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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. C-428/11
    Richtlinie 2005/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass Gewinnspiele in Form von z.B. individuell adressierten Briefen, oder Rubbelkarten und anderen Beilagen zu Zeitungen oder Zeitschriften eine unlautere Geschäftspraktik gegenüber Verbrauchern darstellen, wenn diese zur Entgegennahme des Preises zunächst Kosten aufwenden müssten. So hatten in dem vorliegenden Verfahren Verbraucher zur Entgegennahme des Preises häufig die Wahl, eine Mehrwertnummer anzurufen, sich eines Mehrwert-SMS-Dienstes zu bedienen oder sich für den normalen Postweg zu entscheiden, wobei letzterer nicht so prominent herausgestellt wurde. In den meisten Fällen entsprachen die aufzuwendenden Kosten dem Wert des Preises oder überstiegen diesen sogar. Zulässig könne eine solche Kostenaufwendung durch den Verbraucher lediglich sein, wenn die Kosten (z.B. Briefmarke) gering sind und dem Gewerbetreibenden keinen Vorteil bringen oder wenn wenigstens eine Möglichkeit für die Inanspruchnahme des Preises gratis ist. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 12. September 2012

    EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az. C-523/10
    Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass auch bei Google AdWords-Werbung, welche die Markenrechte eines anderen verletzt, der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Der EuGH wählte hierzu folgenden volksnahen Duktus: „Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden können.Bemerkung: Zu Beginn seiner Promotion erhielt der Verfasser dieses Artikels von seinem Doktorvater eine betagte kleine Stilfibel, welche sinngemäß mit der Empfehlung begann: „Schreiben Sie kurze Sätze. Wenn Sie am Ende Ihres Satzes nicht mehr wissen, was Sie am Anfang geschrieben haben, war der Satz nicht kurz.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-544/10
    Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

    Der EuGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Getränks mit mehr als 1,2 Volumenprozent (z.B. Wein) als „bekömmlich“ nicht zulässig ist. Für solche Getränke sei die Bezeichnung bzw. Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben generell untersagt. Bei dem Wort „bekömmlich“ handele es sich nach Ansicht des Gerichts um eine eben solche Angabe. Sie suggeriere, dass der fragliche Wein aufgrund eines reduzierten Säuregehalts gut an die Verdauung angepasst oder leicht verdaulich sei und der Wein damit eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung haben solle. Gerade in Betracht eines häufigen oder regelmäßigen Konsums von Wein sei eine solche Angabe jedoch zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 05.06.2012, Az. C?49/11
    Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7

    Der EuGH hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung durch Übermittlung eines Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Auch sei eine Webseite kein „dauerhafter Datenträger“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7. Insoweit erhielt die Rechtsauffassung der Content Services Ltd. – hierzulande wie auch wohl in Österreich als Betreiberin einer sog. Abofalle in Erscheinung getreten – eine deutliche Absage. Das Ausgangsverfahren wurde von der Bundesarbeitskammer eingeleitet, einer Verbraucherschutzeinrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die sich gegen das Geschäftsgebaren von Content Services Ltd. wendet, weil es gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstieß. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11
    Art. 2 der Verordnung Nr. 1008/2008, Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008

    Der EuGH hat im Rahmen einer Vorlagefrage entschieden, dass bei der Flugbuchung im Internet seitens des Veranstalters keine fakultativen Zusatzkosten voreingestellt werden dürfen. Für solche Kosten (z.B. Rücktrittsversicherung) sei ein aktives „Opt-in“ durch den Kunden erforderlich. Durch Verkäufer von Flugscheinen müsse stets den Endpreis ausgewiesen werden, d. h. der Flugpreis sowie alle für diesen Flug unerlässlichen Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte. Vom Kunden frei wählbare Zusatzleistungen müssten diesem am Anfang des Buchungsvorgangs vorgestellt werden, die Auswahl müsse dieser selbst treffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.06.2012, Az. C-307/10
    Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass bei einer Markenanmeldung, die sich auf eine oder mehrere
    Oberbegriffe der Überschrift einer/mehrerer Klassen der Nizzaer Klassifikation bezieht, ein Hinweis enthalten sein muss, ob sich die Anmeldung auf alle oder nur auf einige der in der alphabetischen Liste dieser Klasse aufgeführten Waren oder Dienstleistungen beziehen soll. Solle sie sich nur auf einige Waren oder Dienstleistungen beziehen, müsse der Anmelder angeben, welche Waren oder Dienstleistungen dieser Klasse beansprucht werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf Grundlage der Anmeldung den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. In den verschiedenen Mitgliedsstaaten wird die Angabe von Oberbegriffen der Klassen in der Anmeldung zur Zeit noch unterschiedlich gehandhabt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Juli 2012

    EuGH, Urteil vom 14.06.2012, Az. C-618/10
    Art. 6 Abs. 1 93/13 EU-RL

    Der EuGH hat die vom BGH seit jeher vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass ein Gericht, wenn es die Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher feststellt, den Vertrag nicht durch Abänderung des Inhalts dieser Klausel anpassen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Europäische Gerichtshof hat unter dem 03.07.2012 (hier) entschieden, dass Software, die legal heruntergeladen wurde, legal weiterverbreitet werden darf, wenn die Software dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wird, “das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen“. Es ist zu beachten, dass der EuGH seine Entscheidung darauf gestützt hat, dass durch den Download eine Kopie des jeweiligen Computerprogramms entstanden ist. Damit bleibt es weiterhin verboten, Volumen-Lizenzen in Einzellizenzen aufzuspalten und diese zusammen mit dem Registrierungskey mit einem Hinweis auf die Downloadmöglichkeit (etwa beim Hersteller) zu vertreiben. In diesem Fall ist nämlich nicht mehr das Verbreitungs-, sondern das Vervielfältigungsrecht des Softwareherstellers tangiert, für welches der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nicht gilt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    EuGH, Urteil vom 03.07.2012, Az. C-128/11
    Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 EU-RL 2009/24

    Der EuGH hat entschieden, dass Software, die im Wege des kostenpflichtigen Downloads erworben wurde, vom Erwerber ohne Einwilligung des Herstellers weiterveräußert werden kann. Notwendig sei allein, dass mit dem erfolgreichen Download eine Kopie der Software in den Verkehr gebracht worden sei, ferner, dass die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen worden sei, „das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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