Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Die Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einen anderen Träger (hier: von Papier auf Leinwand) unterfällt nicht der Erschöpfungveröffentlicht am 29. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-419/13
Art. 4 Richtlinie 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches in seiner derzeitigen Verkörperung (Papierposter) zunächst der Erschöpfung unterfällt, nach der Übertragung auf einen anderen Träger (hier: chemischer Transfer auf eine Leinwand unter Zerstörung des Posters) eine neue Reproduktion darstellt und für das Inverkehrbringen somit erneut der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Die Erschöpfung gelte in einem solchen Fall nicht fort. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Keyselling von Computerspielen kann Urheberrechte verletzenveröffentlicht am 8. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 11.03.2014, Az. 16 O 73/13
§ 16 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass das Keyselling von Computerspielen in der Form, dass von in bereits Verkehr gebrachten Datenträgern die Produktschlüssel veräußert und die Datenträger vernichtet werden, Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht verletzt. Es sei keine Erschöpfung eingetreten, da mit Willen des Berechtigten nur die Kombination Datenträger/Produktschlüssel in den Verkehr gebracht worden sei. Die Trennung von Produktschlüssel und Datenträger (der dann vernichtet werde) sei dagegen nicht vom Willen des Inverkehrbringers erfasst. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Keine Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts an eBook durch Downloadveröffentlicht am 13. Juni 2014
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2014, Az. 22 U 60/13
§ 307 BGB; §§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG , § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 44a UrhG, § 53 UrhG, § 69a ff. UrhG; Art. 4 EU-RL 91/250/EWG, Art. 5 EU-RL 91/250/EWG, Art. 2 – 5 EU-RL 2001/29/EG, Art. 4 EU-RL 2009/24/EGDas OLG Hamm hat entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 UrhG an Audiodateien (Hörbücher) bzw. an Kopien derselben noch nicht dadurch erschöpft hat, wenn ein Kunde digitale Produkte aus dem Internet heruntergeladen und auf einem eigenen Datenträger gespeichert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwendung eines Markennamens als Metatag bei erschöpfter Wareveröffentlicht am 20. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.03.2014, Az. 6 W 12/14
§ 24 Abs. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung eines fremden Markennamens als Metatag oder Title im Quellcode einer Internetseite zulässig sein kann, wenn es sich bei dem Verwender um einen Wiederverkäufer bereits erschöpfter (mit Willen des Markeninhabers in den Verkehr gebrachter) Ware handelt. Der Markeninhaber könne sich gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG nur aus berechtigten Gründen widersetzen und Unterlassung verlangen, z.B. wenn die Markenverwendung nur dazu diene, Internetnutzer auf andere Erzeugnisse umzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Braunschweig: Markenrechtliche Erschöpfung tritt auch dann ein, wenn ein Auftragsfertiger die Ware weisungswidrig in den Verkehr bringtveröffentlicht am 19. Mai 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 334/14
§ 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 4 MarkenG, § 24 MarkenG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 LMKVDas LG Braunschweig hat entschieden, dass markenrechtliche Erschöpfung an Produkten auch dann eintreten kann, wenn nicht die Markeninhaberin selbst die Ware innerhalb der EU in den Verkehr bringt, sondern ein Dritter als Auftragsfertiger, der zum Inverkehrbringen der Ware aber keine Erlaubnis hat. Insoweit muss sich der Markeninhaber bei einer Auftragsproduktion rechtlich so behandeln lassen, als ob er die Ware selbst in Verkehr gesetzt hat. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beweislast bei der Behauptung der Erschöpfung von Markenwareveröffentlicht am 31. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 188/12
§ 24 Abs. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Erschöpfung beim Behauptenden liegt, unabhängig davon, ob der Vorwurf des Markeninhabers auf den Vertrieb gefälschter Ware oder auf den Vertrieb ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachter Ware lautet. Beide Vorwürfe könnten mit einem einheitlichen Klageantrag verfolgt werden. Zu modifizieren sei die Beweislast lediglich dann, wenn die Beweislast des Inanspruchgenommenen es einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Weiterverkauf von eBooks, die im Wege des Downloads gekauft wurden, ist unzulässig / Keine Erschöpfung des Urheberrechtsveröffentlicht am 14. August 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 17 Abs. 2 UrhG, § 44a UrhG, § 53 Abs. 1 UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass der Weiterverkauf von elektronischen Dateien (wie eBooks) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt werden kann. Der Kunde werde hierdurch weder überrascht noch benachteiligt. Eine andere Wertung ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Beklagte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kaufrechtlich geprägte Begriffe verwende, wie beispielsweise Kaufvertrag, Kaufpreis oder Lieferung. Was wir davon halten? Rechtsprechung aus der Mottenkiste. Dass elektronische Ware (hier: eBooks) auf Grund ihrer digitalen Natur keine Sache sein soll und kein Eigentum an ihr verschafft werden kann, dürfte seit der abgeschlossenen softwarerechtlichen Paralleldiskussion Makulatur sein. Auch im Übrigen zeugt die Entscheidung von einer Fülle formalistischer Erwägungen, die keine Zustimmung finden. Der „Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland“ wird sich bereits auf dem Weg zum Oberlandesgericht befinden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Verkauf gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässigveröffentlicht am 22. Juli 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 – UsedSoft II
§ 69 c Nr. 1 UrhG, § 69 d Abs. 1 UrhG
Der BGH hat nach Vorabentscheidung des EuGH (hier) entschieden, dass der Vertrieb „gebrauchter“ Softwarelizenzen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dazu müsse das Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft sein. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Ersterwerber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht erworben habe und nach Verkauf der Software seine eigene Programmkopie zerstöre. Zur Pressemitteilung Nr. 126/13: - OLG Düsseldorf: Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Vertrieb von Plagiaten oder von nicht erschöpfter Ware handeltveröffentlicht am 23. April 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, Az. I-20 U 193/11
Art. 102 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. a GMV
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für den Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Benutzung einer Marke nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich bei den mit dem streitgegenständlichen Zeichen versehenen und in Verkehr gebrachten Produkten um Plagiate oder um nicht erschöpfte Ware handelt. In beiden Fällen werde die Marke widerrechtlich benutzt und entsprechender Vortrag der Markeninhaberin genüge der Darlegungspflicht. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußernveröffentlicht am 28. Februar 2013
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 68/11 – nicht rechtskräftig
§ 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs. 3 UWG, § 11 S. 2 UrhG, § 69c Nr. 3 S. 3 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch die Software, die im Rahmen einer Volumenlizenz rechtskonform online erworben wird, im Wege von Einzellizenzen weiterveräußert werden darf. Die Verbreitungshandlungen der Beklagten seien zwar ohne Zustimmung der Klägerin gemäß § 69 c Nr. 3 S. 1 UrhG erfolgt. Bei europarechtskonformer Auslegung der Regelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG sei jedoch vorliegend von einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den hier streitigen Programmkopien auszugehen, auf welche sich auch die Beklagten berufen können. Der Senat nahm insoweit von seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 03.07.2012 (GRUR 2012, 904ff., hier) Abstand. Die marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche des Softwareherstellers wurden allerdings bestätigt. Vgl. auch unsere Hinweise hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)