 23. Dezember 2013
Nach einem Pressebericht der Frankfurter Rundschau (hier) hat die Betreiberin der Porno-Plattform redtube.com nach der Aufsehen erregenden Abmahnungswelle der Schweizer Firma The Archive AG wohl vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG erwirkt, nach welcher diese keine weiteren Abmahnungen mehr wegen illegalen Streamings von Redtube-Inhalten (gegenwärtig durch die Kanzlei U+C) versenden darf. Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, wird mit den Worten zitiert: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“.
- AG Düsseldorf: 2 Werbe-E-Mails in 6 Monaten begründen keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung gegen den Spammerveröffentlicht am 13. Dezember 2013
AG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2013, Az. 58 C 11474/13
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; § 12 UWG; § 935 ZPODas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Erhalt von zwei unerwünschten Werbe-E-Mails in einem Abstand von ca. 6 Monaten nicht die erforderliche Dringlichkeit für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen den Absender begründen. Die Gefahr einer nennenswerten Steigerung der Frequenz des Werbeversands habe nicht glaubhaft gemacht werden können. Daher sei es dem Antragsteller zumutbar, im Hauptsacheverfahren vorzugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Saarbrücken: Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann scheitern, wenn in der mündlichen Verhandlung eine Originalvollmacht des Prozessbevollmächtigten nicht vorgelegt werden kannveröffentlicht am 13. November 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008, Az. 1 U 461/07 – 145
§ 80 S. 1 ZPODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass in einer mündlichen Verhandlung über den Erlass oder Bestand einer einstweiligen Verfügung der gemäß § 80 S. 1 ZPO notwendige Nachweis der Prozessvollmacht auf Rüge des Gegners durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Zur Entbehrlichkeit der Zustellung einer Urteilsverfügung im Parteibetriebveröffentlicht am 24. Oktober 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2013, Az. 1 U 42/13
§ 3 UWG, § 4 Nr.11 UWG, § 8 Abs.1, 3 Nr. 1 UWG; § 936 ZPO, § 929 Abs. 2 ZPODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Zustellung einer Urteilsverfügung nach Widerspruch im Parteibetrieb entbehrlich ist, wenn sie gegenüber der ursprünglichen Beschlussverfügung keine wesentlichen Änderungen enthält. Dabei liege auch dann keine wesentliche Änderung vor, wenn in der Widerspruchsverhandlung Anträge aus der ursprünglichen Beschlussverfügung zurück genommen würden, denn im Umfang der Rücknahme sei die Beschlussverfügung bereits vor Erlass des Urteils wirkungslos geworden. Deshalb bewirke der Wegfall des Tenors, der auf der Rücknahme beruhe, keine Inhaltsänderung. Auch eine Modifikation des Wortlauts von „in Absprache mit“ zu „bei den Ärzten“ sei keine wesentliche Änderung. Zitat:
- OLG Saarbrücken: Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis ist unzulässigveröffentlicht am 24. Oktober 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2013, Az. 1 U 42/13
§ 3 UWG, § 4 Nr.11 UWG, § 8 Abs.1, 3 Nr. 1 UWG; § 24 ApBetrODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass es einem Arzt nicht erlaubt ist, auf Wunsch von Patienten Rezepte direkt an Apotheken zu übermitteln, und zwar in der Weise, dass Rezepte per Fax an eine Apotheke gesandt werden, die Medikamente sodann an die Patienten per Boten geliefert würden, der danach die Originalrezepte in der Praxis abholte. Bei diesem Verfahren würde sich die Praxis als nicht genehmigte Rezeptsammelstelle gerieren. Ein Bereithalten von Rezepten in einer Arztpraxis zur Abholung durch Patienten sei lediglich in medizinischen Notfällen erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Wirbt ein Kernkraftwerk mit Bildern von Windkraftanlagen, liegt eine wettbewerbswidrige Ausbeutung der Wertschätzung letzterer vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.05.2011, Az. 91 O 35/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 3 UWG, § 8 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Werbeanzeige eines Kernkraftwerks irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn diese ein Foto mit Windkraftanlagen in ansonsten natürlicher Umgebung und dem Slogan „Klimaschützer unter sich“ zeigt. Der Verkehr werde über eine nicht existierende Beziehung zu Windkraftanlagen unter Ausnutzung von deren Eigenschaften und Wertschätzung in der Öffentlichkeit getäuscht. Bei einer Werbung mit Umweltschutzbegriffen seien strenge Maßstäbe anzusetzen, ähnlich wie bei Medizin und Nahrungsmitteln. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Für die Dringlichkeit bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt es nur auf die konkrete Kenntnis anveröffentlicht am 7. Oktober 2013
LG Dortmund, Urteil vom 17.04.2013, Az. 19 O 114/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG ; § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 ff. BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass es bei der Bewertung der Dringlichkeit (Verfügungsgrund) beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nur auf die konkrete Kenntnis des Verstoßes seitens des Antragstellers ankommt. Werde die beanstandete Werbung schon über einen längeren Zeitraum genutzt, sei dem Antragsteller aber erst kürzlich zur Kenntnis gelangt, liege die notwendige Dringlichkeit vor. Ein Unternehmen sei nicht verpflichtet, den Markt zu beobachten, um möglichst frühzeitig von wettbewerbswidrigen Handlungen zu erfahren. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Der Prozentanteil eines Lebensmittel-Inhaltsstoffs ist auch dann anzugeben, wenn das Produkt fast ausschließlich aus diesem Inhaltsstoff bestehtveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013, Az. 6 U 41/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 8LMKV
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels auch dann in Prozent anzugeben sind, wenn das Mittel fast ausschließlich aus einem Stoff besteht. Ausnahmen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gebe es nur für Produkte, die zu 100% aus einem Stoff bestünden. Zwar werde auch die Auffassung vertreten, dass bei sog. „Quasi-Mono-Produkten“, d.h. Produkten, die zu mehr als 90% aus einem Stoff bestehen, die Prozentangabe nicht notwendig sei, vorliegend habe das streitgegenständliche Produkt jedoch nur zu 88% aus dem Stoff AAKG bestanden, so dass nach keiner Auffassung die Angabepflicht entfalle. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Die Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung wird nicht widerlegt, wenn der Anspruchsinhaber gegen vergangene Verstöße Dritter nicht vorgegangen istveröffentlicht am 23. September 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2013, Az. 3 U 161/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG nicht dadurch widerlegt wird, wenn der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung gegen gleichartige Verstöße Dritter in der Vergangenheit nicht vorgegangen ist. Die Entscheidung, ob und gegen welche Verletzer vorgegangen werde, liege allein in der Hand des Antragstellers. Verstöße Dritter seien keine kerngleichen Verstöße des Schuldners, deren Kenntnis zugerechnet werden müsse. Inhaltlich stelle das Gericht erneut fest, dass die Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Heilwirkungen irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Die Berichterstattung über die Ehefrau eines Prominenten kann deren Rechte verletzenveröffentlicht am 16. September 2013
LG Köln, Urteil vom 24.07.2013, Az. 28 O 115/13
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Bildberichterstattung über die Ehefrau eines prominenten Moderators diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zwar sei das Bild im Rahmen einer Preisverleihung, zu welcher sie ihren Ehemann begleitete, entstanden, jedoch habe sich die Berichterstattung nicht auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte bezogen. Ohnehin erstrecke sich das öffentliche Interesse nicht auf die Ehefrau eines Prominenten. Die Verwendung des Bildes in einem völlig anderen Zusammenhang stelle daher eine Rechtsverletzung dar. Zum Volltext der Entscheidung: