Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Tempelhof-Kreuzberg: Inkassokosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 13. Februar 2015
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014, Az. 23 C 120/14
§ 252 BGB, § 314 BGB, § 628 Abs.2 BGBDas AG Tempelhof-Kreuzberg hat zu erkennen gegeben, dass es Inkassokosten im Ergebnis grundsätzlich nicht für erstattungsfähig hält, insbesondere, wenn diese höher oder ebenso hoch wie die Kosten eines Rechtsanwalts sind. Falls sich ein Gläubiger neben dem Rechtsanwalt eines zusätzlichen Beitreibungsangebots bedienen wolle, habe er den Aufwand hierfür selbst zu tragen. Zitat: (mehr …)
- BGH: Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsacheveröffentlicht am 7. Mai 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13
§ 439 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass außergerichtlich angefallene Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig sind. Hierbei berief sich der BGH auf den Wortlaut des § 439 Abs. 2 BGB („Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.„). Zur Pressemitteilung Nr. 071/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)
- OLG Hamburg: Kosten für die Hinterlegung einer Schutzschrift sind nur in Hinblick auf das Gericht erstattungsfähig, bei dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wirdveröffentlicht am 9. Dezember 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2013, Az. 4 W 100/13
§ 91 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Schutzschriften bei allen deutschen Landgerichten einreicht, wovon nur eine bei der Abwehr eines Verfügungsantrags relevant wird, auch nur die Kosten dieser einen relevanten Schutzschrift erstattet verlangen kann. In dieser Entscheidung findet auch das Zentrale Schutzschriftenregister ZSR (hier) Erwähnung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des fliegenden Gerichtsstandes, auch wenn dieser der Ausnutzung des Rechtsprechungsgefälles dient / Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigen Filesharing-Prozessenveröffentlicht am 18. April 2013
LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 13 T 20183/12 – nicht rechtskräftig
§ 242 BGB, § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs. 1 S.1 ZPO, § 91 Abs. 2 S. 1 ZPODas LG München I hat entschieden, dass die Erwägung, die Rechtsprechung eines nach dem Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ erfolgte Inanspruchnahme eines auswärtigen Gerichts die Ansprüche des Klägers „in besonderer Weise“ stütze, lediglich eine strategische Erwägung darstelle („forum-shopping“), die nicht vom Schutzzweck der §§ 32 und 35 ZPO erfasst ist. Unberührt bleibe das Recht des Klägers, sich aus diesen strategischen Gründen für eine Klage in München zu entscheiden. Hinnehmen müsse er jedoch, dass er dann die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht erstattet bekomme. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Potsdam: Sind die Kosten für ein zweites Abschlusschreiben erstattungsfähig?veröffentlicht am 22. März 2013
LG Potsdam, Urteil, Az. 12 S 7/11
§ 249 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S.1 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass die Rechtsanwaltsgebühren für ein zweites, „nachfassendes“ Abschlussschreiben auf eine einstweilige Verfügung vom Abgemahnten zu übernehmen sind, wenn der Abgemahnte auf das erstes Abschlussschreiben überhaupt nicht reagiert, auf das zweite Abschlussschreiben zwei Jahre später dann aber die geforderte Abschlusserklärung abgibt. Die Kosten des Abschlussschreibens seien entweder unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (§ 823 Abs. 1 BGB, § 249 BGB) oder als Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB, § 683 S.1, § 670 BGB) erstattungsfähig.
- BGH: Wer trägt die Mehrkosten für den Zweitanwalt, nachdem der erste seine Zulassung zurückgibt?veröffentlicht am 20. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 12.09.2012, Az. IV ZB 3/12
§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPODer BGH hat darauf hingewiesen, dass nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO die durch einen Anwaltswechsel entstandenen Kosten für einen zweiten Prozessbevollmächtigten insoweit zu erstatten sind, als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Das setze voraus, dass weder die Partei noch den ersten Rechtsanwalt ein Verschulden an der Notwendigkeit des Anwaltswechsels treffe. Dies wiederum sei der Fall, wenn der zunächst mandatierte Rechtsanwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen zurückgegeben habe und dies bei Übernahme des Mandats noch nicht absehbar gewesen sei. Die Übernahme der Pflege der eigenen Mutter wegen Ausfalls der bisherigen Pflegeperson (hier: Tod des Vaters) stelle, auch wenn sie „aus freien Stücken“ geschehe, einen solchen anerkennenswerten Grund für die Aufgabe der Anwaltstätigkeit dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Verbraucher hat bei Ausfall seines Internetanschlusses Schadensersatzanspruch ohne Nachweispflicht eines Schadensveröffentlicht am 25. Januar 2013
BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12
§ 280 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass dem Anschlussinhaber eines DSL-Internetanschlusses bei einem 2-monatigen Ausfall desselben grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zustehe. Dies gelte allerdings nicht für die ausgefallene Möglichkeit einer Fax-Nutzung – und auch nicht für den ausgefallenen Festnetzanschluss, da der Kläger sich ein Mobilfunk-Telefon beschafft habe, dessen Kosten er von dem Anbieter ersetzt verlangen könne. Der Senat war der Auffassung, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2013: (mehr …)
- OLG Celle: Zur Reisekostenerstattung bei auswärtigen Terminen / Rechtsanwalt muss bei auswärtigen Angelegenheiten nicht zur Nachtzeit (21:00 Uhr und 6:00 Uhr) aufbrechenveröffentlicht am 21. Januar 2013
OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2009, Az. 2 W 15/09
§ 91 ZPO § 104 ZPO, § 758 a Abs. 4 S. 2 ZP, § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 JVEG, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JVEG, § 5 Abs. 1 JVEGDas OLG Celle hat entschieden, dass es einer Partei (Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, die in einer Rechtssache notwendig werdende Reise zur Nachtzeit zu beginnen. Außerdem dürfe ein Rechtsanwalt bei einer 4-stündigen Anreise zu einem Gerichtstermin per Bahn die 1. Wagenklasse benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigem Termin / Rechtsanwalt muss nicht um 06.00 Uhr aufstehenveröffentlicht am 16. Januar 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2012, Az. 12 W 2180/12
§ 91 ZPO, § 758a Abs. 4 ZPO, Nr. 7006 RVG-VVDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine Partei vor einem auswärtigen Gericht vertritt und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist, die Kosten einer Übernachtung nicht etwa dadurch vermeiden muss, dass er vor 06:00 Uhr morgens die Reise antritt. Weder einer Partei noch einem Rechtsanwalt könne abverlangt werden, die in einer Rechtssache notwendig werdenden Reisen zur Nachtzeit zu beginnen. Als Nachtzeit sei in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO nach geltender Rechtsprechung die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für 3.980 Farbkopien im Gerichtsverfahren bei urheberrechtswidriger Fotonutzung / Fotoklauveröffentlicht am 14. August 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 8 W 98/11
§ 91 ZPO, VV 7000 Nr. 1 b VV RVGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für verfahrensrelevante Farbkopien zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. § 91 ZPO). Allerdings seien die Kosten fu?r die für das Gericht bestimmten Originalschriftsa?tze nebst Anlagen kostenfrei. Bei einer Berechnung nach VV 7000 Nr. 1 b VV RVG wu?rde sich der zu erstattende Betrag weiter reduzieren, da die ersten 100 Seiten erstattungsfrei seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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