Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Wettbewerbszentrale weist auf Kennzeichnungspflicht von Heizgeräten hinveröffentlicht am 25. Januar 2016
Der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. weist derzeit auf die Kennzeichnungspflichten von Heizgeräten hin (hier, Az. HH 2 0410/15 – 2 0422/15), welche nach Art. 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission vom 18.02.2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (hier) besteht. Bei den (Online-) Händlern landläufig bekannt sei vor allem, dass Verbraucher über den Energieverbrauch von Waschmaschinen, Glühbirnen, Fernsehern etc. zu informieren seien. Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben Händler, die gegen die vorgenannte Pflicht verstoßen, zunächst lediglich auf den Rechtsverstoß hingewiesen. Der Wettbewerbszentrale steht es allerdings frei, derartige Verstöße rechtsförmlich und kostenpflichtig im Wege einer Abmahnung außergerichtlich und sodann, bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, im Wege der einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage gerichtlich zu verfolgen.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für noch nicht erhältliches Pkw-Modell muss Angaben nach der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 8. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 24.04.2014, Az. 6 U 10/14
§ 1 Pkw-EnVKV; § 4 Nr 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für ein neues Pkw-Modell, welches noch nicht hergestellt oder bestellbar ist, bereits die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV über Verbrauchs- und Emissionswerte enthalten sein müssen, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, dass das Modell demnächst käuflich zu erwerben ist. Nach diesem Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Ein in einer Musterküche eingebauter Backofen muss nach der EnVKV gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 22. Mai 2013
KG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 5 U 35/12
§ 339 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 EnVKV 2004Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Backofen, der Teil einer Musterküche war, bei nachfolgendem Verkauf gemäß der Energiekennzeichnungs-Verordnung gekennzeichnet werden muss. Durch den Anschluss und die Ausstellung des Geräts als Teil einer Musterküche werde dies nicht zum Gebrauchtgerät, für welches eine Kennzeichnungspflicht entfalle. Dies gelte selbstverständlich auch für die anderen in der Musterküche ausgestellten Geräte. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Mahnt der Abmahner zu unklar ab, muss er bei der späteren Klage trotz Obsiegens die Kosten tragenveröffentlicht am 23. Januar 2013
LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
§ 93 ZPO; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine nicht ausreichend konkretisierte Abmahnung dazu führen kann, dass sich der Abgemahnte bei einer späteren Klage unter Vermeidung der Kostenlast durch sofortiges Anerkenntnis unterwerfen kann. Vorliegend sei ein Küchenfachgeschäft wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung abgemahnt worden, ohne allerdings die konkret beanstandeten Geräte aufzuführen. Auch auf Nachfrage sei keine Konkretisierung erfolgt, so dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden konnte. Das Gericht stellte klar, dass der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens (konkrete Verletzungsform) in einer Abmahnung so genau angegeben sein müsse, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen könne. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Keine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten nach dem EnVKG, wenn es sich um eine reine Messeausstellung (ohne Verkauf) handeltveröffentlicht am 7. Dezember 2012
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
§ 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)
- BGH: Auch ein Vorführwagen mit 500 km Laufleistung ist noch ein „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)veröffentlicht am 18. Juni 2012
BGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Art. 1 EU-RL 1999/94Der BGH hat entschieden, dass ein „neuer Personenkraftwagen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV nicht nur dann vorliegt, wenn er unbenutzt ist. Vielmehr sei zu prüfen, ob es sich um ein Fahrzeug handele, welches „noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung“ verkauft worden sei. Damit sei das Verständnis von einem neuen Personenkraftwagen an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald veräußert werden soll. Eine kurzfristige Zwischennutzung des Personenkraftwagens im Betrieb des Händlers etwa als Vorführwagen sei damit nicht ausgeschlossen. Als objektiver Umstand eignet sich hierzu die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seines Angebots zum Verkauf. Biete ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1.000 Kilometer) zum Verkauf an, sei im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Erfurt: Fehlende Angaben zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. September 2010
LG Erfurt, Urteil vom 13.07.2010, Az. 1 HK O 5/10
§§ 3 Abs. 1, 5 EnVKV i. V. m. Ziff. 6 der Anlage 1; 3, 4 Nr. 11 UWGDas LG Erfurt hat entschieden, dass die Bewerbung von elektronischen Haushaltsgeräten wettbewerbswidrig ist, wenn die nach der Energieverbrauchtskennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben fehlen. Dies bezog sich im vorliegenden Fall vornehmlich auf Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Elektrobacköfen. Dies gelte auch, wenn Ausstellungsküchen, die Elektrogeräte beinhalten, oder Küchen im Paket mit Elektrogeräten angeboten würden. Durch den Einbau in eine Ausstellungsküche würden die Geräte nicht zu Gebrauchtgeräten, die einem Ausnahmetatbestand unterfallen könnten. Zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender oder fehlerhafter Angaben der EnVKV haben bereits zahlreichen anderen Gerichte entschieden, so z.B. das OLG Hamm, LG Dresden, OLG München oder das LG Hamburg. Zur Entscheidung im Volltext:
- LG Bielefeld: Beim Onlinehandel mit Haushaltslampen sind Kennzeichnungspflichten zu beachtenveröffentlicht am 23. Oktober 2009
LG Bielefeld, Az. 16 O 112/09
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 EnVKVDas LG Bielefeld hat in einem aktuellen Beschluss darauf hingewiesen, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn Haushaltslampen nicht gemäß der Energiekennzeichnungs- verordnung korrekt gekennzeichnet sind. Dazu gehört u.a. die Angabe des Energieverbrauchs und der Lebensdauer, sofern nicht eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt. Die Kennzeichnungspflicht für Haushaltslampen ist allerdings nicht neu und gilt auch nicht nur für den Onlinehandel. Allerdings scheinen die Regelungen in diesem Bereich noch nicht allen Shopbetreibern bekannt zu sein, da häufig Fehler in der Auszeichnung kennzeichnungspflichtiger Geräte abgemahnt werden. Das LG Bielefeld setzte einen Streitwert in Höhe von 15.000 EUR fest, so dass Verstöße in diesem Bereich empfindliche Kosten auslösen können.
(mehr …) - OLG München: Verstoß gegen EnergiekennzeichnungsVO ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 25. November 2008
OLG München, Urteil vom 15.03.2007, Az. 6 U 5216/06
§ 4 Nr. 11 UWG, § 6 Nr. 2 EnVKV.Das OLG München hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Verstoß bei der Auszeichnung von sog. „Weißer Ware“ (Gefrierer, Waschmaschinen, Trockner etc.) nach der Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) wettbewerbswidrig ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Oberlandesgericht lehnte in diesem Fall ausdrücklich einen Bagatellverstoß ab und setzte den Streitwert des Verfahrens auf 30.000 EUR fest.
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