Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Ein Reisevermittler, der eine exklusive Vereinbarung mit einem Hotel vertraglich abgesichert hat und dies bewirbt, kann gleichwohl irreführend handeln / Berufliche Sorgfaltveröffentlicht am 10. Oktober 2013
EuGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. C-435/11
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 lit. a 2005/29 EU-RL, Art. 6 Abs. 1 2005/29 EU-RL
Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen ist, dass im Fall einer irreführenden Werbung, die alle in Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können. Im vorliegenden Fall hatte ein Reisevermittler mit einem Hotel eine strafbewehrte Exklusivvereinbarung über die Zimmervermietung abgeschlossen und diese Exklusivvereinbarung in der Werbung hervorgehoben. Hiergegen klagte eine Konkurrentin, der es ebenfalls gelungen war, bei dem betreffenden Hotel Zimmer anzumieten. Der beklagte Reisevermittler hatte eingewandt, er hätte jegliche berufliche Sorgfalt an den Tag gelegt, um eine hinsichtlich der Exklusivität lautere Werbung zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - EuGH: Auch gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 9. Oktober 2013
EuGH, Urteil vom 03.10.2013, Az. C-59/12
Art. 2 2005/29 EU-RL
Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht nur in sachlicher, sondern auch persönlicher Hinsicht besonders weit auszulegen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Richtlinie auch auf das Werbeverhalten einer deutschen Krankenversicherung erstreckt. Zur Pressemitteilung 126/13 des EuGH vom 03.10.2013: (mehr …) - EuGH: Irreführende Werbung durch Metatags mit fremden Markenveröffentlicht am 23. Juli 2013
EuGH, Urteil vom 11.07.2013, Az. C-657/11
Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Verwendung von fremden Markennamen als Metatag auf einer Webseite nicht nur markenrechtlich relevant ist (vgl. hier), sondern auch eine irreführende Werbung darstellen kann. Dass die Metatags für den Nutzer nicht ohne Weiteres sichtbar seien, sei für diese Einordnung nicht relevant, da der Begriff der Werbung auch indirekte Kommunikation erfasse. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Auf Drucker und Computer kann eine urheberrechtliche Verwertungsabgabe erhoben werdenveröffentlicht am 9. Juli 2013
EuGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. C-457/11 bis C-460/11
EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers eine Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke erhoben werden kann. Insoweit käme den EU-Mitgliedsstaaten ein weiter Ermessensspielraum bei der Festlegung des Abgabenschuldners zu. Die Abgabe solle Urheber dafür kompensieren, dass mittels der o.g. Geräte, insbesondere wenn diese verbunden seien, Werke (rechtswidrig) vervielfältigt werden könnten. Zur Pressemitteilung 80/13: (mehr …)
- EuG: „fluege.de“ besitzt nicht die für eine Markeneintragung notwendige Unterscheidungskraftveröffentlicht am 7. Juni 2013
EuG, Urteil vom 14.05.2013, Az. T-244/12
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „fluege.de“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a Transportwesen, Veranstaltung von Reisen etc. eingetragen werden kann. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Die Schreibweise mit „ue“ statt „ü“ stelle für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könne. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke als Teil einer zusammengesetzten Markeveröffentlicht am 2. Mai 2013
EuGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. C-12/12
Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird, selbst auch ernsthaft und damit rechtserhaltend benutzt wird. Dies gelte auch, wenn sowohl die andere Marke als auch die zusammengesetzte Marke selbst als Marken eingetragen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Das Livestreaming von TV-Programmen bedarf der Einwilligung der jeweiligen Fernsehsenderveröffentlicht am 7. März 2013
EuGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. C?607/11
Art. 3 Abs. 1 2001/29 EU-RL/* Style Definitions */
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Der EuGH hat entschieden, dass die zeitgleiche Übertragung von Fernsehprogrammen über das Internet („Live-Streaming“) von der Einwilligung der jeweiligen Fernsehsender abhängt. Dies gilt auch dann, wenn die Kunden des Live-Streamings für den konventionellen Empfang der Fernsehprogramme über eine Empfangslizenz verfügen. Nach Auffassung des Senats haben die Autoren des Fernsehprogramms das ausschließliche Recht, über die Art und Weise der Werksverbreitung zu entscheiden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: Wird mit sog. Slot-1/R4-Adapterkarten der „Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken“ oder von „Computerprogrammen“ umgangen? / Unterschiedliche Schutzvoraussetzungenveröffentlicht am 11. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 124/11
§ 69a Abs. 5 UrhG, § 95a Abs. 3 UrhGDer BGH hat eine Rechtsfrage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Die Firma Nintendo hatte in einem Rechtsstreit gegen einen Anbieter von Adaptern, mit deren Hilfe man im Internet angebotene Raubkopien von Spielen auf der Konsole Nintendo DS verwenden kann, die Adapter als unzulässige technische Umgehungsmaßname im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG gewertet. Der Senat stellte nun fest, dass die von Nintendo vertriebenen Videospiele nicht nur aus Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken, sondern ihnen vielmehr auch Computerprogramme zu Grunde liegen würden. § 69a Abs. 5 UrhG bestimme aber, dass die Regelung des § 95a Abs. 3 UrhG nicht auf Computerprogramme anwendbar sei. Der BGH hat die Frage aufgeworfen, ob sich der Schutz von Maßnahmen zum Schutz solcher „hybriden Produkte“ wie insbesondere Videospiele nach den speziell für Computerprogramme oder nach den allgemein für Werke geltenden Bestimmungen richtet oder ob sowohl die einen wie auch die anderen Bestimmungen anwendbar sind. Da diese Frage die Auslegung des Unionsrechts betrifft, hat der BGH sie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zur Pressemitteilung Nr. 25/2013 vom 07.02.2013: (mehr …)
- EuGH: Die Dauer der „ernsthaften Benutzung“ einer Marke wird nicht durch die Ablösung der ursprünglichen durch eine aktualisierte Version der Marke unterbrochenveröffentlicht am 7. November 2012
EuGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. C-553/11
Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 89/104, Art. 15 GMVDer EuGH hat entschieden, dass eine Marke auch dann ernsthaft genutzt wird, wenn ihre ursprüngliche Gestaltung nicht mehr Verwendung findet, da diese durch eine aktualisierte Version ersetzt worden ist. Der Bestand der Marke und die Geltendmachung von Unterlassungs- und Annexansprüchen hängt von der ernsthaften Benutzung der Marke binnen einer bestimmten Jahresfrist ab (vgl. Art. 15 GMV, § 26 MarkenG, vgl. BPatG hier). Interessant ist das Urteil derzeit in Hinblick auf die von Samsung gerüchteweise angedachte Modifizierung ihres Markendesigns, welches in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Wandlungen über sich hat ergehen lassen (hier und hier). Ein anderes Urteil hätte für die Markeninhaber bedeutet, dass für den Erhalt der Marke stets neben der aktualisierten auch die ursprüngliche Markenversion hätte verwendet werden müssen – marketingtechnisch ein GAU. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- EuGH: Die Benutzung der Marke „Protiplus“ kann auch eine Benutzung der Marke „Proti“ begründenveröffentlicht am 1. November 2012
EuGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. C-553/11
Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 89/104Der EuGH hat entschieden, dass die Benutzung einer eingetragenen Marke in einer abgewandelten, ebenfalls eingetragenen Form für die ernsthafte Benutzung der ersteren Marke herangezogen werden kann. Vorliegend war der Kläger Inhaber der eingetragenen Marken „Proti“, „Protiplus“ und „Proti Power“ und ging aus der Marke „Proti“ gegen die Marke „Protifit“ des Beklagten vor. Der Beklagte verwehrte sich dagegen, da die Marke „Proti“ vom Kläger nicht benutzt worden sei, unstreitig jedoch die Marken „Protiplus“ und „Proti Power“. Die Einrede der mangelnden Benutzung ließ das Gericht in dieser Konstellation jedoch nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung: