Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: „Freundefinder“ bei Facebook ist wettbewerbs- und datenschutzrechtswidrigveröffentlicht am 30. Januar 2014
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 11 Abs. 1 UWG, § 4a Abs. 1 BDSGDas LG Berlin hat entschieden, dass der „Freundefinder“ bei Facebook gegen das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht verstößt. Weiterhin wurden diverse AGB-Klauseln von Facebook für unwirksam erklärt. Das KG Berlin hat die Entscheidung des LG Berlin bestätigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: AGB von Facebook sind teilweise rechtswidrig / Klausel, die Facebook umfassende Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten einräumt, ist unwirksamveröffentlicht am 7. März 2012
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Berlin hat entschieden, dass der sog. „Freundefinder“ Facebook-Mitglieder rechtswidrig dazu verleite, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien, da diese daraufhin eine Facebook-Einladung erhielten, ohne vorher eine entsprechende Einwilligung erteilt zu haben. Zum vergleichbaren Vorhalten eines „Tell-a-friend“-Buttons auch OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05 (hier). (mehr …) - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erhebt Klage gegen Facebook vor LG Berlin wegen unzureichender AGB und Datenschutzbestimmungenveröffentlicht am 6. Dezember 2010
Nach Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat dieser vor dem LG Berlin Klage gegen Facebook eingereicht, weil die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern („Freundefinder“), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der praktizierte Datenschutz (etwa der Adressbuch-Import) gegen Verbraucherrecht verstoße. Zum „Freundefinder“ erklärte der vzbv: „Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adressen und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen“. Zur Pressemitteilung im Volltext.